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   OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1078
OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19 (https://dejure.org/2020,1078)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.01.2020 - 4 U 1245/19 (https://dejure.org/2020,1078)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 4 U 1245/19 (https://dejure.org/2020,1078)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 812 Abs. 1 BGB, EHV (2007) § 3 Abs. 1
    BGB, EHV

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratversicherung im Rückforderungsprozess nach Leistung Vorauszahlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1; EHV 07 § 3 Abs. 1
    Beweislast bei Rückforderung einer "Vorauszahlung" wegen Vortäuschung des Versicherungsfalls liegt beim Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 ; EHV (2007) § 3 Abs. 1
    Rückforderungsanspruch einer Versicherung nach Leistung einer Vorauszahlung an den Versicherungsnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorauszahlung geleistet: Versicherung trägt bei Rückforderung die Beweislast!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweislast des Versicherers in einem Rückforderungsprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hausratversicherung: Beweislast bei Rückforderung einer Vorauszahlung"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer trägt die Beweislast bei der Rückforderung einer "Vorauszahlung" des Versicherers? (IBR 2020, 207)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 609
  • VersR 2020, 843
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19
    Nach § 286 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses der Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14 - juris).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19
    Dabei kommen Beweiserleichterungen, die dem eine Diebstahlsentschädigung beanspruchenden Versicherungsnehmer zugebilligt werden, dem Versicherer im Rückforderungsprozess grundsätzlich nicht zugute (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1993 - IV ZR 179/92).
  • BGH, 13.06.2001 - IV ZR 237/00

    Rückforderung von Versicherungsleistungen wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19
    Als Rückfordernde trägt sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie ohne rechtlichen Grund geleistet hat nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - juris; vgl. OLG Hamm Urteil vom 11.12.2009 - 20 U 67/09 - juris).
  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09

    Verpflichtung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung zur

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19
    Als Rückfordernde trägt sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie ohne rechtlichen Grund geleistet hat nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - juris; vgl. OLG Hamm Urteil vom 11.12.2009 - 20 U 67/09 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 61/94

    Versicherungsleistung; Zahlungsvorbehalt; Erfüllung; Rückforderungsprozeß;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19
    Etwas anderes kann allenfalls dann angenommen werden, wenn der Versicherer ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, dass er sich zum Grund der an ihn gestellten Forderung noch nicht abschließend äußern möchte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.1995 - 4 U 61/94 - juris).
  • OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 89/92

    Rückforderung einer bereits gezahlten Kaskoentschädigung; Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19
    Selbst wenn unter diesem Begriff ein Vorbehalt zu verstehen wäre, so ist dieser dahingehend zu verstehen, dass die Klägerin dem Verständnis ihrer Leistung als Anerkenntnis entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen will, sie sich also die Möglichkeit offenhalten will, das Geleistete gemäß § 812 BGB zurückzufordern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.09.1992 - 20 U 89/92 - juris; vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, in Kommentar zum VVG, 29. Aufl., vor § 74 Rdnr. 137 f.).
  • OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20

    Höhe des Erwerbsschadens; Obliegenheit des Verkehrsunfallgeschädigten zum

    Denn auch ein Vorbehalt hindert nicht die Erfüllungswirkung der Leistung gem. § 362 Abs. 1 BGB (Armbrüster, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Aufl. 2015, vor § 74 VVG, Rn. 137 f.; OLG Dresden, Urteil vom 14. Januar 2020 - 4 U 1245/19 -, Rn. 4, juris m.w.N.).
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