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   OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11   

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https://dejure.org/2011,30270
OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11 (https://dejure.org/2011,30270)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.07.2011 - 15 UF 85/11 (https://dejure.org/2011,30270)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - 15 UF 85/11 (https://dejure.org/2011,30270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1600 Abs. 1 Nr. 2, 4 BGB; § 1598a BGB
    Rechtstellung des biologischen Vaters im Hinblick auf eine mögliche Vaterschaftsanfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung des biologischen Vaters im Hinblick auf eine mögliche Vaterschaftsanfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 2, 4; BGB § 1598a
    Rechtstellung des biologischen Vaters; Recht zur Vaterschaftsanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04

    Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
    Der Senat teilt die Auffassung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2007, 538, 540), dass das eingeschränkte Recht zur Anfechtung der Vaterschaft das Elternrecht des potentiellen biologischen Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht verletzt.

    Allerdings obliegt es dem Antragsteller konkrete Anhaltspunkte vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass eine sozial-familiäre Beziehung nicht besteht, denn ein einfaches Bestreiten einer solchen Beziehung ist nicht ausreichend (vgl. BGH FamRZ 2007, 538, 539; Helms/Kieninger/Rittner, Abstammungsrecht in der Praxis, Rn. 122 ff., 127).

    c) Mit dem Bundesgerichtshof (FamRZ 2007, 538, 540) teilt der Senat nicht die Auffassung des Antragstellers, das eingeschränkte Recht zur Anfechtung einer bestehenden rechtlichen Vaterschaft verletze vorliegend in verfassungswidriger Weise das Elternrecht des potenziellen biologischen Vaters.

    Dem Elternrecht des leiblichen Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG steht darüber hinaus "das mindestens gleichwertige Interesse des rechtlichen Vaters gegenüber, der diese Rechtsstellung bereits einnimmt und die sich daraus ergebende Verantwortung auch wahrnimmt (vgl. BGH FamRZ 2007, 538, 540 unter Bezugnahme auf BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.).

  • BVerfG, 13.10.2008 - 1 BvR 1548/03

    Keine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts durch

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
    Mit Beschluss vom 13. Oktober 2008 (FamRZ 2008, 2257, 2258) hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die gesetzliche Regelung zum Anfechtungsrecht des potenziellen biologischen Vaters verfassungsgemäß ausgestaltet ist.

    Nach der gesetzlichen - vom Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2008, 2257 f.) nicht beanstandeten - Regelung des § 1598a BGB ist dem potenziellen biologischen Vater ein Recht zur Klärung der Abstammung nicht eröffnet.

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
    Dem Elternrecht des leiblichen Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG steht darüber hinaus "das mindestens gleichwertige Interesse des rechtlichen Vaters gegenüber, der diese Rechtsstellung bereits einnimmt und die sich daraus ergebende Verantwortung auch wahrnimmt (vgl. BGH FamRZ 2007, 538, 540 unter Bezugnahme auf BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.).

    Weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2003, 816, 820) die biologische Abstammung wie die bestehende sozial-familiäre Verantwortungsgemeinschaft gleichermaßen verfassungsrechtlich Schutz genießen und bei deren Auseinanderfallen keine starre Gewichtung aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG herzuleiten ist, besteht insoweit kein Rangverhältnis zwischen der biologischen und der sozialen Elternschaft.

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 150/06

    Darlegungs- und Beweislast und Umfang der Amtsaufklärung im Verfahren der

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2008, 1821) ist insoweit zwischen der unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung des § 1600 Abs. 4 Satz 1 BGB einerseits und der widerleglichen Vermutung des Satzes 2 zu unterscheiden.

    Anderenfalls muss vortragen, dass er nicht ansatzweise Einblick in die Beziehung nehmen kann (vgl. BGH FamRZ 2008, 1821, 1822).

  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
    Eine andere Beurteilung ist vorliegend auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGHMR (FamRZ 2011, 269 = JAmt 2011, 215) zu dem ebenfalls durch eine sozial-familiäre Beziehung eingeschränkten Umgangsrecht des biologischen Vaters gerechtfertigt.
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage

    Auszug aus OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
    Dem steht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die genetische Abstammung grundsätzlich erst nach einem Erörterungstermin im Wege der Beweisaufnahme zu klären ist, um ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe zu verhindern (FamRZ 1998, 955, 956).
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