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   OLG Frankfurt, 22.04.2005 - 15 U 227/04   

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https://dejure.org/2005,24751
OLG Frankfurt, 22.04.2005 - 15 U 227/04 (https://dejure.org/2005,24751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2005 - 15 U 227/04 (https://dejure.org/2005,24751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2005 - 15 U 227/04 (https://dejure.org/2005,24751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 BGB, § 181 BGB, § 22 Abs 1 HGB, § 37 Abs 2 HGB, § 15 Abs 4 MarkenG
    Einwilligung des Übertragenden als Voraussetzung der Zulässigkeit der Firmenfortführung bei Übertragung eines Handelsgeschäfts; Anspruch auf Unterlassung des unzulässigen Firmengebrauchs und auf Löschung des entsprechenden Domain-Namens

  • Judicialis

    BGB § 12; ; HGB § 37 II; ; MarkenG § 15 IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Löschung eines Domainnamens auf der Grundlage von § 12 BGB; Berechtigung des Insolvenzverwalters einer GmbH zur Verwertung kennzeichnungsrechtlicher Rechtspositionen der Firma der GmbH; Voraussetzungen der zulässigen Weiterführung einer Firma bei Übernahme ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 34/93

    Einwilligung des bisherigen Geschäftsinhabers in die Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2005 - 15 U 227/04
    Allein aus der Übertragung des Handelsgeschäfts ist auf eine Übertragung der Firma nicht zu schließen, weil ein Handelsgeschäft auch ohne Firma übertragen werden kann (vgl. BGH, NJW 1994, 2025, 2026).
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