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   OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21   

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OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21 (https://dejure.org/2023,34335)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2023 - 5 U 119/21 (https://dejure.org/2023,34335)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 5 U 119/21 (https://dejure.org/2023,34335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Art 10 Abs 1 EGV 6/2002, Art 10 Abs 2 EGV 6/2002, Art 19 Abs 1 S 1 EGV 6/2002, Art 89 Abs 1 Buchst a EGV 6/2002, Art 89 Abs 2 EGV 6/2002
    Schutzumfang eines Geschmacksmusters: erhöhte Gestaltungsfreiheit und informierter Benutzer

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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 164/17

    Prüfung der Verletzung eines Klagemusters durch wettbewerbswidrige Nachahmung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Nach Art. 85 Abs. 1 S. 1 GGV ist im vorliegenden Verletzungsverfahren von der Rechtsgültigkeit des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nr. 003819598-0001 und damit vom Vorliegen der Schutzvoraussetzungen (Art. 4 Abs. 1 GGV) der Neuheit (Art. 5 GGV) und der Eigenart (Art. 6 GGV) sowie vom Fehlen von Schutzausschließungsgründen (Art. 8, 9 GGV) auszugehen (BGH GRUR 2019, 398, 400 Rn. 10 - Meda Gate).

    Die Prüfung, ob ein Modell in den Schutzbereich eines Geschmacksmusters eingreift, erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Modells ermittelt und verglichen werden (BGH GRUR 2018, 832, 834 Rn. 19 - Ballerinaschuh, m.w.N.; BGH GRUR 2019, 398, 400 Rn. 12 - Meda Gate).

    Der Schutzumfang des Klagemusters wird auch durch seinen Abstand zum vorbekannten Formenschatz bestimmt (BGH GRUR 2016, 803, 806 Rn. 31 - Armbanduhr, m.w.N.; BGH GRUR 2019, 398, 400 Rn. 14 - Meda Gate).

    Der anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV (BGH GRUR 2018, 832, 834 Rn. 21 - Ballerinaschuh, m.w.N.; BGH GRUR 2019, 398, 400 Rn. 14 - Meda Gate).

    Maßgeblich ist der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster (BGH GRUR 2019, 398, 401 Rn. 22 - Meda Gate, m.w.N.).

    Unzulässig ist die Fusion einzelner Merkmale vorbekannter Muster anstelle eines Vergleichs der Muster nach deren Gesamteindruck (BGH GRUR 2019, 398, 401 Rn. 24 - Meda Gate).

    Dabei ist eine Gewichtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Merkmalen danach vorzunehmen, ob sie aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (BGH GRUR 2019, 398, 402 Rn. 31 - Meda Gate).

    Merkmale an abgewandten, schlecht wahrnehmbaren oder kaum sichtbaren Stellen sind aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck regelmäßig weniger bedeutend als Merkmale an exponierten Stellen, die bei der Benutzung besondere Beachtung finden (BGH GRUR 2019, 398, 402 Rn. 35 - Meda Gate, m.w.N.).

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Die Prüfung, ob ein Modell in den Schutzbereich eines Geschmacksmusters eingreift, erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Modells ermittelt und verglichen werden (BGH GRUR 2018, 832, 834 Rn. 19 - Ballerinaschuh, m.w.N.; BGH GRUR 2019, 398, 400 Rn. 12 - Meda Gate).

    (1) Bei der Beurteilung des Schutzumfangs des Klagemusters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Art. 10 Abs. 2 GGV der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Geschmacksmusters zu berücksichtigen (BGH GRUR 2018, 832, 834 Rn. 21 - Ballerinaschuh).

    Der anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV (BGH GRUR 2018, 832, 834 Rn. 21 - Ballerinaschuh, m.w.N.; BGH GRUR 2019, 398, 400 Rn. 14 - Meda Gate).

    Das schließt allerdings nicht aus, dass zunächst die Merkmale bezeichnet werden, die den Gesamteindruck der in Rede stehenden Muster bestimmen, um den Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz zu ermitteln (BGH GRUR 2018, 832, 834 Rn. 21 - Ballerinaschuh, m.w.N.).

    Die dem Geschmacksmuster entsprechenden tatsächlich vertriebenen Erzeugnisse können aber zur Veranschaulichung ebenfalls verwendet werden, um die anhand der Beschreibung und der Darstellung in der Anmeldung bereits getroffenen Schlussfolgerungen zu bestätigen (vgl. EuGH GRUR 2012, 506, 509 Rn. 73 - PepsiCo/HABM; BGH GRUR 2018, 832, 835 Rn. 33 - Ballerinaschuh, m.w.N.).

    Er nimmt, soweit möglich, einen direkten Vergleich der betreffenden Geschmacksmuster vor (BGH GRUR 2018, 832, 835 Rn. 33 - Ballerinaschuh, m.w.N.; Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser, Designgesetz Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, 6. Aufl., Art. 10 GGV Rn. 18).

    Beim Vergleich des Gesamteindrucks von Klagemuster und angegriffener Ausführungsform sind sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der zu vergleichenden Muster zu berücksichtigen (BGH GRUR 2018, 832, 835 Rn. 41 - Ballerinaschuh).

  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58

    Chérie

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Der letztgenannte Auskunftsanspruch tritt als Hilfsanspruch zum Schadensersatzanspruch neben die Auskunftsverpflichtung gemäß § 46 DesignG (BGH GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica; vgl. auch BGH GRUR 1960, 256, 259 f. - Chérie).

    Voraussetzung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung ist, dass die Entstehung eines Schadens wahrscheinlich ist, d.h. denkbar und möglich erscheint (BGH GRUR 2001, 849, 850 - Remailing-Angebot m.w.N.; vgl. auch BGH GRUR 1960, 256, 259 - Chérie).

    Daher unterliegt die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keinem ernsthaften Zweifel (vgl. BGH GRUR 1960, 256, 259 - Chérie).

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15

    Sanktionscharakter der Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    So sind unter Berücksichtigung des generalpräventiven Zwecks der Vorschrift das Vernichtungsinteresse des Inhabers des Schutzrechts und das Erhaltungsinteresse des Verletzers abzuwägen (BGH GRUR 2019, 518, 519 f. Rn. 21 - Curapor m.w.N.).

    Jedoch sind unter Berücksichtigung des generalpräventiven Zwecks der Vorschrift das Vernichtungsinteresse des Inhabers des Schutzrechts und das Erhaltungsinteresse des Verletzers abzuwägen (BGH GRUR 2019, 518, 519 f. Rn. 21 - Curapor, m.w.N.).

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Der Schutzumfang des Klagemusters wird auch durch seinen Abstand zum vorbekannten Formenschatz bestimmt (BGH GRUR 2016, 803, 806 Rn. 31 - Armbanduhr, m.w.N.; BGH GRUR 2019, 398, 400 Rn. 14 - Meda Gate).

    Bei einer Maßnahme der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie vom Geschäftsführer veranlasst worden ist (BGH GRUR 2016, 803, 809 f. Rn. 61 - Armbanduhr; vgl. auch BGH GRUR 2014, 883, 884 Rn. 17 - Geschäftsführerhaftung).

  • LG Hamburg, 21.09.2021 - 310 O 176/20
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.09.2021, Az. 310 O 176/20, wird zurückgewiesen, die Berufung der Beklagten zu 1) jedoch mit der Maßgabe, dass der Bildschirm (Display/Touchscreen) der jeweiligen Ausschankgeräte selbst von der Vernichtung gemäß dem landgerichtlichen Ausspruch zu II.1.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.09.2021, Az. 310 O 176/20, abzuändern und die Klage abzuweisen,.

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Bei einer Maßnahme der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie vom Geschäftsführer veranlasst worden ist (BGH GRUR 2016, 803, 809 f. Rn. 61 - Armbanduhr; vgl. auch BGH GRUR 2014, 883, 884 Rn. 17 - Geschäftsführerhaftung).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Der letztgenannte Auskunftsanspruch tritt als Hilfsanspruch zum Schadensersatzanspruch neben die Auskunftsverpflichtung gemäß § 46 DesignG (BGH GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica; vgl. auch BGH GRUR 1960, 256, 259 f. - Chérie).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gemäß Art. 88 Abs. 2 GGV i.V.m. §§ 242, 259 BGB kann als akzessorischer Auskunftsanspruch (Ruhl/Tolkmitt, GGV, 3. Aufl., Art. 89 Rn. 73; vgl. BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby) für denjenigen Zeitraum geltend gemacht werden, für den auch der Schadensersatz verlangt werden kann.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21
    Anspruchsgrundlage für einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten für ein Abmahnschreiben wegen mutmaßlicher Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist Art. 88 Abs. 2 GGV i.V.m. §§ 677, 683, 670 BGB (OLG Frankfurt, BeckRS 2018, 13797 Rn. 43).
  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

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