Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10880
OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17 (https://dejure.org/2019,10880)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2019 - 22 U 61/17 (https://dejure.org/2019,10880)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 22 U 61/17 (https://dejure.org/2019,10880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 7 AktG, § 90 AktG, § 108 AktG, § 246 AktG
    Beschluss über Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Verletzung von Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 7 AktG zwar anfechtbar, nicht aber nichtig

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 20 Abs. 7, 90, 108, 241 Abs. 1 Nr. 1, 246; ZPO §§ 256, 708 Nr. 10, 711; BGB § 127
    Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern unter Verletzung von Mitteilungsplichten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Aufsichtsrat, Aufsichtsratsbeschluss, Aufsichtsratssitzung, Mitteilungspflicht, Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG, Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 7 AktG, Nichtigkeits- und Anfechtungsklage, Wahl der Mitglieder von ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aufsichtsrat: Klage eines ausgeschiedenen Aufsichtratsmitglieds gegen frühere Aufsichtsratsbeschlüsse, Beschlüsse über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluss über Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Verletzung von Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 7 AktG zwar anfechtbar, nicht aber nichtig

  • rechtsportal.de

    AktG § 20
    Wirksamkeit der Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anfechtbarkeit (nicht: Nichtigkeit) eines Beschlusses über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Verletzung von Mitteilungspflichten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses über Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Verletzung von Mitteilungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorbereitender Aufsichtsratsbeschluss vor Autowerksschließung wirksam

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Klage eines ausgeschiedenen Aufsichtratsmitglieds gegen frühere Aufsichtsratsbeschlüsse, Beschlüsse über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Keine Nichtigkeit bei Abstimmung trotz Stimmverbot

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Mitteilungspflicht der Aktionäre hat ein umfassendes Stimmverbot zur Folge

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Der nichtige Aufsichtsrat - Mitteilungspflichten und Beschlussfassung

  • juve.de (Kurzinformation)

    Opel: Schließung des Bochumer Standortes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1182
  • ZIP 2019, 1168
  • BB 2019, 1089
  • DB 2019, 1556
  • NZG 2019, 1055
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Es verfolgt damit auch allgemeine Interessen an der Wahrung gesetzmäßigen Verhaltens (vgl. BGH II ZR 206/88, Urteil vom 22.05.1989, Rdn. 24 ff, 29, zitiert nach juris).

    Individuellen Rechtsmissbrauch hat der BGH (II ZR 206/88, Urteil vom 22.05.1989, Rdn. 30, zitiert nach juris) angenommen, wenn eine Anfechtungsklage mit dem Ziel erhoben wird, die verklagte Gesellschaft in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die der Kläger keinen Anspruch hat und billigerweise auch nicht erheben kann.

  • BGH, 24.04.2006 - II ZR 30/05

    Mitteilungspflichten der Gründungsaktionäre; Rechtsfolgen der Nichterfüllung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Zwar stellt der Kläger zutreffend fest, dass § 20 AktG auch bei einer Umwandlung anwendbar ist (so für die Gründungsaktionäre BGH II ZR 30/05, Urteil vom 24.04.2006, Rdn. 13, zitiert nach juris).

    Dieser Beschluss war - ebenso wie der danach gefasste und ausdrücklich als solcher bezeichnete Beschluss, die Herren B und A zu Aufsichtsratsmitgliedern zu bestellen - nicht nichtig, sondern nur anfechtbar (vgl. BGH II ZR 30/05, Urteil vom 24.04.2006, zitiert nach juris), auch wenn alle Aktionäre wegen § 20 VII AktG nicht stimmberechtigt waren, also der Extremfall eines "stimmlos gefassten Beschlusses" vorlag (vgl. hierzu BGH a.a.O., LS Nr. 4 und Rdn. 26).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Das Feststellungsinteresse des Klägers folgt jedoch nicht nur aus § 116 AktG, sondern aus dem Aufsichtsratsamt (vgl. hierzu BGH II ZB 1/11, Zwischenurteil vom 29.01.2013, Rdn. 13; II ZR 55/11, Urteil vom 17.07.2012, Rdn. 12, und II ZR 175/95, Urteil vom 21.04.1997, LS 1 und Rdn. 11, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Das Feststellungsinteresse des Klägers folgt jedoch nicht nur aus § 116 AktG, sondern aus dem Aufsichtsratsamt (vgl. hierzu BGH II ZB 1/11, Zwischenurteil vom 29.01.2013, Rdn. 13; II ZR 55/11, Urteil vom 17.07.2012, Rdn. 12, und II ZR 175/95, Urteil vom 21.04.1997, LS 1 und Rdn. 11, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 225/08

    Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Die von der Berufungserwiderung zur Frage des Rechtsmissbrauchs zitierten Entscheidungen (BGH II ZR 225/08, Urteil vom 27.09.2011, OLG Hamm 8 U 73/15, Urteil vom 28.10.2015 und BAG 2 ABR 22/01, Beschluss vom 27.06.2001, alle zitiert nach juris) betreffen Fälle, in denen ein angefochtener Beschluss aufgehoben wurde, weil der Beschlussinhalt "gänzlich ins Leere geht oder ... überholt ist" oder das streitgegenständliche Arbeitsverhältnis beendet war.
  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 67/15

    Auslegung des Zustimmungsvorbehalts aller Gesellschafter zum Abschluss einzelner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Den Kläger traf dann eine Erkundigungspflicht (vgl. hierzu OLG Hamm 8 U 67/15, Urteil vom 21.12.2015, Rdn. 81 f, zitiert nach juris), der er binnen einer Erkundigungsfrist, die der Senat entsprechend dem Urteil des OLG Hamm (dort LS 2) mit zwei Wochen annimmt, nachkommen musste.
  • OLG Hamm, 28.10.2015 - 8 U 73/15

    Zulässigkeit der Klage eines Gesellschafters einer GmbH gegen einen Beschluss der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Die von der Berufungserwiderung zur Frage des Rechtsmissbrauchs zitierten Entscheidungen (BGH II ZR 225/08, Urteil vom 27.09.2011, OLG Hamm 8 U 73/15, Urteil vom 28.10.2015 und BAG 2 ABR 22/01, Beschluss vom 27.06.2001, alle zitiert nach juris) betreffen Fälle, in denen ein angefochtener Beschluss aufgehoben wurde, weil der Beschlussinhalt "gänzlich ins Leere geht oder ... überholt ist" oder das streitgegenständliche Arbeitsverhältnis beendet war.
  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Die von der Berufungserwiderung zur Frage des Rechtsmissbrauchs zitierten Entscheidungen (BGH II ZR 225/08, Urteil vom 27.09.2011, OLG Hamm 8 U 73/15, Urteil vom 28.10.2015 und BAG 2 ABR 22/01, Beschluss vom 27.06.2001, alle zitiert nach juris) betreffen Fälle, in denen ein angefochtener Beschluss aufgehoben wurde, weil der Beschlussinhalt "gänzlich ins Leere geht oder ... überholt ist" oder das streitgegenständliche Arbeitsverhältnis beendet war.
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 114/93

    Anforderungen an die Beurkundung eines Hauptversammlungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Die vom Kläger zu diesem Punkt zitierte Entscheidung des BGH (II ZR 114/93, Urteil vom 04.07.1994, zitiert nach juris) betrifft den Fall, dass in der "Niederschrift statt des Ergebnisses der Abstimmung nach Stimmen lediglich angegeben wird, welche Kapitalbeträge für und gegen einen bestimmten Wahlvorschlag gestimmt haben" (LS und Rdn. 5,8).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2013 - 7 U 33/13

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein auf die Prozessunfähigkeit gestütztes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
    Deshalb ist § 130 I 3 AktG für diese Fälle so zu verstehen, dass der Versammlungsleiter unterzeichnet, auch wenn er nicht der Aufsichtsratsvorsitzende ist (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, 7 U 33/13, Urteil vom 09.10.2013, LS Nr. 3 und Rdn. 53, zitiert nach juris; Koch in Hüffer/Koch, Aktiengesetz, 13. Auflage 2018, § 130 Rdn. 14 e m.w.N., zitiert nach beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht