Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22373
OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21 (https://dejure.org/2022,22373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2022 - 3 Kart 103/21 (https://dejure.org/2022,22373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2022 - 3 Kart 103/21 (https://dejure.org/2022,22373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,22373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern durch europäische Initiativen bzw. Projekte entstehenden Personalmehrkosten über das Regulierungskonto. Ein Anspruch auf Anpassung der Erlösobergrenzen lässt sich weder auf die ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Keine Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern durch europäische Initiativen bzw. Projekte entstehenden Personalmehrkosten über das Regulierungskonto Kein Gebot einer vollumfänglichen Berücksichtigung aller ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-771/18

    Kommission/ Ungarn () und de gaz naturel) - Vertragsverletzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.07.2020 (C-771/18) verhalte sich nur zu der Frage, ob bestimmte Arten von Kosten von den Netzentgelten gedeckt werden müssten bzw. zum Verbot einer Weitergabe bestimmter Kostenarten, nicht aber dazu, ob wie hier im Rahmen der Netzentgeltregulierung bereits anerkannte Kostenarten auch dann zu berücksichtigen seien, wenn diese Kosten nach dem Basisjahr anfielen und vom Budgetprinzip nicht erfasst würden.

    (2) Dem Wortlaut der vorstehend aufgeführten Vorgaben, der sich auf die allgemeine Nennung der bei der Festsetzung der Netzzugangsentgelte zu berücksichtigenden bzw. zu deckenden Kosten beschränkt, lässt sich nicht entnehmen, dass "alle" bzw. "sämtliche" der dort in Bezug genommenen Kosten bei der Berechnung der Netzzugangsentgelte zu berücksichtigen sind (in diesem Sinne zu Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) 714/2009 EuGH, Urteil vom 16.07.2020 - C-771/18, juris Rn. 43).

    Aus den Vorgaben in Art. 37 der Richtlinie 2009/72/EG folgt aber gerade keine allein kostenorientierte Netzentgeltbildung, sondern eine solche, die auch die weiteren dort genannten Ansätze, insbesondere die Schaffung von angemessenen Anreizen zur Effizienzsteigerung, mitberücksichtigt (EuGH, Urteil vom 16.07.2020 - C-771/18, juris Rn. 48 ff.).

    Ihnen lässt sich nur entnehmen, dass die dort genannten Kategorien von Kosten bei der Berechnung der Netzzugangsentgelte zu berücksichtigen sind, während Kostenkategorien, bezüglich derer die Berücksichtigung bei der Netzentgeltberechnung nicht ausdrücklich angeordnet ist, auch gänzlich unberücksichtigt bleiben können (EuGH, Urteil vom 16.07.2020 - C-771/18, juris Rn. 42 ff., insbesondere Rn. 44, für Kosten, die auf eine Sondersteuer für Übertragungsnetze und eine Abgabe auf Finanztransaktionen entfallen und deren vollständige Nichtberücksichtigung rechtmäßig ist, da sie keine verpflichtend zu berücksichtigenden Kostenkategorien darstellen).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    (a) Wie vom Gerichtshof der Europäischen Union bereits entschieden, finden sich in Art. 37 der Richtlinie 2009/72/EG genaue materielle Vorgaben zur Ausgestaltung der Netzzugangs- und Tarifierungsmethoden (Urteil vom 02.09.2021 - C-718/18, juris Rn. 120 ff.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Die Auslegung der streitgegenständlichen Vorgaben zur Kostendeckung ist unter Berücksichtigung der vorstehend zitierten Entscheidungen des Gerichtshofs derartig offenkundig, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - C-283/81, BeckRS 2004, 72919 Rn. 21; Urteil vom 01.10.2015 - C-452/14, BeckRS 2015, 81221, Rn. 43 - Doc Generici m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Zwar ist die Vorgabe der "Deckung der einem Bezugsobjekt zugerechneten Kosten durch die durch dieses erwirtschafteten Erlöse" (so die Definition des Begriffs "Kostendeckung" in Gabler Wirtschaftslexikon, abrufbar unter htpps://wirtschaftslexikon.gabler.de/defi-nition/kostendeckung-40497, Abruf am 21.07.2022) mit Blick auf die Abbildung der Kosten konkreter als die Vorgabe in Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) 714/2009, wonach Entgelte bestimmte tatsächliche Kosten "widerspiegeln" müssen (zum weiten Verständnis der bloßen "Kostenreflektion" Senat, Beschluss vom 16.09.2020 - VI-3 Kart 750/19 [V], EWeRK 2021, 33 Rn. 141).
  • BGH, 05.05.2020 - EnVR 59/19

    Kapitalkostenaufschlag I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Wie vom Bundesgerichtshof bereits entscheiden, lassen sich dem europäischen Recht insoweit keine weitergehenden Anforderungen entnehmen als diejenige, dass die Netzbetreiber - bei einer typisierenden Gesamtbetrachtung - ihre Kosten refinanzieren können und das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird (BGH, Beschluss vom 14.07.2015 - EnVR 6/14, RdE 2015, 463 Rn. 37; Beschluss vom 05.05.2020 - EnVR 59/19, juris Rn. 27, wonach kein Anspruch auf eine Ermöglichung oder den Erhalt positiver Sockeleffekte, die bis zum Ende der 2. Regulierungsperiode durch den regulierungsperiodenbezogenen Budgetansatz bei der Finanzierung von Investitionen entstanden ist, über diesen Zeitraum hinaus besteht).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Die Auslegung der streitgegenständlichen Vorgaben zur Kostendeckung ist unter Berücksichtigung der vorstehend zitierten Entscheidungen des Gerichtshofs derartig offenkundig, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - C-283/81, BeckRS 2004, 72919 Rn. 21; Urteil vom 01.10.2015 - C-452/14, BeckRS 2015, 81221, Rn. 43 - Doc Generici m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2015 - EnVR 6/14

    Energiewirtschaftsrechtliches Genehmigungsverfahren für ein Investitionsbudget

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Wie vom Bundesgerichtshof bereits entscheiden, lassen sich dem europäischen Recht insoweit keine weitergehenden Anforderungen entnehmen als diejenige, dass die Netzbetreiber - bei einer typisierenden Gesamtbetrachtung - ihre Kosten refinanzieren können und das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird (BGH, Beschluss vom 14.07.2015 - EnVR 6/14, RdE 2015, 463 Rn. 37; Beschluss vom 05.05.2020 - EnVR 59/19, juris Rn. 27, wonach kein Anspruch auf eine Ermöglichung oder den Erhalt positiver Sockeleffekte, die bis zum Ende der 2. Regulierungsperiode durch den regulierungsperiodenbezogenen Budgetansatz bei der Finanzierung von Investitionen entstanden ist, über diesen Zeitraum hinaus besteht).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung ist es zunächst Sache der Verwaltung, sich mit (vermeintlichen) Ansprüchen des Einzelnen zu befassen (BVerwG, Urteil vom 31.08.1995 - 5 C 11/94, NJW 1996, 1977, 1978; Schmidt-Kötters in: BeckOK VwGO, 61. Edition, § 42 VwGO Rn. 56 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Den Netzbetreibern wird insoweit durch die jährliche Erlösobergrenze ein Budget zur Verfügung gestellt, wobei es zu einer zeitlichen Entkoppelung von Kosten und Erlösen kommt (vgl. zur Funktionsweise des Budgetprinzips auch Senat, Beschluss vom 17.03.2020 - VI-3 Kart 166/17 [V], EnWZ 2020, 227 Rn. 44).
  • EuGH, 25.01.2017 - C-640/15

    Die für die Vollziehung eines Europäischen Haftbefehls zuständigen Behörden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21
    Eine Auslegung der einschlägigen Vorgaben in den EU-Verordnungen zur Kostendeckung nach Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck (zur Auslegungsmethodik EuGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - C-640/15, juris Rn. 21 m.w.N.) ergibt vielmehr, dass die dort aufgeführten Kostenkategorien zwar bei der Berechnung der Netzentgelte zu berücksichtigen sind, dies jedoch nicht zwingend vollumfänglich zu geschehen hat.
  • EuGH, 24.03.2021 - C-771/19

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Praxis entgegen, nach der ein von einem

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23
    Dieses nationale Recht ist jedoch unionsrechtskonform auszulegen, ohne dass es hierfür auf die inhaltliche Unbedingtheit und hinreichende Genauigkeit einer Norm des Unionsrechts ankäme (deutlich etwa EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-109/09, ZESAR 2011, 495 Rn. 51 f.; siehe auch Riesenhuber/Domröse, RIW 2005, 47, 50 sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2022 - VI-3 Kart 103/21 [V], juris Rn. 52 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht