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   OLG Köln, 08.11.2016 - I-2 Wx 160/16   

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https://dejure.org/2016,43195
OLG Köln, 08.11.2016 - I-2 Wx 160/16 (https://dejure.org/2016,43195)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2016 - I-2 Wx 160/16 (https://dejure.org/2016,43195)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2016 - I-2 Wx 160/16 (https://dejure.org/2016,43195)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Beschwerde gegen Erteilung Alleinerbschein - Gegenstandswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gegenstandswert im Erbscheinverfahren

Verfahrensgang

  • AG Brühl - 72 VI 151/15
  • OLG Köln, 08.11.2016 - I-2 Wx 160/16

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 428
  • FGPrax 2017, 40
  • FamRZ 2017, 1418
  • Rpfleger 2017, 304
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15
    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16
    Der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5; OLG Düsseldorf MDR 2016, 415, juris-Rn. 24; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 6) vermag er sich nicht anzuschließen.

    ... Der vom Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 10) angeführte Beispielsfall, nach dem eine Beschwerde mangels Erreichens der Mindestbeschwer nach § 61 Absatz 1 FamFG zu verwerfen ist, der Geschäftswert sich aber nach dem vollen Nachlasswert richtet, mag indes Anlass geben, eine Korrektur vorzunehmen, wenn der Beschwerdeführer ... der Ankündigung eines Vollerbscheins durch die erste Instanz mit dem Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins zu seinen Gunsten entgegentritt.

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 Wx 20/15
    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16
    Der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5; OLG Düsseldorf MDR 2016, 415, juris-Rn. 24; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 6) vermag er sich nicht anzuschließen.

    d) Der Gesetzgebungsgeschichte kann zwar - worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Recht hinweist (MDR 2016, 415, juris-Rn. 27) - nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber bewusst eine Fortführung der bisher zu § 30 KostO ergangenen Rechtsprechung, die sich im Erbscheinsbeschwerdeverfahren am wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers orientiert, ausschließen wollte.

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2016 - 11 Wx 103/15

    Nachlasssache: Geschäftswert der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 16.06.2016 - 11 Wx 103/15) hat hierzu u.a. Folgendes ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 03.03.2015 - 20 W 380/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (ErbR 2015, 499; in Übereinstimmung mit OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; ähnlich OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. März 2015 - 20 W 380/13, juris; ebenso Staudinger/Herzog (2016) BGB § 2353, Rn 610; in gleicher Richtung Kuhn ErbR 2016, 104), wonach sich der Geschäftswert eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens nicht am wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers orientiert, sondern an dem Erbschein, dessen Erteilung ... angefochten worden ist.
  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Wx 92/14

    Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16
    Maßgeblich ist daher gem. § 40 GNotKG der Wert des (gesamten) Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei nur vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten (Erblasserschulden gem. § 1967 Abs. 2 1. Alt. BGB), nicht aber Bestattungskosten, Pflichtteile und Vermächtnisse abgezogen werden können (Senat, Beschluss vom 04.04.2014 - 2 Wx 92/14, FGPrax 2014, 180; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93, 94).
  • OLG Hamm, 05.08.2015 - 15 W 341/14

    Berechnung des Nachlasswerts im Verfahren der Beschwerde gegen die Erteilung

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (ErbR 2015, 499; in Übereinstimmung mit OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; ähnlich OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. März 2015 - 20 W 380/13, juris; ebenso Staudinger/Herzog (2016) BGB § 2353, Rn 610; in gleicher Richtung Kuhn ErbR 2016, 104), wonach sich der Geschäftswert eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens nicht am wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers orientiert, sondern an dem Erbschein, dessen Erteilung ... angefochten worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (ErbR 2015, 499; in Übereinstimmung mit OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; ähnlich OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. März 2015 - 20 W 380/13, juris; ebenso Staudinger/Herzog (2016) BGB § 2353, Rn 610; in gleicher Richtung Kuhn ErbR 2016, 104), wonach sich der Geschäftswert eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens nicht am wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers orientiert, sondern an dem Erbschein, dessen Erteilung ... angefochten worden ist.
  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Für die Bestimmung des Geschäftswerts im Beschwerdeverfahren, in dem sich Miterben gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins wenden, ist das wirtschaftliche Interesse der (jeweiligen) Beschwerdeführer am Erfolg ihres Rechtsmittels maßgebend, nicht jedoch der Gesamtwert des Nachlasses (gegen OLG Karlsruhe NJW 2016, 8; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG München (14. Senat) ErbR 2016, 531; OLG Köln Rpfleger 2017, 304).

    Die Gegenansicht, die stets auf den Wert des Erbscheins abstellt, gegen dessen Erteilung sich die Beschwerde richtet, (OLG Karlsruhe NJW 2016, 8; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG München (14. Senat) ErbR 2016, 531; OLG Köln Rpfleger 2017, 304), überzeugt nicht.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 35/16

    Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren im Erbscheinerteilungsverfahren

    In einem Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, mit welchem dieses die Voraussetzungen zur Erteilung eines Erbscheins festgestellt oder den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen hat, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Beschluss 03.03.2015, Az. 20 W 380/13; in Übereinstimmung mit: Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.08.2014, Az. 3 Wx 104/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2015, Az. 11 Wx 123/14, Rn. 32 und Beschluss vom 28.12.2015, Az. 14 Wx 56/15, Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2016, Az. I-2 Wx 160/16, Rn. 2 ff., jeweils zitiert nach juris) auf den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen.
  • KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19

    Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des

    Soll der Erbschein die Erbfolge über den gesamten Nachlass ausweisen, ist auch der Wert des gesamten Nachlasses maßgeblich und zwar unabhängig davon, welchen Anteil davon ein Beschwerdeführer für sich selbst in Anspruch genommen hat (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.08.2014 - 3 Wx 104/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15, Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2016 - I-2 Wx 160/16 -, Rn. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 35/16 - jeweils zitiert nach juris; Ludwig Kroiß in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage, 2018, Rn. 12, 12 a; Sommerfeldt in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 1. Auflage 2019, § 61, Rn. 18; Staudinger/Herzog, BGB, (2016), § 2352, Rn. 610).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    In einem Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, mit welchem dieses die Voraussetzungen zur Erteilung eines Erbscheins festgestellt oder den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen hat, ist auf den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 35/16 = ZEV 2017, 649 = FamRZ 2018, 703; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.03.2015 - 20 W 380/13 = BeckRS 2016, 8635; OLG Schleswig, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 = NJW-RR 2015, 767 = FamRZ 2015, 786; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2015 - 11 Wx 123/14 = BWNotZ 2015, 115; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15 = FGPrax 2016, 182; OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2016 - 2 Wx 160/16 = FGPrax 2017, 40 = FamRZ 2017, 1418).
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