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   OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18   

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OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18 (https://dejure.org/2018,37982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2018 - Verg 19/18 (https://dejure.org/2018,37982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - Verg 19/18 (https://dejure.org/2018,37982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskömmlichkeitsprüfung darf sich auf Wirtschaftsprüfer-Erklärung stützen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflicht bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 85 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Vergaberecht | Versorgung mit CPAP-Geräten (Atemmasken)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auskömmlichkeitsprüfung darf sich auf Wirtschaftsprüfererklärung stützen! (VPR 2019, 111)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auskömmlichkeitsprüfung darf sich auf Wirtschaftsprüfererklärung stützen! (IBR 2019, 335)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 720
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 28/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen des Abschlusses von Rahmenverträgen über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18
    Wegen des Interesses nicht nur des öffentlichen Auftraggebers, sondern auch der Allgemeinheit an einer zügigen Umsetzung von Beschaffungsabsichten und einem raschen Abschluss von Vergabeverfahren sowie wegen der begrenzten Ressourcen und Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers sind seiner Überprüfungspflicht durch den Grundsatz der Zumutbarkeit Grenzen gesetzt (Senatsbeschluss vom 17.02.2016 - VII-Verg 28/15, zitiert nach juris, Tz. 21; Senatsbeschluss vom 02.12.2009 - VII-Verg 39/09, zitiert nach juris, Tz. 88).

    Wirtschaftsprüfertestate können im Vergabenachprüfungsverfahren geeignet sein, den Nachweis der Auskömmlichkeit eines Angebots zu führen und ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung auszuschließen (Senatsbeschluss vom 17.02.2016 - VII-Verg 28/15, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Ein Grund dafür sind die besonderen berufsrechtlichen Pflichten von Wirtschaftsprüfern, die es ausschließen, die Richtigkeit ihrer Erklärungen grundlos anzuzweifeln (vgl. Senatsbeschluss vom 17.02.2016 - VII-Verg 28/15, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18
    Dies gilt auch im Hinblick auf die gerügten Verletzungen des § 60 VgV, da es sich hierbei um eine bieterschützende Vorschriften nach § 97 Abs. 6 GWB handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Der öffentliche Auftraggeber ist jedenfalls dann verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mehr als 20 % beträgt (BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, zitiert nach juris, Tz. 12).

  • VK Bund, 21.02.2018 - VK 1-169/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 21.02.2018 (VK 1 - 169/17) wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. der Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 21. Februar 2018, VK 1-169/17, wird aufgehoben, 2. die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Angebotswertung im Los 5 unter Ausschluss des Angebots der Beigeladenen zu wiederholen.

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18
    Wegen des Interesses nicht nur des öffentlichen Auftraggebers, sondern auch der Allgemeinheit an einer zügigen Umsetzung von Beschaffungsabsichten und einem raschen Abschluss von Vergabeverfahren sowie wegen der begrenzten Ressourcen und Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers sind seiner Überprüfungspflicht durch den Grundsatz der Zumutbarkeit Grenzen gesetzt (Senatsbeschluss vom 17.02.2016 - VII-Verg 28/15, zitiert nach juris, Tz. 21; Senatsbeschluss vom 02.12.2009 - VII-Verg 39/09, zitiert nach juris, Tz. 88).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18
    Daher kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Nachfrage beim Bieter im Einzelfall entbehrlich sein kann (siehe dazu auch Senatsbeschluss vom 02.08.2017 - VII-Verg 17/17, zitiert nach juris, Tz. 44).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18

    Verlängerte Vorlagefrist für nachgeforderte Unterlagen: Vergaberechtswidrig aber

    Die Aufklärung der Antragsgegnerin durfte sich unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit auf die nach den Umständen des Falles auffälligen Aspekte beschränken (vgl. Senatsbeschluss vom 11.07.2018 - VII-Verg 19/18 = BeckRS 2018, 28978, Tz. 34 f.).
  • VK Sachsen, 14.08.2020 - 1/SVK/022-20

    Wann erscheint ein Angebotspreis ungewöhnlich niedrig?

    Der öffentliche Auftraggeber ist jedenfalls dann verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mindestens 20% beträgt (OLG Düsseldorf, B. v. 11.07.2018 - Verg 19/18, unter Verweis auf BGH, B. v. 31.01.2017, X ZB 10/16; VK Bund, B. v. 12.01.2018 - VK 2-148/17), wobei diese Schwelle von 20% nicht als unverrückbare Untergrenze anzusehen ist, worauf die Antragstellerin im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu Recht hingewiesen hat, sondern im Einzelfall ein Aufklärungsbedarf auch bei geringeren Abständen indiziert sein kann.

    Wenn dem Auftraggeber so viele Anhaltspunkte vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit stimmig für die Auskömmlichkeit des Angebotes sprechen, bleibt die Entscheidung des Auftraggebers bestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.7.2018 - Verg 19/18).

  • VK Sachsen, 16.01.2020 - 1/SVK/040-19

    Müssen Nachweise und Erklärungen vorsorglich eingeholt werden?

    Wenn dem Auftraggeber so viele Anhaltspunkte vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit stimmig für die Auskömmlichkeit des Angebotes sprechen, bleibt die Entscheidung des Auftraggebers bestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 19/18).

    Dies auch deshalb, weil der Überprüfungspflicht des Auftraggebers durch den Grundsatz der Zumutbarkeit Grenzen gesetzt sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 19/18).

    Im Rahmen des Gesamtabwägungsprozesses konnte der Auftraggeber auch seine eigene Kostenschätzung mit einstellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 19/18).

  • VK Westfalen, 24.07.2020 - VK 2-13/20

    Maximalpunktzahl erhalten: Einführung von Unterkriterien bleibt folgenlos!

    Letztere ist, entgegen der Ansicht der Beigeladenen, nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf 11.07.2018 - Verg 19/18; BGH 31.01.2017 - X ZB 10/16) als bieterschützend anzusehen.

    "[...] Der öffentliche Auftraggeber ist jedenfalls dann verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mehr als 20 % beträgt [...]" (so OLG Düsseldorf,11.07.2018 - Verg 19/18).

    Inhaltlich hat sich die Prüfung auf die bedeutsamen Einzelfallumstände zu erstrecken, die Aussagen über die Auskömmlichkeit des Gesamtpreises erlauben und ggfs. eine gesicherte Erkenntnisgrundlage für eine Entscheidung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 VgV bieten (vgl. OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18).

  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

    Alle v.g. Regelungen haben drittschützende Wirkung, Konkurrenten können die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers auf die Einhaltung dieser vergaberechtlichen Vorschriften hin überprüfen lassen, vgl. zu § 122 GWB Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht Kommentar, 2016, § 122, Rn. 132; zu § 57 VgV Dittmann in: Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2. Aufl. 2022, § 57 VgV, Rn. 133; zu § 60 VgV Dicks in: Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., § 60 VgV, Rn. 33; siehe zu § 60 VgV auch: BGH, Beschluss v. 31.01.2017 - X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.07.2018 - Verg 19/18; OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.09.2020 - 11 Verg 7/20.

    Allerdings wird in der Rechtsprechung als Aufgreifschwelle, deren Überschreitung dem Auftraggeber zwingend Anlass zu einer Überprüfung gibt, in der Regel ein Preisabstand zum nächsthöheren Angebot von 20% angesehen, vgl. BGH, Beschluss v. 31.01.2017 - X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005 - Verg 77/04, Beschluss v. 25.04.2012 - Verg 61/11, Beschluss v. 02.08.2017 - Verg 17/17, Beschluss v. 11.07.2018 - Verg 19/18, Beschluss v. 03.04.2019 - Verg 49/18; OLG Celle, Beschluss v. 17.11.2011 - 13 Verg 6/11; OLG München, Beschluss v. 25.09.2014 - Verg 10/14; OLG Rostock, Beschluss v. 06.02.2019 - 17 Verg 6/18.

    Dabei ist die Prognose - allerdings nur in den Grenzen des dem Auftraggeber Zumutbaren - auf gesicherte tatsächliche Erkenntnisse zu stützen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.04.3014 - Verg 41/13, Beschluss v. 08.06.2016 - Verg 57/15, Beschluss v. 17.02.2016 - Verg 28/15, Beschluss v. 11.07.2018 - Verg 19/18, Beschluss v. 18.09.2019 - Verg 10/19.

  • VK Sachsen, 14.06.2022 - 1/SVK/006-22

    Preis angemessen: Aufklärungsverlangen rechtswidrig!

    Der öffentliche Auftraggeber ist unzweifelhaft dann verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mindestens 20 % beträgt (OLG Düsseldorf, B. v. 11.07.2018 - Verg 19/18, unter Verweis auf BGH, B. v. 31.01.2017, X ZB 10/16; VK Bund, B. v. 12.01.2018), wobei diese Schwelle von 20 % nicht als unverrückbare Untergrenze anzusehen ist.

    Wenn dem Auftraggeber so viele Anhaltspunkte vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit stimmig für die Auskömmlichkeit oder wie hier auch Unauskömmlichkeit des Angebotes sprechen, hat die Vergabekammer keine Veranlassung und keine Befugnis die Entscheidung des Auftraggebers zu revidieren (VK Sachsen, B. v. 14.08.2020 - 1/SVK/022-20; VK Sachsen, B. v. 16.01.2020 - 1/SVK/040-19, jew. m. Verw a. OLG Düsseldorf, B. v. 11. Juli 2018 - Verg 19/18; vgl. ebenso: VK Sachsen, B. v. 1.11.2016 - 1/SVK/020-16).

  • VK Sachsen, 10.02.2023 - 1/SVK/031-22

    Referenzgewinnung rechtfertigt niedrige Preise!

    Wenn dem Auftraggeber so viele Anhaltspunkte vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit stimmig für die Auskömmlichkeit des Angebotes sprechen, bleibt die Entscheidung des Auftraggebers bestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 19/18 -, juris).
  • VK Sachsen, 25.05.2022 - 1/SVK/005-22

    20% Preisabstand löst Aufklärungspflicht aus!

    Wenn dem Auftraggeber so viele Anhaltspunkte vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit stimmig für die Auskömmlichkeit des Angebotes sprechen, bleibt die Entscheidung des Auftraggebers bestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 19/18).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22
    Wegen des Interesses nicht nur des öffentlichen Auftraggebers, sondern auch der Allgemeinheit an einer zügigen Umsetzung von Beschaffungsabsichten und einem raschen Abschluss von Vergabeverfahren sowie wegen der begrenzten Ressourcen und Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers sind seiner Überprüfungspflicht allerdings durch den Grundsatz der Zumutbarkeit Grenzen gesetzt (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2018, VII-Verg 19/18, BeckRS 2018, 28978 Rn. 35, und vom 17. Februar 2016, VII-Verg 28/15 BeckRS 2016, 9777 Rn. 18).
  • VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines Verstoßes gegen

    Denn aufgrund begrenzter (finanzieller) Ressourcen und Möglichkeiten sowie des Interesses an einer zügigen Beschaffung ist die Überprüfungspflicht des Auftraggebers durch den Grundsatz der Zumutbarkeit begrenzt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 19/18; Beschluss vom 17.02.2016, VII-Verg 28/15).
  • VK Sachsen, 28.03.2022 - 1/SVK/041-21

    Bieterreihenfolge ändert sich nicht: Wertungsfehler sind unbeachtlich!

  • VK Rheinland, 26.04.2022 - VK 43/21

    Manipulationsanfälliges Wertungssystem ist zu rügen!

  • VK Westfalen, 14.07.2021 - VK 2-20/21

    Alte Referenzen sind keine Referenzen!

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