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   OLG Köln, 02.01.2020 - 7 VA 26/19   

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https://dejure.org/2020,496
OLG Köln, 02.01.2020 - 7 VA 26/19 (https://dejure.org/2020,496)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.01.2020 - 7 VA 26/19 (https://dejure.org/2020,496)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Januar 2020 - 7 VA 26/19 (https://dejure.org/2020,496)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.12.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von

    Auszug aus OLG Köln, 02.01.2020 - 7 VA 26/19
    Die Antragsteller meinen, die Anwendung der §§ 78 ff. ZPO durch den Präsidenten des Amtsgerichts sei mit der in den Art. 56-62 AEUV verbrieften Dienstleistungsfreiheit nicht zu vereinbaren und berufen sich insofern auf eine Entscheidung des EuGH vom 17.12.2015, C-342/14, deren Entscheidungsgründe sie auch auf den vorliegenden Sachverhalt für übertragbar halten, sowie auf die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung der Qualifikationen ausländischer Dienstleister und die Richtlinie 2013/25/EU.

    Ein Verstoß lässt sich insbesondere nicht aus den Gründen der Entscheidung des EuGH vom 17.12.2015, C-342/14, herleiten, auf die die Antragsteller sich schwerpunktmäßig berufen.

    Vielmehr kommt der EuGH im Gegenteil sogar zu dem Ergebnis, dass Art. 5 der Richtlinie 2005/36/EG für den Vorlagefall nicht einschlägig sei, weil der Dienstleister sich nicht in den Aufnahmemitgliedstaat "begibt" - sondern seine Leistung von außen erbringen möchte (EuGH, C-342/14, juris Rn. 35).

  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

    Auszug aus OLG Köln, 02.01.2020 - 7 VA 26/19
    Schließlich hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 12.12.1996, C-3/95 entschieden, dass Art. 59 EUV (der dem heutigen Art. 53 AEUV inhaltlich entspricht) einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, die einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, die gerichtliche Einziehung fremder Forderungen verbiete, weil die geschäftsmäßige Ausübung dieser Tätigkeit der Anwaltschaft vorbehalten sei.

    Entscheidend ist letztlich, dass der EuGH in seinen Urteilen C-3/95 und C-95/94 über die betreffende Fragestellung in der Sache bereits entschieden hat.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus OLG Köln, 02.01.2020 - 7 VA 26/19
    So hat er in einem Urteil vom 30.11.1995, C-55/94, entschieden, dass, wenn die Aufnahme oder Ausübung einer Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat bestimmten Bedingungen unterliege, der Angehörige eines anderen Mitgliedstaats, der diese Tätigkeit ausüben wolle, diese Bedingungen grundsätzlich erfüllen müsse.
  • BayObLG, 04.05.2020 - 1 VA 21/20

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG durch vollmachtlosen

    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG besteht kein Anwaltszwang, eine Vertretung ist entsprechend §§ 10, 11 FamFG zulässig (OLG Köln, Beschluss vom 2. Januar 2020, 7 VA 26/19, juris Rn. 12; Köhnlein BeckOK GVG, 6. Ed. 1. Februar 2020, EGGVG § 26 Rn. 2).
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