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   OLG Brandenburg, 28.03.2006 - 6 U 107/05   

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https://dejure.org/2006,4894
OLG Brandenburg, 28.03.2006 - 6 U 107/05 (https://dejure.org/2006,4894)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2006 - 6 U 107/05 (https://dejure.org/2006,4894)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2006 - 6 U 107/05 (https://dejure.org/2006,4894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlustausgleichspflicht von Gesellschaftern; Gesellschaftsrechtliches Gebot der hinreichenden Bestimmtheit von Gesellschafter belastenden Klauseln; Begriff der "Übernahme"; Verpflichtung von Gesellschaftern einer GmbH zu Nebenleistungspflichten; Regelung eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 3 Abs. 2; ; GmbHG § ... 26 Abs. 1; ; GmbHG § 13 Abs. 2; ; GmbHG § 54 Abs. 3; ; GmbHG § 26; ; AktG § 242 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; KV-DDR § 45 Abs. 2; ; KV-DDR § 45 Abs. 3; ; HGB § 272 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung einer Klausel zur Verlustausgleichspflicht im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.1.2006)

    Verbraucher müssen Kredite für faule Fonds nicht immer zurückzahlen // Ansprüche trotz vorher geschlossener Vergleiche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1675
  • NZG 2006, 756
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13

    Ehemaliges Technologiezentrum Blomenburg Venture Park - Kreis Plön und Gemeinde

    Die Regelungen zum Verlustausgleich (§ 13 GV) und zur Ausstattung der Schuldnerin (§ 14 GV) zielen ab auf die Sicherung der wirtschaftlichen Mittel der Schuldnerin zum Zwecke der fortlaufenden Aufgabenverwirklichung und damit auf eine "lebende" Gesellschaft (vgl. RGZ 83, 216, 219: Sicherung besserer Betriebsbedingungen der Gesellschaft; OLG Brandenburg, Urteil vom 28. März 2006 - 6 U 107/05, NZG 2006, 756, 758: Sicherstellung der finanziellen Grundlage für die Erfüllung der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben).
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