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   OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97   

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https://dejure.org/1997,3968
OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97 (https://dejure.org/1997,3968)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.1997 - 16 Wx 236/97 (https://dejure.org/1997,3968)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 1997 - 16 Wx 236/97 (https://dejure.org/1997,3968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 18
    Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit eines Beschlusses zur Entziehung des Wohneigentums bzw. Ausschlusses eines Störers aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung; Veräußerungsgrund; Störer; Ausschluß; WEG-Verfahren; Prozeßgericht

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 18
    Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohungseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97
    Schon aus prozeßökonomischen Gründen ist die Prüfung der sachlichen Richtigkeit der Beschlüsse gemäß § 18 WEG den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entzogen (Allgemeine Meinung: Bay ObLG WUM 1990, 95; KG Berlin, KGR 1994, 74; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage, § 18 Rn. 43 m.w.N.).

    Nach allgemeiner Meinung (BayObLG WUM 1991, 633; BayObLG WUM 1990, 95; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage, § 48 Rn. 20) richtet sich der Geschäftswert bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Einleitung eines Entziehungsverfahrens nach § 18 ff WEG zum Gegenstand hat, nach dem Interesse der Beteiligten am Behalten der Eigentumswohnung bzw. dem Ausschluß aus der Gemeinschaft.

  • BayObLG, 16.08.1991 - BReg. 2 Z 106/91
    Auszug aus OLG Köln, 23.12.1997 - 16 Wx 236/97
    Nach allgemeiner Meinung (BayObLG WUM 1991, 633; BayObLG WUM 1990, 95; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage, § 48 Rn. 20) richtet sich der Geschäftswert bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Einleitung eines Entziehungsverfahrens nach § 18 ff WEG zum Gegenstand hat, nach dem Interesse der Beteiligten am Behalten der Eigentumswohnung bzw. dem Ausschluß aus der Gemeinschaft.
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines

    Der Senat hält hierfür - der insoweit herrschenden Meinung folgend - ca. 20% des Verkehrswertes der betroffenen Eigentumswohnungen für angemessen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.08.1991, BReg 2 Z 106/91, WuM 1991, 633 m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.1997, 16 Wx 236/97, WuM 1998, 307).
  • OLG Rostock, 07.03.2006 - 7 W 63/05

    Streitwertfestsetzung eines Anspruch aus § 18 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 WEG

    Soweit die Beschwerdeführer wiederholt eine Entscheidung des OLG Köln (Beschluss v. 23.12.1997, 16 Wx 236/97, WuM 1998, 307) zitieren, wonach der Streitwert mit 20 % des Verkehrswertes der Wohnung zu bemessen sei, so betrifft jene Entscheidung nicht das Klageverfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums nach §§ 18, 19, 51 WEG, sondern das davon zu unterscheidende Beschlussanfechtungsverfahren gemäß §§ 18 Abs. 3, 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG.
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