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   OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19   

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https://dejure.org/2021,54691
OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19 (https://dejure.org/2021,54691)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2021 - 9 U 85/19 (https://dejure.org/2021,54691)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 9 U 85/19 (https://dejure.org/2021,54691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 93 BGB, § 94 BGB, § 242 BGB, § 873 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Duldung der über das Grundstück führenden Wasserzuleitung des Nachbargrundstücks; Nachbarrechtliche Ansprüche nach einer Grundstücksteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtliche Ansprüche nach einer Grundstücksteilung

  • rechtsportal.de

    Nachbarrechtliche Ansprüche nach einer Grundstücksteilung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    Wenn diese Voraussetzung vorliegt, ist die Ausübung eines Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB - den die Beklagte geltend macht - unter Berücksichtigung vorrangiger Interessen des Störers ausnahmsweise unzulässig (vergleiche BGH, NJW 2003, 1392 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Die Umstände des vorliegenden Falles sind mit dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2003 zugrundelag (BGH, NJW 2003, 1392), vergleichbar.

    Die Frage, ob Beeinträchtigungen der Beklagten durch die Duldung der Wasserleitungen der Kläger auf ihrem Grundstück das zumutbare Maß übersteigen - mit der Möglichkeit eines Entgeltanspruchs gegen die Kläger - ist nicht Gegenstand des Rechtsstreits (ebenso BGH, NJW 2003, 1392, 1393).

  • BGH, 13.07.2018 - V ZR 308/17

    Annahme einer aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    Entscheidend für die Duldungspflicht der Beklagten ist eine umfassende Interessenabwägung (vergleiche BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 2019, 78).

    Die Entscheidung des BGH vom 13.07.2018 (NJW-RR 2019, 78) steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

    d) Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Leitungen auf dem Grundstück der Beklagten, soweit sie ausschließlich der Wasserversorgung des klägerischen Grundstücks dienen, im Eigentum der Kläger stehen (vergleiche BGH, Urteil vom 13.07.2018 - V ZR 308/17 -, Randnummer 25, zitiert nach JURIS).

  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 96/03

    Eigentum an von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Gebäuden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    Das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil desjenigen Grundstücks, welchem es bei einer natürlichen Betrachtung zuzuordnen ist (BGH, WuM 2003, 701).

    Die Zuordnung des Eigentums von Teilen eines einheitlichen Gebäudes zu verschiedenen Grundstücken kommt nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn die Grenzziehung zu einer Trennung des Gebäudes in zwei wirtschaftlich selbständige Einheiten führt (BGH, WuM 2003, 701, Randnummer 11).

    Vielmehr ist auf eine objektive Betrachtung abzustellen, welchem Grundstück das Gebäude bei einer natürlichen Betrachtung zuzuordnen ist (vergleiche BGH, WuM 2003, 701; BGH, NJW 1975, 1553, 1555).

  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    § 93 BGB bestimmt, dass an einem Gebäude grundsätzlich ein einheitliches Eigentum besteht, und zwar auch dann, wenn das Gebäude auf mehreren Grundstücken steht, die verschiedenen Eigentümern gehören (vergleiche grundlegend BGH, NJW 1975, 1553; BGH, Urteil vom 15.02.2008 - V ZR 222/06 -, Randnummer 14, zitiert nach JURIS).

    Diese Grundsätze geltend auch dann, wenn ein Gebäude, welches ursprünglich auf einem einheitlichen Grundstück stand, nach einer Grundstücksteilung auf zwei verschiedenen Grundstücken steht (vergleiche BGH, NJW 1975, 1553; BGH, NJW 2002, 54).

    Vielmehr ist auf eine objektive Betrachtung abzustellen, welchem Grundstück das Gebäude bei einer natürlichen Betrachtung zuzuordnen ist (vergleiche BGH, WuM 2003, 701; BGH, NJW 1975, 1553, 1555).

  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    § 93 BGB bestimmt, dass an einem Gebäude grundsätzlich ein einheitliches Eigentum besteht, und zwar auch dann, wenn das Gebäude auf mehreren Grundstücken steht, die verschiedenen Eigentümern gehören (vergleiche grundlegend BGH, NJW 1975, 1553; BGH, Urteil vom 15.02.2008 - V ZR 222/06 -, Randnummer 14, zitiert nach JURIS).

    Dabei findet eine vertikale Teilung einzelner Räume hinsichtlich der Eigentumszuordnung grundsätzlich nicht statt (vergleiche BGH, NJW 1988, 1078; BGH, Urteil vom 15.02.2008 - V ZR 222/06, Randnummer 12, 14, zitiert nach JURIS).

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 56/12

    Nachbarschutz: Pflicht zum Mitbeheizen einer benachbarten Doppelhaushälfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    Auch der vom Bundesgerichtshof am 08.02.2013 entschiedene Fall (NJW-RR 2013, 650) steht der Abwägung des Senats nicht entgegen.
  • BGH, 04.12.1987 - V ZR 274/86

    Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    Dabei findet eine vertikale Teilung einzelner Räume hinsichtlich der Eigentumszuordnung grundsätzlich nicht statt (vergleiche BGH, NJW 1988, 1078; BGH, Urteil vom 15.02.2008 - V ZR 222/06, Randnummer 12, 14, zitiert nach JURIS).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    Es gab keinen Veränderungsnachweis, der die von den Klägern begehrte Teilfläche konkretisiert hätte (vergleiche zu einer solchen Möglichkeit BGH, NJW 1988, 266).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 85/19
    d) Die Rechtsprechung hat in Ausnahmefällen eine abweichende Beurteilung lediglich bei einer sogenannten falsa demonstratio zugelassen (vergleiche BGH, NJW 2002, 1038; OLG Hamm, …
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