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   OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16   

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https://dejure.org/2017,431
OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16 (https://dejure.org/2017,431)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.2017 - 34 Wx 356/16 (https://dejure.org/2017,431)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 34 Wx 356/16 (https://dejure.org/2017,431)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen Auslegung der unzulässigen Anordnung von Sondererbfolge in einzelne Nachlassgegenstände

  • rewis.io

    Voraussetzungen für Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Eintragung Amtswiderspruch wegen Verfügung von Todes wegen in öffentlicher Urkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen Auslegung der unzulässigen Anordnung von Sondererbfolge in einzelne Nachlassgegenstände

  • rechtsportal.de

    Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen Auslegung der unzulässigen Anordnung von Sondererbfolge in einzelne Nachlassgegenstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Eintragung eines Amtswiderspruchs durch einen angeblichen Nacherben

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1090
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    Denn die Parteien des Erbvertrags sind verstorben und eine Befragung des Notars, falls er noch vernommen werden könnte, verspricht rund 35 Jahre nach der Beurkundung keinen Erkenntnisgewinn (vgl. OLG Köln Rpfleger 2000, 157/158; OLG Stuttgart Rpfleger 1992, 154).

    Dazu müssen sich nach der Rechtsprechung bei der Prüfung der Verfügung Zweifel ergeben, die nur durch weitere - dem Grundbuchamt verbotene - Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (z. B. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; OLG Hamm Rpfleger 2001, 71; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Demharter § 51 Rn. 39 und 43).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    Jedenfalls ist eine Grundbuchunrichtigkeit im dargestellten Sinne nicht glaubhaft (Demharter § 53 Rn. 28; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 53 Rn. 32 m. w. N.; aus der Rechtspr. BayObLG Rpfleger 1987, 101/102; OLG Düsseldorf FGPrax 2015, 109/110), was - ohne festes Beweismaß - jedenfalls nach der Rechtsprechung einen überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit erfordert (BGHZ 156, 139/142; vgl. Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 294 Rn. 6; Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 11. Aufl. § 31 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 11.05.2015 - 15 W 138/15

    Rechtsfolgen der Erteilung eines vom Antrag abweichenden Erbscheins

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    (2) Eine - von der Beteiligten favorisierte - Vorausvermächtnislösung (dazu Rossak ZEV 2005, 14; vgl. z. B. OLG Hamm FamRZ 2015, 2005; OLG Hamburg ZEV 2016, 387) dergestalt, dass Vor- und Nacherbschaft für den Nachlass insgesamt angeordnet ist und damit der Grundsatz der Universalsukzession gewahrt wird, jedoch diejenigen Gegenstände, die nicht der Nacherbfolge unterfallen sollen, im Weg eines Vorausvermächtnisses zugewendet werden (§§ 2150, 2110 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95

    Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    (1) Eine Aufteilung des gesamten Nachlasses nach Vermögensgruppen, hier etwa nach den zum Vorbehaltsgut gehörenden beiden Grundstücken einerseits und dem Gesamtgut andererseits, wobei eine fehlende Angabe von Quoten nicht zwingend gegen eine derartige Auslegung spricht (vgl. BGH ZEV 1997, 22/23).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00

    Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    Dazu müssen sich nach der Rechtsprechung bei der Prüfung der Verfügung Zweifel ergeben, die nur durch weitere - dem Grundbuchamt verbotene - Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (z. B. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; OLG Hamm Rpfleger 2001, 71; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Demharter § 51 Rn. 39 und 43).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2004 - 20 W 223/04

    Grundbucheintragung des Vertragserben: Erforderliche Vorlage eines Erbscheins bei

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    Dazu müssen sich nach der Rechtsprechung bei der Prüfung der Verfügung Zweifel ergeben, die nur durch weitere - dem Grundbuchamt verbotene - Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (z. B. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; OLG Hamm Rpfleger 2001, 71; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Demharter § 51 Rn. 39 und 43).
  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    Dazu müssen sich nach der Rechtsprechung bei der Prüfung der Verfügung Zweifel ergeben, die nur durch weitere - dem Grundbuchamt verbotene - Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (z. B. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; OLG Hamm Rpfleger 2001, 71; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Demharter § 51 Rn. 39 und 43).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    An die Auslegung als mit einem Grundstücksvermächtnis belastete Vollerbschaft wäre das Grundbuchamt auch nicht dadurch gebunden, dass dies im nachlassgerichtlichen Verfahren der Erbenermittlung - außerhalb eines bisher nicht durchgeführten Erbscheinsverfahrens (vgl. BayObLGZ 1985, 244) - offenbar ebenso beurteilt wurde.
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    Jedenfalls ist eine Grundbuchunrichtigkeit im dargestellten Sinne nicht glaubhaft (Demharter § 53 Rn. 28; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 53 Rn. 32 m. w. N.; aus der Rechtspr. BayObLG Rpfleger 1987, 101/102; OLG Düsseldorf FGPrax 2015, 109/110), was - ohne festes Beweismaß - jedenfalls nach der Rechtsprechung einen überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit erfordert (BGHZ 156, 139/142; vgl. Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 294 Rn. 6; Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 11. Aufl. § 31 Rn. 1).
  • BGH, 26.02.1958 - IV ZR 245/57

    Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16
    Die Überlegung, dass der Anteil an der ehelichen Gütergemeinschaft "praktisch", d. h. mit Rücksicht auf die weitgehende wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des überlebenden Teils (siehe BGHZ 26, 378), "gar nicht vererbt werden muss", ist für die Gewichtung der beiden Varianten nicht mehr von Bedeutung.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - 3 Wx 178/14

    Grundbuchsache - Verletzung gesetzlicher Vorschriften bei der Eintragung eines

  • OLG Stuttgart, 10.09.1991 - 8 W 227/91

    Notwendigkeit der Beachtung gesetzlicher Auslegungsregeln bei Auslgeung

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