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   OLG Karlsruhe, 17.04.2023 - 5 WF 29/23   

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https://dejure.org/2023,7764
OLG Karlsruhe, 17.04.2023 - 5 WF 29/23 (https://dejure.org/2023,7764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2023 - 5 WF 29/23 (https://dejure.org/2023,7764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2023 - 5 WF 29/23 (https://dejure.org/2023,7764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • IWW

    § 89 FamFG, § 89 Abs. 1 FamFG, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 87 Abs. 5 FamFG, § 81 Abs. 1 S. 1-2 FamFG
    FamFG, BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarkeit einer Umgangsregelung; Anforderungen an die Bestimmtheit von Umgangsregelungen; Sofortige Beschwerde bezüglich einer Umgangsregelung; Konkretisierung einer Umgangsregelung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsregelungen müssen hinreichend bestimmt sein!

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit von Umgangsregelungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ordnungsgeld für Mutter - Der Umgang des Vaters mit dem Kind war undurchführbar ungenau geregelt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kindesumgang: Mutter muss kein Ordnungsgeld zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umgangsregelung "…von Freitag nach der Schule…" ist während schulfreier Tage nicht vollstreckbar - Fehlende Feststellung zum Ende der Schule und Ort der Übergabe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 12.03.2013 - 7 WF 356/12

    Ferienzeiten - feste Zeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2023 - 5 WF 29/23
    Dafür ist eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs erforderlich (BGH vom 01.12.2012 - XII ZB 188/11, FamRZ 2012, 533, juris Rn. 18; Musielak/Borth/Frank/Frank, Familiengerichtliches Verfahren, 7. Auflage 2022, § 89 FamFG Rn. 2), insbesondere auch eine konkrete Uhrzeit (OLG Bamberg vom 12.03.2013 - 7 WF 356/12, FamRZ 2013, 1759, juris Rn. 23; Sternal/Giers, FamFG, 21. Auflage 2023, § 89 Rn. 4; Johannsen/Henrich/Althammer/Rake, Familienrecht, 7. Auflage 2020, § 1684 BGB Rn. 27).

    Für die Verhängung von Ordnungsmitteln in solchen Fällen ist aber eine Rechtsgrundlage (vergleichbar der Vorschrift des § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB, nach der bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung eine hinreichend bestimmte Mahnung entbehrlich ist) im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren nicht ersichtlich (so wie hier im Ergebnis auch OLG Bamberg vom 12.03.2013 - 7 WF 356/12, FamRZ 2013, 1759, juris Rn. 21 ff.).

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2023 - 5 WF 29/23
    Dafür ist eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs erforderlich (BGH vom 01.12.2012 - XII ZB 188/11, FamRZ 2012, 533, juris Rn. 18; Musielak/Borth/Frank/Frank, Familiengerichtliches Verfahren, 7. Auflage 2022, § 89 FamFG Rn. 2), insbesondere auch eine konkrete Uhrzeit (OLG Bamberg vom 12.03.2013 - 7 WF 356/12, FamRZ 2013, 1759, juris Rn. 23; Sternal/Giers, FamFG, 21. Auflage 2023, § 89 Rn. 4; Johannsen/Henrich/Althammer/Rake, Familienrecht, 7. Auflage 2020, § 1684 BGB Rn. 27).
  • OLG Celle, 31.01.2020 - 10 UF 10/20

    Fortführung eines Wechselmodels; Vollstreckbarkeit einer Umgangsregelung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2023 - 5 WF 29/23
    Dabei wird die hier gewählte Formulierung ("Umgang ... von Freitag nach der Schule ...") für den Normalfall des Schulbesuchs jedenfalls dann als ausreichend angesehen, wenn die Abholung des Kindes an der Schule durch den umgangsberechtigten Elternteil angeordnet ist, weil dann die Verpflichtung des betreuenden Elternteils eindeutig ist, zu veranlassen, dass der Vater das Kind zum Schulende abholen kann (vgl. OLG Celle vom 31.01.2020 - 10 UF 10/20, FamRZ 2020, 1370, juris Rn. 7; Musielak/Borth/Frank/Frank, a.a.O., § 156 FamFG Rn. 11).
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