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OLG Frankfurt, 22.04.2005 - 15 U 227/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 BGB, § 181 BGB, § 22 Abs 1 HGB, § 37 Abs 2 HGB, § 15 Abs 4 MarkenG
Einwilligung des Übertragenden als Voraussetzung der Zulässigkeit der Firmenfortführung bei Übertragung eines Handelsgeschäfts; Anspruch auf Unterlassung des unzulässigen Firmengebrauchs und auf Löschung des entsprechenden Domain-Namens - Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Löschung eines Domainnamens auf der Grundlage von § 12 BGB; Berechtigung des Insolvenzverwalters einer GmbH zur Verwertung kennzeichnungsrechtlicher Rechtspositionen der Firma der GmbH; Voraussetzungen der zulässigen Weiterführung einer Firma bei Übernahme ...
Verfahrensgang
- LG Marburg, 23.08.2004 - 1 O 199/04
- OLG Frankfurt, 22.04.2005 - 15 U 227/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 34/93
Einwilligung des bisherigen Geschäftsinhabers in die Firmenfortführung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2005 - 15 U 227/04
Allein aus der Übertragung des Handelsgeschäfts ist auf eine Übertragung der Firma nicht zu schließen, weil ein Handelsgeschäft auch ohne Firma übertragen werden kann (vgl. BGH, NJW 1994, 2025, 2026).