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   OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06   

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https://dejure.org/2006,5186
OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Ergänzungserbvertrages sowie eines handschriftlichen Testaments wegen Übergehung der pflichtteilsberechtigten Ehefrau; Wirksamkeit des Ausschlusses des Anfechtungsrechts eines Dritten; Beginn der Anfechtungsfrist des § 2283 BGB; Begriff des Erlassens einer ...

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 25 T 479/06
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 947
  • FamRZ 2007, 1272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 3 Wx 154/06
    Zu diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte Kenntnis von dem gemeinschaftlichen Testament, wenn er sich daran ohne weitere Gedächtnishilfe erinnern würde, falls er sich mit der Frage der Nachlassregelung befassen sollte (BayObLG FamRZ 1995, 1024).

    Die Kammer hat diesen Punkt rechtlich einwandfrei als unaufklärbar bewertet und ohne Rechtsfehler unter Hinweis u. a. auf BayObLG FamRZ 1995, 1024 die Feststellungslast bei dem Beteiligten zu 1 gesehen.

  • OLG Stuttgart, 29.04.1982 - 8 W 374/81

    Beweislastregelung bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 3 Wx 154/06
    Nach herrschender Auffassung treffe die Feststellungslast für den Ausschluss eines entstandenen Anfechtungsrechts durch Zeitablauf und damit auch für den Zeitpunkt der Kenntnis des Anfechtungsberechtigten von den sein Anfechtungsrecht begründenden Umständen den Anfechtungsgegner [BayObLG a.a.O.; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 315; Staudinger - Kanzleiter, BGB, 13. Aufl., § 2285 Rn. 4; Soergel - Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2285 Rn. 5; Baumgärtl, Handbuch der Beweislast, Band II, § 2285 BGB Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 7 U 120/07

    Keine Alleinerbschaft bei Verstreichen der Anfechtungsfrist eines der

    Das Erbscheinsverfahren zwischen den Parteien endete im Oktober 2006 mit einem Erfolg der hiesigen Klägerin; das Nachlassgericht wurde angewiesen, der Klägerin einen Erbschein als Alleinerbin auszustellen (Bl. 207 ff B A, auch NJW-RR 2007, 947).
  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

    Die Frage, wer die Folgen der Unaufklärbarkeit eines bestimmten Sachverhalts zu tragen hat, ist vielmehr in gerichtlichen Verfahren, in denen die Pflicht zur Amtsermittlung gilt, ebenfalls nach dem einschlägigen materiellen Recht zu beantworten (vgl. etwa zu § 86 VwGO: BVerwG NVwZ 1998, 400; zu § 12 FGG: BayObLG FamRZ 1995, 1024; BayObLG NJW-RR 2002, 1453; BayObLG FGPrax 2005, 56 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 947, 948).
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