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   OLG Celle, 24.11.1999 - 2 U 16/99   

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https://dejure.org/1999,10232
OLG Celle, 24.11.1999 - 2 U 16/99 (https://dejure.org/1999,10232)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.11.1999 - 2 U 16/99 (https://dejure.org/1999,10232)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 U 16/99 (https://dejure.org/1999,10232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 154 Abs. 2 BGB; § 313 S. 1 BGB; § 566 S. 1 BGB
    Ersatz des im Vertrauen auf das Zustandekommen eines Mietvertrags entstandenen Schadens; Umfang der Vertragsfreiheit; Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs wegen eines Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo); Erfordernis eines schweren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des im Vertrauen auf das Zustandekommen eines Mietvertrags entstandenen Schadens; Umfang der Vertragsfreiheit; Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs wegen eines Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo); Erfordernis eines schweren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 154 Abs. 2; BGB § 313 S. 1; BGB § 566 S. 1
    Ersatz des im Vertrauen auf das Zustandekommen eines Mietvertrags entstandenen Schadens; Umfang der Vertragsfreiheit; Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs wegen eines Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo); Erfordernis eines schweren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 2 U 16/99
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (vgl. BGH NJW 1996, 1884, 1885 [BGH 29.03.1996 - V ZR 332/94] m.w.N.).

    Wird der Abschluss eines formbedürftigen Vertrages als sicher dargestellt, kann der Abbruch der Verhandlungen durch einen Partner nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar grundsätzlich nur dann einen Schadenersatzanspruch des Anderen begründen, wenn das Verhalten des Abbrechenden einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen bedeutet, sodass in der Regel die Feststellung vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1996, 1884).

    Es genügt, dass ein Verhandlungspartner zunächst eine solche von ihm geäußerte Verkaufsbereitschaft tatsächlich hatte, im Verlaufe der Verhandlungen aber inhaltlich von ihr abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (vgl. BGH NJW 1996, 1884, 1885) [BGH 29.03.1996 - V ZR 332/94] .

  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 2 U 16/99
    Welcher Schaden dabei erstattungsfähig ist, richtet sich angesichts der Vielgestaltigkeit, in der ein Verschulden bei Vertragsschluss in Betracht kommen kann, nach der Ursächlichkeit des schadenstiftenden Verhaltens für den eingetretenen Schaden im Einzelfall (vgl. BGH NJW 1988, 2234, 2236) [BGH 02.03.1988 - VIII ZR 380/86] .

    Der Senat verkennt nicht, dass dem Geschädigten durch die Vorschrift des § 252 Satz 2 BGB Beweiserleichterungen eingeräumt werden, weil auch für den Anspruch aus Verhandlungsverschulden die allgemeinen Regeln des Schadensrechts gelten (vgl. BGH NJW 1988, 2234, 2236) [BGH 02.03.1988 - VIII ZR 380/86] .

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 2 U 16/99
    Indessen haben die Klägerinnen Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge unter den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des behaupteten Gewinns aus anderweitiger Vermietung ergibt (vgl. BGHZ 54, 55 [BGH 05.05.1970 - VI ZR 212/68] ).
  • BGH, 17.10.1983 - II ZR 146/82

    Folgen des Schweigens eines Geschäftsbesorgers - Anzeigepflicht bei der Ablehnung

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1999 - 2 U 16/99
    Der Anspruch auf Ersatz des sog. negativen Interesses kann dabei auch den entgangenen Gewinn umfassen, der dem Geschädigten aus einem anderweitigen Geschäft zugeflossen wäre, wenn der Verhandlungspartner dem Geschädigten den Vertragsabschluss nicht als sicher dargestellt hätte (vgl. BGH a.a.O. und NJW 1984, 867 [BGH 17.10.1983 - II ZR 146/82] ).
  • LSG Hessen, 18.03.2002 - L 11 U 83/01

    Berufskrankheit - Übergangsrecht - Stichtagsregelung - Eintritt des

    Die darüber hinausgehende Frage, ob mit der Beklagten die sogenannten arbeitstechnischen Voraussetzungen erst bei einer Gefährdung zu einem Drittel pro täglich wiederkehrender Arbeitsschicht erfüllt sind (Blatt 20 der Gerichtsakte, zu dieser Grenze vgl. BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 -- B 2 U 16/99 R --), bedarf keiner näheren Erörterung.
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