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   OLG Dresden, 27.08.2018 - OLGAusl 107/18   

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https://dejure.org/2018,27975
OLG Dresden, 27.08.2018 - OLGAusl 107/18 (https://dejure.org/2018,27975)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.08.2018 - OLGAusl 107/18 (https://dejure.org/2018,27975)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. August 2018 - OLGAusl 107/18 (https://dejure.org/2018,27975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zum Zweck der Strafverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73 Abs. 1
    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zum Zweck der Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.07.2018 - C-220/18

    Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2018 - Ausl 107/18
    In seiner Entscheidung vom 25. Juli 2018 - C-220/18 - hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hervorgehoben, dass sich der Maßstab grund- und menschenrechtskonformer Haftbedingungen aus Art. 3 MRK und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ergibt.

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 2 BvR 424/17) als auch der EuGH (Urteil vom 25. Juli 2018 - C-220/18) gehen davon aus, dass diese drei Faktoren kumulativ vorliegen müssen.

    Denn nach der Entscheidung des EuGH vom 25. Juli 2018 - C-220/18 - ist der Umfang der Prüfung der Haftbedingungen auf die Haftanstalt beschränkt, in der der Verfolgte konkret inhaftiert werden soll, sei es auch nur vorübergehend.

  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2018 - Ausl 107/18
    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 2 BvR 424/17) als auch der EuGH (Urteil vom 25. Juli 2018 - C-220/18) gehen davon aus, dass diese drei Faktoren kumulativ vorliegen müssen.
  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2018 - Ausl 107/18
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 MRK; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz [BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung]).
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