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   OLG München, 15.06.2020 - 32 Wx 140/20 Kost   

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https://dejure.org/2020,17117
OLG München, 15.06.2020 - 32 Wx 140/20 Kost (https://dejure.org/2020,17117)
OLG München, Entscheidung vom 15.06.2020 - 32 Wx 140/20 Kost (https://dejure.org/2020,17117)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 32 Wx 140/20 Kost (https://dejure.org/2020,17117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    GNotKG § 31 Abs. 1, § 54 S. 1, § 86, § 97
    Notarkostenrechtliche Bewertung von Gesellschaftsanteilen an einem innovativen Unternehmen

  • rewis.io

    Notarkostenrechtliche Bewertung von Gesellschaftsanteilen an einem innovativen Unternehmen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beurkundung eines Anlagevertrags und Gesellschaftervertrags; Höhe des Geschäftswertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 26.02.2018 - 32 Wx 405/17

    Geschäftswert für notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über

    Auszug aus OLG München, 15.06.2020 - 32 Wx 140/20
    a) Bezüglich der Beurkundung der Kapitalerhöhung mit Agio (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 26.02.2018 - 32 Wx 405/17 Kost = JurBüro 2018, 424 = NJW-RR 2018, 668) ist der Ansatz eines Geschäftswerts von 825.000 EUR nicht zu beanstanden.
  • LG München I, 03.03.2020 - 13 OH 11376/19

    Geschäftswert für die Berechnung der Notargebühren für die Beurkundung eines

    Auszug aus OLG München, 15.06.2020 - 32 Wx 140/20
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 03.03.2020, Az. 13 OH 11376/19, und die Kostenrechnungen der Antragsgegnerin vom 26.05.2017, ergänzt durch die Kostenrechnungen vom 18.12.2019, Rechnungsnummer 17W1185-1-so zur UR-Nr. 490/17, dahingehend abgeändert, dass sie folgende Gestalt erhält:.
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2022 - 4 W 25/21

    Erklärt der Käufer eines Grundstücks im Vorfeld eines bereits festgesetzten

    Sie ist nur eröffnet, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen wurde (§§ 129 Abs. 2, 130 Abs. 3 Satz 1 GNotKG i. V. m. § 70 Abs. 1 FamFG - vgl. OLG München, Beschl. v. 15.06.2020 - 32 Wx 140/20 Kost, BWNotZ 2020, 160 - 161, juris Rdn. 12; Toussaint, Kostenrecht, 51. Auflage 2021, § 129 GNotKG, Rdn. 21 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 10 W 54/23

    Maßgeblichkeit des Werts von Anteilen an einer GmbH für die Ermittlung des

    Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 15. Juni 2020, 32 Wx 140/20) ergebe sich nichts Gegenteiliges.

    Vorstehenden Grundsatz hat auch das Oberlandesgericht München in seiner vom Landgericht zitierten Entscheidung anerkannt (veröffentlicht bei BeckRS 2020, 13996, dort Rn. 10).

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