Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.10.2011 - 10 WF 280/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2215
OLG Celle, 13.10.2011 - 10 WF 280/11 (https://dejure.org/2011,2215)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.10.2011 - 10 WF 280/11 (https://dejure.org/2011,2215)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 10 WF 280/11 (https://dejure.org/2011,2215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht für nachehelichen Ehegattenunterhalt einer vor dem 01.07.1977 geschiedenen Ehe

  • fr-blog.com

    Anwendung des alten Unterhaltsrechts bei lang geschiedener Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für nachehelichen Ehegattenunterhalt einer vor dem 01.07.1977 geschiedenen Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lebenslänglich - oder wie sich die Zeiten geändert haben

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Keine Anwendung des neuen Unterhaltsrechts für Ehen, die vor dem 1.7.1977 nach dem Ehegesetz von 1946 geschieden wurden

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Das gute alte EheG gilt noch immer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1421
  • FamRZ 2012, 988
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 73/03

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung von Inkrafttreten der

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2011 - 10 WF 280/11
    Weil die Ehe der Beteiligten nach den bis zum 30. Juni 1977 geltenden §§ 42 f. des Ehegesetzes 1946 (EheG) geschieden wurde, richten sich die Scheidungsfolgen gemäß Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 - 1. EheRG - (BGBl. I S. 1421) auch nach Inkrafttreten der §§ 1569 ff. BGB in der seit dem 1. Juli 1977 geltenden Fassung nach den Vorschriften des EheG (BGH, FamRZ 2006, 317; RGRK 12 -Cuny, Rz. 14 vor § 1569 BGB, Rz. 3 vor § 58 EheG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - L 18 KN 61/13

    Gewährung von (großer) Witwenrente bei Hinzutreten einer weiteren

    Hier sind aber die darin enthaltenen Vorschriften über die Scheidung der Ehe und die Folgen der Scheidung des EheG noch anwendbar, weil die Ehe vor dem In-Kraft-Treten des 1. EheRG am 1.7.1977 (Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 1. EheRG) geschieden worden ist (LSG NRW, Urteil vom 24.4.2012, Az L 18 KN 39/10, Rdnr 24; OLG Celle, Urteil vom 13.10.2011, Az 10 WF 280/11, Rdnr 10 f mit Ausführungen zu möglichen Auswirkungen des Unterhaltsänderungsgesetzes vom 21.12.2007).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht