Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51553
OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11 (https://dejure.org/2012,51553)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2012 - 20 W 415/11 (https://dejure.org/2012,51553)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2012 - 20 W 415/11 (https://dejure.org/2012,51553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,51553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Grundbuch: Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 GBO - Rückschlagsperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung von Zwangshypotheken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; InsO § 88
    Voraussetzungen der Löschung von Zwangshypotheken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 212/06

    Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits; Berechnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11
    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist allgemein anerkannt, dass für die Berechnung des Zeitrahmens der Rückschlagsperre des § 88 InsO ein früherer Antrag im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 InsO nur einbezogen werden kann, wenn es sich um dieselbe Insolvenz des Schuldners handelt (vgl. BGH MDR 2008, 346 = NJW-RR 2008, 645 und ZIP 1999, 1977); Uhlenbruck, InsO, a.a.O., § 139 Rn. 12; Kirchhoff/Münch Komm. InsO, § 139 Rn. 9).

    Dabei soll die Annahme einer einheitlichen Insolvenz bei fehlender zwischenzeitlicher Erholung in materiell-rechtlicher Hinsicht grundsätzlich keinen zeitlichen Schranken unterliegen und wurde bei dem in dem zitierten BGH-Urteil gegebenen Zeitraum von drei bis vier Jahren zwischen den beiden Insolvenzanträgen angenommen, wobei allerdings offen gelassen wurde, ob sich bei darüber hinausgehenden Ausnahmefällen zeitliche Schranken ergeben können (vgl. BGH MDR 2008, 346 = NJW-RR 2008, 645).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11
    Nach dem Urteil des BGH vom 19. Januar 2006 (Az. IX ZR 232/04 = NJW 2006, 1286 = Rpfleger 2006, 253) soll die Unwirksamkeit einer gegen die insolvenzrechtliche Rückschlagsperre des § 88 InsO verstoßenden Zwangssicherungshypothek entgegen der früher vertretenen Auffassung nicht zur Entstehung einer Eigentümergrundschuld in entsprechender Anwendung des § 886 ZPO führen, sondern vielmehr zu schwebenden, jedoch gegenüber jedermann und damit absolut wirkenden Unwirksamkeit.
  • OLG München, 07.09.2010 - 34 Wx 100/10

    BGB-Gesellschaft: Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11
    Demgegenüber ist im Grundbuchverfahren ein Nachweis in der hier gebotenen Form des § 29 GBO nur möglich, wenn zwischen der jeweiligen Eintragung der Zwangssicherungshypothek und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der für die je nach Verfahrensart geltende Zeitrahmen für die Rückschlagsperre, der hier einen Monat beträgt, nicht überschritten ist, da dann feststeht, dass die Zwangshypothek hiervon zwingend erfasst wird und es deshalb eines weiteren Nachweises im Grundbuchverfahren nicht bedarf (vgl. hierzu auch OLG München FGPrax 2010, 278 = Rpfleger 2011, 80; Keller ZfIR 2006, 499 und Anmerkung in FGPrax 2010, 279).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11

    Insolvenzeröffnung: Löschung einer Zwangshypothek bei deren schwebender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11
    13 Demgegenüber hat der Senat sich in seinem kürzlich ergangenen Beschluss vom 31. Juli 2012 (Az. 20 W 187/12) der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (ZIP 2011, 1876) angeschlossen, wonach der Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 Abs. 1 GBO für die Löschung von Zwangshypotheken, die von der Rückschlagsperre des § 88 InsO betroffen sind, nicht genügt, sondern hierzu die Löschungsbewilligung des Zwangshypothekars erforderlich ist.
  • BGH, 14.10.1999 - IX ZR 142/98

    Anfechtung einer Zahlung zur Abwendung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11
    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist allgemein anerkannt, dass für die Berechnung des Zeitrahmens der Rückschlagsperre des § 88 InsO ein früherer Antrag im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 InsO nur einbezogen werden kann, wenn es sich um dieselbe Insolvenz des Schuldners handelt (vgl. BGH MDR 2008, 346 = NJW-RR 2008, 645 und ZIP 1999, 1977); Uhlenbruck, InsO, a.a.O., § 139 Rn. 12; Kirchhoff/Münch Komm. InsO, § 139 Rn. 9).
  • OLG München, 25.08.2010 - 34 Wx 68/10

    Grundbuchverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Löschung einer vor dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11
    Demgegenüber ist im Grundbuchverfahren ein Nachweis in der hier gebotenen Form des § 29 GBO nur möglich, wenn zwischen der jeweiligen Eintragung der Zwangssicherungshypothek und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der für die je nach Verfahrensart geltende Zeitrahmen für die Rückschlagsperre, der hier einen Monat beträgt, nicht überschritten ist, da dann feststeht, dass die Zwangshypothek hiervon zwingend erfasst wird und es deshalb eines weiteren Nachweises im Grundbuchverfahren nicht bedarf (vgl. hierzu auch OLG München FGPrax 2010, 278 = Rpfleger 2011, 80; Keller ZfIR 2006, 499 und Anmerkung in FGPrax 2010, 279).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht