Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6254
OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06 (https://dejure.org/2008,6254)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2008 - Verg W 11/06 (https://dejure.org/2008,6254)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06 (https://dejure.org/2008,6254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrages über die Sammlung und Beförderung sowie die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen eines kommunalen Anteils; Verletzung des Wettbewerbsrechts und des Transparenzgrundsatzes bei einer Zuschlagsentscheidung; Ausschluss ...

  • OLG Brandenburg PDF

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abänderbarkeit einer Kostenentscheidung durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).

    Beides widerspräche der Grundregel, dass Anwaltskosten einer obsiegenden Partei stets zu erstatten sind (§ 91 II 1 ZPO, § 162 I 1 VwGO); diese Grundregel gilt in Vergabesachen erweiternd auch für den beigeladenen "Beteiligten" (§ 109 GWB), dem aus Billigkeitsgründen ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Antragsteller zugebilligt worden ist (im Anschluss an OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03 im Fall des obsiegenden Beigeladenen - zitiert nach Juris).

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    Auf eine Billigkeitsentscheidung, wie sie § 162 III VwGO bei außergerichtlichen Kosten eines im Verwaltungsprozess Beigeladenen vorsieht, kommt es dann nicht an (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9.2.2004, X ZB 44/03, Rn. 41 - zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    Die im Beschluss vom 3.8.1999 (6 Verg 1/99 - zitiert nach Juris) vertretene Rechtsauffassung, wonach der Beigeladene nicht als Unterliegender im Sinne von § 128 III GWB angesehen werden kann und ihm deshalb keine außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Verfahren der Vergabekammer auferlegt werden können, gibt der Senat auf.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    Das ergibt sich nach einer Auffassung aus einer analogen Anwendung der Vorschrift des § 154 III VwGO (OLG Jena, Beschluss vom 4.4.2003, 6 Verg 4/03 - zitiert nach Juris; so auch Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 2866 f. zu § 128 GWB m.w.N.), nach einer anderen Auffassung unmittelbar aus § 128 III 2 und IV 2 GWB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2000, Verg 6/00).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83

    Umfang der Rechte des Drittbeteiligten in einem isolierten Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    cc) Dementsprechend besteht für einen Anspruch eines Drittbeteiligten auf Erstattung der Gebühren und Auslagen seines im isolierten Vorverfahren / Widerspruchsverfahren hinzugezogenen Verfahrensbevollmächtigten keine bundesrechtliche Rechtsgrundlage und ist insbesondere § 162 Abs. 3 VwGO nicht entsprechend anwendbar (BVerwG, Urteil vom 5.9.1984, 6 C 30/83 - zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05

    Sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 Abs. 1 , 117 Abs. 1 GWB - Erstattung der Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von der des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.8.2003, VII-Verg 1/02) ab.
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

    Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

  • OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen im Verfahren vor

  • KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03

    Vergabeverfahren: Bewertung eines Angebots mit stark auf- oder abgepreisten

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 28/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

  • OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03

    Beendigung durch Antragsrücknahme: Kosten des Beigeladenen?

  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

  • BVerwG, 22.05.1986 - 6 C 40.85

    Erstattungsfähigkeit - Rechtsanwaltsgebühren - Zuziehung im Widerspruchsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - Verg 61/03

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

  • OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/03

    Wann kann Beigeladene Kostenerstattung verlangen?

  • OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01

    Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

  • VK Brandenburg, 10.11.2006 - 2 VK 44/06

    Missverhältnis Preis/Leistung: Niedriger Preis allein genügt nicht!

  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und

    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist es hierfür ausreichend, wenn er entweder Anträge stellt oder sich sonst durch Schriftsätze aktiv beteiligt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16; OLG Celle, Beschluss vom 12.1.2012, 13 Verg 8/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.5.08, Verg W 11/06; Vk Brandenburg, Beschluss vom 24.8.12, VK 25/12; Summa, jurisPK Vergaberecht, § 128 GWB Rdnr. 22; Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 Rdnr. 27; Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 29; a.A.: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2014, 2 Verg 14/11; Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 6.11.2015, 1 SVK 024-15).
  • VK Brandenburg, 25.06.2014 - VK 6/14

    AG muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen

    Die Beigeladene hat zwar keine eigenen Anträge gestellt, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers aber umfassend schriftsätzlich verteidigt; sie ist den Beanstandungen der Antragstellerin auch in der mündlichen Verhandlung entgegen getreten und hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06; VK Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2012 - VK 25/12).
  • OLG Jena, 15.03.2017 - 2 Verg 3/16

    Hotelbau - Vergabenachprüfungsverfahren: Immobiliengeschäft als öffentlicher

    Das ist dann der Fall, wenn sich der Beigeladene aktiv am Verfahren beteiligt hat, indem er Anträge gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06 -, juris Rn. 18).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 1 VK 7/11

    Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Was muss der Bieter tun?

    Die Beigeladene müsste nur dann Kosten tragen, wenn sie einen eigenen Antrag gestellt hätte, was nicht der Fall ist (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: X ZB 4/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2010, Az.: WVerg 0002/10).

    Hierzu hätte sie sich aktiv und mit eigenen Anträgen am Verfahren beteiligen müssen (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 13.05.2004, Az.: Verg 004/04; Beschluss vom 03.07.2002, Az.: Verg 13/02; Beschluss vom 02.12.2002, Az.: Verg 24/02; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06, allgemeine Auffassung), woran es eben fehlt.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11

    Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen

    Davon abgesehen müsste sie auch nur dann Kosten tragen, wenn sie einen eigenen Antrag gestellt hätte, was nicht der Fall ist (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: X ZB 4/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2010, Az.: WVerg 0002/10).

    Hierzu hätte sie sich aktiv und mit eigenen Anträgen am Verfahren beteiligen müssen (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 13.05.2004, Az.: Verg 004/04; Beschluss vom 03.07.2002, Az.: Verg 13/02; Beschluss vom 02.12.2002, Az.: Verg 24/02; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06, allgemeine Auffassung), woran es eben fehlt.

  • OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15

    bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für

    Die Auferlegung der außergerichtlichen Kosten Beteiligter setzt nach § 120 Abs. 2 i.V.m. 78 Satz 1 GWB voraus, dass dies der Billigkeit entspricht, was voraussetzt, dass der Beteiligte sich aktiv am Verfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06 -, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. März 2015 - 11 Verg 2/14 -, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 1 VK 5/10

    Rügeerfordernis durch Zuschlag auf Konkurrenzangebot nicht erledigt

    Eine Erstattung von Kosten der Beigeladenen hätte billigem Ermessen nur dann entsprochen, wenn die Beigeladene sich aktiv und mit eigenen Anträgen am Verfahren beteiligt (BayObLG, Beschluss vom 13.05.2004, Az.: Verg 004/04; Beschluss vom 03.07.2002, Az.: Verg 13/02; Beschluss vom 02.12.2002, Az.: Verg 24/02; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 61/05; Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 57/05; Beschluss vom 12.01.2006, Az.: VII-Verg 86/05; Beschluss vom 05.08.2005, Az.: VII-Verg 31/05; Beschluss vom 04.08.2005, Az.: VII-Verg 51/05; Beschluss vom 22.07.2005, Az.: VII-Verg 28/05; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2004, Az.: 1 Verg 5/03) oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hätte (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008, Az.: Verg W 11/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 61/05; Beschluss vom 08.02.2006, Az.: VII-Verg 57/05; Beschluss vom 12.01.2006, Az.: VII-Verg 86/05; Beschluss vom 30.08.2005, Az.: VII-Verg 61/03; Beschluss vom 17.05.2004, Az.: VII-Verg 12/03; Beschluss vom 15.05.2002, Az.: Verg 10/02; Beschluss vom 29.04.2003, Az.: Verg 47/02).
  • VK Brandenburg, 13.10.2016 - VK 17/16

    Allein die Vorgabe eines Bewertungs-Punktekorridors genügt nicht!

    Sie hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06).
  • VK Brandenburg, 11.02.2014 - VK 29/13

    Bindefrist abgelaufen: Ausschluss unzulässig!

    Die Beigeladene hat zwar keine eigenen Anträge gestellt, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers aber umfassend schriftsätzlich verteidigt; sie ist den Beanstandungen der Antragstellerin im Einzelnen auch in der mündlichen Verhandlung entgegen getreten und hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06).
  • VK Saarland, 19.12.2012 - 1 VK 02/12

    Geltung der Pflicht zur unverzüglichen Rüge für die Fälle der durch die

    Die Kostenpflicht der Beigeladenen ergibt sich daraus, dass sie sich mit ihrem Antrag und Vortrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Antragstellerin gestellt und sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (BGH, B. v. 08.02.2011 - Az.: X ZB 4/10 ; OLG Brandenburg, B. v. 16.05.2008 - Az.: Verg W 11/06 - mit ausführlicher Begründung; OLG Dresden, B. v. 16.03.2010 - Az.: WVerg 0002/10 ; VK Baden-Württemberg, B. v. 12.04.2011 - Az.: 1 VK 13/11).
  • VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12

    Verstoß gegen produktneutrale Ausschreibung

  • OLG Jena, 15.03.2017 - 2 Verg 8/16

    Hotelbauplanung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines

  • VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16

    Leistungsposition nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei "Abweichung"!

  • VK Brandenburg, 25.02.2016 - VK 28/15

    Nur erkennbare Vergabeverstöße müssen gerügt werden!

  • VK Berlin, 28.11.2022 - VK-B1-34/20

    Auftraggeber setzt Verfahren zurück: Bieter muss keine Kosten tragen!

  • VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12

    Fehlerhafte Eintragungen sind keine fehlenden Erklärungen!

  • VK Brandenburg, 09.07.2014 - VK 7/14

    Vorbehalt der Bestätigung von Eigenerklärungen: Zuständige Stelle ist anzugeben!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht