Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Richterablehnung wegen Spannungen zwischen Verteidiger und Richter in einem anderen Verfahren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Richters wegen existierender Spannungen zwischen dem Richter und dem Verteidiger; Anforderungen an das Vorliegen von Gründen für die Besorgnis der Befangenheit wegen dieser Spannungen; Bekanntwerden der Spannungen ausserhalb des Gerichtssaals; Abgrenzung ...
- blutalkohol , S. 488
Besorgnis der Befangenheit des Richters und Feststellungen bei Verurteilung wegen vorsätzlichen Vergehens nach § 316 StGB
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24; StPO § 267; StGB § 315c; StGB § 64
Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem Verfahren; Spannungen zwischen Verteidiger und Richter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Befangenheit - Spannungen zwischen Verteidiger und Gericht
Verfahrensgang
- AG Hagen - 61 Ls 54/03
- OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 379 (Ls.)
- NStZ-RR 2005, 15
- JR 2006, 437
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (25)
- OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97
Gründe für die Ablehung eines Richters wegen Misstrauens gegen dessen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass Spannungen zwischen dem Verteidiger und dem Richter die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Angeklagte grundsätzlich nicht begründen, wird von der Rechtsprechung bei ganz außergewöhnlichen Animositäten angenommen (OLG Braunschweig StraFo 1997, 76; OLG Düsseldorf wistra 1991, 78; OLG Hamm NJW 1951, 731 mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung und Literatur; vgl. auch LG Frankfurt StV 1990, 258).
Selbst solche Maßnahmen würden im Übrigen nicht in jedem Fall zur Besorgnis einer Befangenheit führen: So forderte das OLG Braunschweig (vgl. StraFo 1997, 76) als weiteres Indiz, dass sich eine Strafanzeige auf das nun zu entscheidende Verfahren z.B. in der Weise ausgewirkt haben müsse, dass der Verteidiger wegen ihr sein Mandat niederlegte.
Persönliche Animositäten können eher einen Ablehnungsgrund begründen als rechtliche Uneinigkeiten (OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).
- OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02
Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Daher muss das Urteil neben der BAK auch weitere objektive Umstände feststellen, die auf einen entsprechenden Vorsatz schließen lassen (…Senat, a.a.O.; zudem OLG Hamm Verkehrsrecht aktuell 2004, 102; NZV 2003, 47 f., jeweils mit weiteren Nachweisen zur übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).Insbesondere sind die Höhe der damaligen BAK, das Trinkverhalten und die Trinkmenge mitzuteilen (OLG Hamm NZV 2003, 47 f.).
- OLG Koblenz, 27.05.1993 - 1 Ss 77/93
Alkohol im Straßenverkehr; Erfahrungssatz; Kritik- und Erkenntnisfähigkeit; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Kann der Schluss auf Vorsatz nicht allein auf die hohe Blutalkoholkonzentration gestützt werden, so bedarf es für eine Verurteilung wegen Vorsatzes der Feststellungen zu Trinkanlass, Trinkverlauf, Fahrtanlass, dem Zusammenhang von Trinkverhalten und Fahrbereitschaft, Fahrtverlauf und Nachtatverhalten, aus denen sich möglicherweise Schlüsse darauf ergeben, dass der Angeklagte seine Fahrunsicherheit erkannt hat (OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444).Deshalb ist die Feststellung der den damaligen Verurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte erforderlich (OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444 f.).
- OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Kann der Schluss auf Vorsatz nicht allein auf die hohe Blutalkoholkonzentration gestützt werden, so bedarf es für eine Verurteilung wegen Vorsatzes der Feststellungen zu Trinkanlass, Trinkverlauf, Fahrtanlass, dem Zusammenhang von Trinkverhalten und Fahrbereitschaft, Fahrtverlauf und Nachtatverhalten, aus denen sich möglicherweise Schlüsse darauf ergeben, dass der Angeklagte seine Fahrunsicherheit erkannt hat (OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444).Deshalb ist die Feststellung der den damaligen Verurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte erforderlich (OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444 f.).
- BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).
- BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88
Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung - …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Dabei hat das Revisionsgericht diese Frage gem. § 28 Abs. 2 StPO nach Beschwerdegrundsätzen zu behandeln, also eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob das verworfene Ablehnungsgesuch zulässig und begründet war (BGH StV 1988, 417;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 338 Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).Die Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1988, 510; OLG Hamm StraFo 2002, 355 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92
Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).
- BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94
Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Da der Angeklagte aus solchen Spannungen nicht ohne weiteres darauf schließen kann, dass der Vorsitzende eine eventuelle Abneigung gegen den Verteidiger auf ihn und seine Sache überträgt, begründen sie in der Regel keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. u.a. BVerfG NJW 1996, 2022).In der Rechtsprechung ist insoweit jedoch anerkannt, dass, wobei allerdings die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten sind, allein die Strafanzeige eines Verfahrensbeteiligten gegen einen Richter in der Regel nicht zur Besorgnis der Befangenheit führt, da es sonst den Beteiligten möglich wäre, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BVerfG NJW 1996, 2022; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 3 Ss 245/04).
- OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Die Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1988, 510; OLG Hamm StraFo 2002, 355 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LG Frankfurt/Main, 06.02.1990 - 17 KLs 12108/88
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass Spannungen zwischen dem Verteidiger und dem Richter die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Angeklagte grundsätzlich nicht begründen, wird von der Rechtsprechung bei ganz außergewöhnlichen Animositäten angenommen (OLG Braunschweig StraFo 1997, 76; OLG Düsseldorf wistra 1991, 78; OLG Hamm NJW 1951, 731 mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung und Literatur; vgl. auch LG Frankfurt StV 1990, 258).
- BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86
Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
- BGH, 06.07.1995 - 4 StR 321/95
Gebrauchsanmaßung - Abgrenzung zum Diebstahl - Rückführungswille
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04
Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit
- BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92
Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten
- BGH, 08.09.1998 - 1 StR 384/98
Vollzug einer Maßregel vor der Ausführung der Strafe
- OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01
Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, …
- OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04
Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil; …
- OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01
Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Umfang der erforderlichen …
- OLG Hamm, 30.04.1999 - 3 Ss 385/99
Lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen
- OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ws 122/03
Ordnungsmittel; Ordnungshaft gegen einen Verteidiger; Ungebühr
- BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
Ablehnung von Richtern des Bundesgerichtshofes wegen Besorgnis der Befangenheit - …
- OLG Hamm, 08.07.2004 - 3 Ss 245/04
Ablehnung; Befangenheit, Strafanzeige; Verfahrensrüge, Zulässigkeit
- BGH, 29.11.1995 - 5 StR 345/95
Besorgnis der Befangenheit - Unmutsäußerungen - Beweisanträge der Verteidigung
- BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85
Besorgnis der Befangenheit eines Richters während einer Zeugenvernehmung - …
- OLG Düsseldorf, 03.01.1992 - 1 Ws 2/92
- OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 1 RVs 18/17
Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt
Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kann allein aus einer hohen Blutalkoholkonzentration des Täters zur Tatzeit nicht auf einen Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit geschlossen werden (Senat in ständ. Rspr., vgl. BA 47 [2010], 428 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2016, III-1 RVs 93/16 m. w. N.; OLG Hamm VRS 107 [2004], 433, 440 und NZV 2005, 161; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 187; OLG Köln DAR 1999, 88; OLG Naumburg DAR 1999, 420; KG VRS 126 [2014], 95; OLG Brandenburg BA 50 [2013], 138; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; aA wohl OLG Koblenz NZV 2008, 304; OLG Celle NZV 2014, 283; AG Rheine NJW 1995, 894). - OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18
Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt
Vielmehr müssen weitere Indizien und Umstände festgestellt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2004 - 2 Ss 345/04 - m.w.N., juris).