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   OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 20 W 278/07   

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https://dejure.org/2010,17684
OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 20 W 278/07 (https://dejure.org/2010,17684)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.07.2010 - 20 W 278/07 (https://dejure.org/2010,17684)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - 20 W 278/07 (https://dejure.org/2010,17684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 KostO, § 147 Abs 2 KostO, § 156 KostO, § 28 Abs 2 FGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notargebühren für die Erstellung der Liste der Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notargebühren für die Erstellung der Liste der Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 8; KostO §§ 32, 147 Abs. 2, § 156 a. F.; FGG § 28
    Keine Notargebühr für Erstellung der Gesellschafterliste im Rahmen der Anmeldung der GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2446
  • NZG 2011, 712
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 252/00

    Anfertigen einer Gesellschafterliste durch den Notar als gebührenfreies

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 20 W 278/07
    13 Für die Erstellung der Liste der Gesellschafter im Rahmen der Beurkundung der Anmeldung der Gesellschaft fällt nach Auffassung des Senats eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO nicht an (DNotZ 1987, 641 f; zuletzt Senat NZG 2007, 919 f; so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228 f; OLG Hamm ZNotP 2002, 123 f).

    Unabhängig davon wäre auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof veranlasst gewesen, wenn er an seiner Rechtsprechung nicht hätte festhalten wollen, denn dann müsste von einer Abweichung von OLG Karlsruhe und OLG Hamm (OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228 f; OLG Hamm ZNotP 2002, 123 f) ausgegangen werden.

  • OLG Frankfurt, 15.12.1986 - 20 W 426/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 20 W 278/07
    13 Für die Erstellung der Liste der Gesellschafter im Rahmen der Beurkundung der Anmeldung der Gesellschaft fällt nach Auffassung des Senats eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO nicht an (DNotZ 1987, 641 f; zuletzt Senat NZG 2007, 919 f; so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228 f; OLG Hamm ZNotP 2002, 123 f).

    Auch eine Tätigkeit des Notars, die über den Pflichtenkreis seines Amtsgeschäfts hinausgeht, kann ein Hauptgeschäft fördern und vorbereiten (Senat DNotZ 1987, 641 f.; Rohs/Wedewer, KostO, § 147 RdNr. 12).

  • OLG Frankfurt, 05.07.2007 - 20 W 264/04

    Notarvergütung: Beurkundungs- und Betreuungsgebühr im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2010 - 20 W 278/07
    13 Für die Erstellung der Liste der Gesellschafter im Rahmen der Beurkundung der Anmeldung der Gesellschaft fällt nach Auffassung des Senats eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO nicht an (DNotZ 1987, 641 f; zuletzt Senat NZG 2007, 919 f; so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 228 f; OLG Hamm ZNotP 2002, 123 f).
  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 18/10

    Divergenzvorlage zu Notargebühren: Anfall der Betreuungsgebühr für die Erstellung

    Das Oberlandesgericht (OLG Frankfurt, ZIP 2010, 2446) beabsichtigt, der weiteren Weisungsbeschwerde stattzugeben und die weitere Beschwerde im Übrigen zurückzuweisen.
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