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   OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19   

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OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19 (https://dejure.org/2020,54356)
OLG München, Entscheidung vom 13.02.2020 - 29 U 673/19 (https://dejure.org/2020,54356)
OLG München, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 29 U 673/19 (https://dejure.org/2020,54356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, § 24, § 19 Abs. 4; Art. 9 Abs. 2 lit. a); ZPO § 301, § 308
    Kein Inverkehrbringen durch Lieferung von Produktionsstätte zum Vertriebslager

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Zwar darf ein Verbotsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind und letztlich dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2016, 702 Rn. 14 - Eligard; GRUR 2016, 705 Rn. 11 - ConText; GRUR 2016, 1076 Rn. 11 - LGA tested).

    Zur Auslegung eines Unterlassungsantrags und des ihm folgenden Urteilstenors ist jedoch nicht allein auf den Wortlaut abzustellen, sondern es sind ergänzend der zur Begründung gehaltene Klagevortrag und die Entscheidungsgründe des Urteils heranzuziehen (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2014, 1211 Rn. 16 - Runes of Magic II; GRUR 2015, 485 Rn. 23 - Kinderhochstühle im Internet III; GRUR 2016, 395 Rn. 18 - Smartphone-Werbung; GRUR 2016, 1076 Rn. 14 - LGA tested).

  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Für die entsprechende Zustimmung der H. als Lizenznehmerin der Klägerin zu diesem erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware in der EU oder im EWR war die Beklagte beweisbelastet, da es sich um eine Einwendung gegen Ansprüche des Markeninhabers handelt (vgl. BGH GRUR 2004, 156, 157 - stüssy II; GRUR 2015, 1248 Rn. 26 - Tonerkartuschen).
  • BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16

    Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Den Auskunftsantrag im Berufungsrechtszug hat der Senat nach der von der Beklagten mit 100 Stunden angegebenen Mühewaltung und dem Stundensatz für eigene Mitarbeiter von EUR 21, 00 gemäß § 22 JVEG (BGH GRUR-RR 2017, 185 Rn. 14 - Derrick) bemessen, so dass sich EUR 2.100,00 ergeben.
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Für die entsprechende Zustimmung der H. als Lizenznehmerin der Klägerin zu diesem erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware in der EU oder im EWR war die Beklagte beweisbelastet, da es sich um eine Einwendung gegen Ansprüche des Markeninhabers handelt (vgl. BGH GRUR 2004, 156, 157 - stüssy II; GRUR 2015, 1248 Rn. 26 - Tonerkartuschen).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 26/10

    Kuchenbesteck-Set

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Allein durch die Warenbewegung von einer außerhalb der EU liegenden Produktionsstätte zu einem inländischen Vertriebslager erfolgt in der Regel noch kein Inverkehrbringen, da der Markeninhaber hierdurch noch nicht die Möglichkeit verliert, den weiteren Vertrieb der Markenware innerhalb der EU oder des EWR zu kontrollieren (BGH GRUR 2011, 820 Rn. 17 - Kuchenbesteck-Set).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Im Rahmen der Beweiswürdigung kann die Bindung entfallen, sofern diese unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 2003, 3480, 3481; NJW-RR 2014, 760, 761 Rn. 12; NJW-RR 2017, 219, Rn. 10; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 529 ZPO, Rn. 7 f.).
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Allerdings wird im Rahmen einer Stufenklage die - an sich zur Unzulässigkeit eines Teilurteils führende - Gefahr widersprechender Entscheidungen über die auf den einzelnen Stufen einer solchen Klage geltend gemachten Ansprüche hingenommen (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2017, 156 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Zur Auslegung eines Unterlassungsantrags und des ihm folgenden Urteilstenors ist jedoch nicht allein auf den Wortlaut abzustellen, sondern es sind ergänzend der zur Begründung gehaltene Klagevortrag und die Entscheidungsgründe des Urteils heranzuziehen (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2014, 1211 Rn. 16 - Runes of Magic II; GRUR 2015, 485 Rn. 23 - Kinderhochstühle im Internet III; GRUR 2016, 395 Rn. 18 - Smartphone-Werbung; GRUR 2016, 1076 Rn. 14 - LGA tested).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Im Rahmen der Beweiswürdigung kann die Bindung entfallen, sofern diese unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 2003, 3480, 3481; NJW-RR 2014, 760, 761 Rn. 12; NJW-RR 2017, 219, Rn. 10; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 529 ZPO, Rn. 7 f.).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

    Auszug aus OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19
    Zwar darf ein Verbotsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind und letztlich dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2016, 702 Rn. 14 - Eligard; GRUR 2016, 705 Rn. 11 - ConText; GRUR 2016, 1076 Rn. 11 - LGA tested).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

  • BGH, 09.02.2017 - I ZR 91/15

    Zur Rückforderung angeblicher Beihilfen für Ryanair am Flughafen Lübeck

  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der

  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 44/15

    Zwangsverwaltung: Pflicht des Zwangsverwalters zur Ermittlung möglicher

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 239/14

    Markenrechtsschutz: Parallelimport eines Arzneimittels mit durch Verwaltungsakt

  • BGH, 21.11.2017 - VI ZR 436/16

    Verbindung von Amtshaftungsklage und Schadensersatzklage gegen einen Dritten:

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 48/97

    Planungsmappe; kein Schadensersatz wegen Markverwirrung

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