Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.10.2014 - 9 AR 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung einer Verweisung bei Übersehen eines eigenen Gerichtsstandes des verweisenden Gerichts
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 17 Abs 1 ZPO, § 29 Abs 1 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO, § 269 BGB, § 4a GmbHG
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses: Änderung der Geschäftsanschrift der beklagten GmbH und Übersehen des Gerichtsstands des Erfüllungsorts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
- rechtsportal.de
Bindungswirkung einer Verweisung bei Übersehen eines eigenen Gerichtsstandes des verweisenden Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bindung an einen fehlerhaften Verweisungsbeschluss
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsanschrift, Satzungs- und Verwaltungssitz, Sitzverlegung
- zip-online.de (Leitsatz)
Zur Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses (hier: Verweisung wegen Änderung der Geschäftsanschrift der GmbH ohne Sitzverlegung)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bindungswirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bindungswirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit
Verfahrensgang
- AG Lehrte - 9 C 276/14
- AG Offenburg - 2 C 133/14
- OLG Karlsruhe, 22.10.2014 - 9 AR 9/14
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 900 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2014 - 9 AR 9/14
Übersieht das Gericht bei der Verweisung außerdem einen eigenen Gerichtsstand gemäß § 29 ZPO (Erfüllungsort am früheren Sitz der Beklagten zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses), steht auch dies einer Bindungswirkung der Verweisung nicht ohne weiteres entgegen (Anschluss an BGH, NJW-RR 2011, 1364).Daraus folgt jedoch nicht, dass dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint (vgl. zum Begriff der objektiven Willkür BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365).
Der Umstand, dass es von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, stellt jedoch lediglich einen einfachen Rechtsfehler dar, der die getroffene Entscheidung nicht als offensichtlich unhaltbar erscheinen lässt (ebenso in einem gleichartigen Fall BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365).