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   OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99   

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https://dejure.org/2000,4626
OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99 (https://dejure.org/2000,4626)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2000 - 16 U 47/99 (https://dejure.org/2000,4626)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2000 - 16 U 47/99 (https://dejure.org/2000,4626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 745 Abs. 1; ; BGB § ... 744 Abs. 1; ; BGB § 745 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 745 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 743 Abs. 2; ; ZPO § 148; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 3; ; ZPO § 8; ; GKG § 16

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 754; ZPO § 322
    Ausschluß aller Miteigentümer eines Hauses von der Eigennutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 994
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 16 U 81/97

    Haftung des Anlageberaters: Heilbares Unterbleiben der Nachricht von einem

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99
    Der Beklagte nimmt ergänzend Bezug auf sein Vorbringen im Rahmen des vor dem Senat anhängigen Wiederaufnahmeverfahrens 16 U 81/97, in dem er Restitutions- und Nichtigkeitsgründe gegen die in dem Ausgangsverfahren 3 O 146/94 LG Köln = 16 U 122/94 OLG Köln getroffenen Entscheidungen geltend macht.

    Die Akten 16 U 122/94 OLG Köln (= 3 O 146/94 LG Köln) nebst IV ZR 298/95 des BGH, 16 U 81/97 OLG Köln und 16 U 64/99 OLG Köln lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Anlass für eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens gem. § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens 16 U 81/97 OLG Köln hat der Senat nicht gesehen, da es zu den präjudiziellen Rechtsverhältnissen ein rechtskräftiges Urteil gibt, Rechtskraft erst nach Überprüfung in zwei Rechtsmittelinstanzen eingetreten ist und die erhobenen Restitutions- und Nichtigkeitsklagen aus den Gründen des in dem Parallelverfahrens ebenfalls am 25.09.2000 ergangenen Urteils unzulässig sind.

  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 209/93

    Verlangen Aufhebung der Gemeinschaft wegen eines Mehrheitsbeschlusses der

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99
    Die Nutzungsart (Eigennutzung, Einzelvermietung, Gesamtverpachtung) unterliegt dagegen der Disposition der Eigentümermehrheit, solange nur die Grenzen ordnungsgemäßer Wirtschaft, die wirtschaftliche Zweckbestimmung und die Wahrung der Nutzungsquote beachtet werden (vgl. BGH MDR 1995, 350 = NJW-RR 1995, 267; Staudinger/Langhein a.a.O. § 745 Rdn. 13 f.).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 200/91

    Streitwert bei Berufung auf Mietreschutzregelung

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99
    "Streitige Zeit" im Sinne dieser Vorschrift ist nach h. M., insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Räumungsklagen auch für den Rechtsmittelstreitwert der Zeitraum zwischen Klageerhebung (hier: 27.06.1997) und dem vertraglichen Ablauf der Mietzeit, also dem 12.01.2002 (vgl. BGH MDR 1992, 913 = NJW-RR 1992, 1359; SchlHOLG OLGR 1996, 143; Zöller/Herget a.a.O. § 8 Rdn. 5; a.A. MünchKomm/Lappe, ZPO, § 8 Rdn. 17 f.: Nur die Zeit ab Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bis zum Ende der Laufzeit des Mietvertrags).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 354/93

    Verdienstausfallschaden bei wechselhaftem beruflichten Werdegang

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99
    Ob damit auch Einwendungen abgeschnitten sind, die im Zeitpunkt der damaligen Entscheidung bestanden, aber nicht in den Prozess eingeführt worden sind (so BGH MDR 1988, 1048 = BGHHR ZPO § 322 Abs. 1 - Feststellungsurteil 1 - ; BGH NZV 1995, 189 = BGHR ZPO § 322 Abs. 1 - Feststellungsurteil 4 - Zöller/Vollkommer a.a.O. mit Nachweisen zur Gegenmeinung) bedarf keiner Entscheidung; denn der Kläger hatte sich im Vorprozess in seiner Berufungsbegründung auch auf den Mietvertrag vom 12.01.1992 berufen (Seiten 11, 32 der BB, Bl. 259, 281 d. A. 3 O 146/94 LG Köln) und diesen Vertrag als Anlage 10a zur damaligen Berufungsbegründung vorgelegt, wie sich auch aus der Auseinandersetzung der Beklagten mit diesem Vertrag in der Berufungserwiderung ergibt (Seite 12 der BE, Bl. 317 281 d. A. 3 O 146/94 LG Köln).
  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99
    Ob damit auch Einwendungen abgeschnitten sind, die im Zeitpunkt der damaligen Entscheidung bestanden, aber nicht in den Prozess eingeführt worden sind (so BGH MDR 1988, 1048 = BGHHR ZPO § 322 Abs. 1 - Feststellungsurteil 1 - ; BGH NZV 1995, 189 = BGHR ZPO § 322 Abs. 1 - Feststellungsurteil 4 - Zöller/Vollkommer a.a.O. mit Nachweisen zur Gegenmeinung) bedarf keiner Entscheidung; denn der Kläger hatte sich im Vorprozess in seiner Berufungsbegründung auch auf den Mietvertrag vom 12.01.1992 berufen (Seiten 11, 32 der BB, Bl. 259, 281 d. A. 3 O 146/94 LG Köln) und diesen Vertrag als Anlage 10a zur damaligen Berufungsbegründung vorgelegt, wie sich auch aus der Auseinandersetzung der Beklagten mit diesem Vertrag in der Berufungserwiderung ergibt (Seite 12 der BE, Bl. 317 281 d. A. 3 O 146/94 LG Köln).
  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines

    Der Verweis der Klägerin auf eine Entscheidung des OLG Köln (Urt. v. 25.09.2000, Az. 16 U 47/99) greift nicht durch, da es vorliegend - anders als in dem vom OLG Köln entschiedenen Fall - keine Mehrheitsentscheidung gibt.
  • OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12

    Fortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens wegen unerwartet langer Dauer des

    Der Verweis der Klägerin auf eine Entscheidung des OLG Köln (Urt. v. 25.09.2000, Az. 16 U 47/99) greift nicht durch, da es vorliegend - anders als in dem vom OLG Köln entschiedenen Fall - keine Mehrheitsentscheidung gibt.
  • OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 6 U 233/19

    Tausch von Forstparzellen als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

    Ist ein wirksamer Mehrheitsbeschluss gefasst worden, sind alle Teilhaber - einschließlich der überstimmten - zur Mitwirkung bei der Ausführung verpflichtet (OLG Hamm DNotZ 1973, 549 (551); OLG Köln NZM 2001, 994; Erman/Aderhold § 745, Rn 4; BeckOK BGB/Gehrlein, 59. Ed. 1.8.2021, BGB § 745 Rn 7; Staudinger/Langhein, § 744 Rn 20, § 745 Rn 27f.; Karsten Schmidt in: MünchKomm, 3. Aufl., §§ 744, 745 Rn 25).
  • KG, 15.12.2022 - 19 W 158/22
    Die Erbengemeinschaft müsste demnach einen konkreten Plan zur Nutzung und Verwaltung der Immobilie fassen, die Klägerin könnte dann, wenn der Beklagte an diesem nicht mitwirkt, die Zustimmung zu diesem Plan - ggf. einschließlich der Räumung - verlangen, sofern er der Billigkeit entspricht (vgl. beispielhaft OLG Köln, Urteil v. 23.9.2000, 16 U 47/99).
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