Rechtsprechung
OLG Celle, 13.10.2011 - 10 WF 280/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Fortgeltung des EheG 1946 für vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 12 Nr. 3 Abs. 2 1. EheRG; §§ 58 ff. EheG; § 36 EGZPO; § 1578b BGB
Maßgebliches Recht für nachehelichen Ehegattenunterhalt einer vor dem 01.07.1977 geschiedenen Ehe - Deutsches Notarinstitut
EheG § 58 Abs. 1; EGZPO § 36; BGB § 1578b; BGB § 1579 Nr. 1; BGB § 1609
Anwendbarkeit des EheG auf Unterhaltsansprüche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgebliches Recht für nachehelichen Ehegattenunterhalt einer vor dem 01.07.1977 geschiedenen Ehe
- fr-blog.com
Anwendung des alten Unterhaltsrechts bei lang geschiedener Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliches Recht für nachehelichen Ehegattenunterhalt einer vor dem 01.07.1977 geschiedenen Ehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Lebenslänglich - oder wie sich die Zeiten geändert haben
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Keine Anwendung des neuen Unterhaltsrechts für Ehen, die vor dem 1.7.1977 nach dem Ehegesetz von 1946 geschieden wurden
- vest-llp.de (Kurzinformation)
Das gute alte EheG gilt noch immer
Verfahrensgang
- AG Hannover, 12.07.2011 - 620 F 2060/11
- OLG Celle, 13.10.2011 - 10 WF 280/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1421
- FamRZ 2012, 988
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2005 - XII ZR 73/03
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung von Inkrafttreten der …
Auszug aus OLG Celle, 13.10.2011 - 10 WF 280/11
Weil die Ehe der Beteiligten nach den bis zum 30. Juni 1977 geltenden §§ 42 f. des Ehegesetzes 1946 (EheG) geschieden wurde, richten sich die Scheidungsfolgen gemäß Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 - 1. EheRG - (BGBl. I S. 1421) auch nach Inkrafttreten der §§ 1569 ff. BGB in der seit dem 1. Juli 1977 geltenden Fassung nach den Vorschriften des EheG (BGH, FamRZ 2006, 317;… RGRK 12 -Cuny, Rz. 14 vor § 1569 BGB, Rz. 3 vor § 58 EheG).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - L 18 KN 61/13
Gewährung von (großer) Witwenrente bei Hinzutreten einer weiteren …
Hier sind aber die darin enthaltenen Vorschriften über die Scheidung der Ehe und die Folgen der Scheidung des EheG noch anwendbar, weil die Ehe vor dem In-Kraft-Treten des 1. EheRG am 1.7.1977 (Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 1. EheRG) geschieden worden ist (LSG NRW, Urteil vom 24.4.2012, Az L 18 KN 39/10, Rdnr 24; OLG Celle, Urteil vom 13.10.2011, Az 10 WF 280/11, Rdnr 10 f mit Ausführungen zu möglichen Auswirkungen des Unterhaltsänderungsgesetzes vom 21.12.2007).