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   OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23   

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https://dejure.org/2023,28853
OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23 (https://dejure.org/2023,28853)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.10.2023 - 12 U 66/23 (https://dejure.org/2023,28853)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Oktober 2023 - 12 U 66/23 (https://dejure.org/2023,28853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 166 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 278 BGB, § 428 BGB, § 446 S 1 BGB
    Beratungspflicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Erwerber einer versicherten Immobilie vor Eigentumsübergang

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung: Beratungspflicht beim Immobilienkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungspflicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Erwerber einer bereits versicherten Immobilie

  • rechtsportal.de

    Beratungspflicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Erwerber einer bereits versicherten Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäudeversicherer muss Erwerber bereits versicherter Immobilie beraten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erworbene Immobilie ist bereits versichert: Gebäudeversicherer muss Käufer beraten! (IBR 2024, 44)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Dem Erwerber eines bebauten Grundstücks kommt bereits in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse zu, welches er dadurch versichern kann, dass er mit eigenen Rechten und Pflichten in einen bereits bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag des Veräußerers eintritt oder einen neuen Gebäudeversicherungsvertrag abschließt (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07).

    Zwar ist es allgemein anerkannt, dass dem Käufer eines Grundstücks grundsätzlich in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar alleiniges - Sacherhaltungsinteresse zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 [juris Rn. 10]; vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11).

    Es besteht daher für den Erwerber bereits vor der Eintragung im Grundbuch ein sachlicher Grund, sein Sacherhaltungsinteresse über die Fremdversicherung hinaus zu versichern (BGH, Urteil vom 17.06.2009 aaO Rn. 12).

    Dies kann dadurch geschehen, dass er neben dem Veräußerer mit eigenen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag eintritt oder einen neuen Vertrag abschließt (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2009 aaO).

    So ist - wie bereits ausgeführt - allgemein anerkannt, dass dem Erwerber eines Grundstücks grundsätzlich in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar alleiniges - Sacherhaltungsinteresse zukommt, das versichert werden kann, indem der Erwerber in eine bereits bestehende Versicherung des Veräußerers mit eigenen Rechten und Pflichten neben diesen eintritt oder einen neuen Vertrag abschließt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 [juris Rn. 10]; vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11 f.).

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99

    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Zwar ist es allgemein anerkannt, dass dem Käufer eines Grundstücks grundsätzlich in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar alleiniges - Sacherhaltungsinteresse zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 [juris Rn. 10]; vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11).

    Dieses führt nicht nur dazu, dass der mit dem Veräußerer bestehende Versicherungsvertrag regelmäßig dahin auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse mitversichert ist (BGH, Urteile vom 18.10.2000 aaO; vom 20.03.2020 - V ZR 61/19, r+s 2020, 407 Rn. 10).

    So ist - wie bereits ausgeführt - allgemein anerkannt, dass dem Erwerber eines Grundstücks grundsätzlich in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar alleiniges - Sacherhaltungsinteresse zukommt, das versichert werden kann, indem der Erwerber in eine bereits bestehende Versicherung des Veräußerers mit eigenen Rechten und Pflichten neben diesen eintritt oder einen neuen Vertrag abschließt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - IV ZR 100/99, VersR 2001, 53 [juris Rn. 10]; vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, r+s 2009, 374 Rn. 11 f.).

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Vielmehr ist anerkannt, dass dann, wenn eine Schadensentwicklung - wie hier - noch nicht abgeschlossen ist, der Kläger sogar in vollem Umfang Feststellung der Ersatzpflicht begehren kann (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14, NJW-RR 2016, 759 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Zwar scheitert das Feststellungsbegehren grundsätzlich am Vorrang der Leistungsklage, wenn dem Kläger eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist und eine solche sein Rechtsschutzziel erschöpft (BGH, Urteile vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 19; vom 10.10.2017 - XI ZR 456/16, WM 2017, 2254 Rn. 12).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Denn die Verjährung des Schadensersatzanspruchs der Klägerin begann auch hinsichtlich künftiger Schadensfolgen, die bei Entstehung des Anspruchs als möglich voraussehbar waren, bereits mit ihrer ersten Vermögenseinbuße (Grundsatz der Schadenseinheit; vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 200/15, r+s 2017, 98 Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 456/16

    Revisionszulassung: Einschränkung der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Zwar scheitert das Feststellungsbegehren grundsätzlich am Vorrang der Leistungsklage, wenn dem Kläger eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist und eine solche sein Rechtsschutzziel erschöpft (BGH, Urteile vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 19; vom 10.10.2017 - XI ZR 456/16, WM 2017, 2254 Rn. 12).
  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 51/13

    Zulässigkeit einer im Vorgriff auf den Erlass eines Heranziehungsbescheids

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Zwar setzt das Feststellungsinteresse im Falle der - hier allein im Streit stehenden - Ersatzpflicht für reine Vermögensschäden weiter voraus, dass der Eintritt solcher Schäden wahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 04.12.2014 - III ZR 51/13, BGHZ 203, 312 Rn. 12).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Ein Grundurteil kann ergehen, wenn alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass dem Kläger ein Anspruch, wenn auch nicht in der geltend gemachten Höhe, zusteht (BGH, Urteile vom 13.08.2015 - VII ZR 90/14, BGHZ 206, 332 Rn. 44; vom 25.10.2013 - V ZR 230/12, BGHZ 198, 327 Rn. 26; vom 07.03.2005 - II ZR 144/03, WM 2005, 1624 [juris Rn. 15] jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19

    Verpflichtung des Verkäufers eines bebauten Grundstücks zur Unterrichtung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Dieses führt nicht nur dazu, dass der mit dem Veräußerer bestehende Versicherungsvertrag regelmäßig dahin auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse mitversichert ist (BGH, Urteile vom 18.10.2000 aaO; vom 20.03.2020 - V ZR 61/19, r+s 2020, 407 Rn. 10).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen der unzureichenden Aufklärung und dem Nichtabschluss eines den Bedürfnissen des Klägers entsprechenden Vertrags spricht die durch die Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 66 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den

  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

  • BGH, 18.10.1995 - VIII ZR 149/94

    Rechtsnatur der Zustimmung zur Vertragsübernahme

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