Rechtsprechung
   OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5816
OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15 (https://dejure.org/2017,5816)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2017 - 31 Wx 321/15 (https://dejure.org/2017,5816)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 31 Wx 321/15 (https://dejure.org/2017,5816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 21; AktG § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 99 Abs. 1; AEUV Art. 18, Art. 45, Art. 267; MitbestG § 7 Abs. 1 Nr. 2, § 10; BetrVG § 7, § 8
    Streitigkeit im Rahmen eines Statusverfahrens - Zusammensetzung von Aufsichtsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europarechtskonformität der Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens auf im Inland beschäftigte Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Streitigkeit im Rahmen eines Statusverfahrens - Zusammensetzung von Aufsichtsrat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufsichtsrat; Diskriminierungsverbot; Unionsrecht; Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung; Vorgreiflichkeit; Statusverfahren

  • rechtsportal.de

    Europarechtskonformität der Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens auf im Inland beschäftigte Arbeitnehmer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Europarechtskonformität der Nicht-Beteiligung ausländischer Arbeitnehmer an Aufsichtsratswahl nach deutschem Mitbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1929
  • ZIP 2017, 476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15
    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die in dem Verfahren C-566/15 vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) vorgelegte Frage wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 99 Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 FamFG ausgesetzt.

    Mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Es handelt sich um einen Statusstreit über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Fischer, NZG 2014, 737, 738; OLG Frankfurt, ZIP 2016, 2223 Rn. 10; im Ergebnis auch KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 30; vgl. Oetker in Erfurter Kommentar, 17. Aufl. § 99 AktG Rn. 2; Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 96 Rn. 30).

    b) Der Senat legt die hier entscheidungserheblichen Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes mit der wohl herrschenden Meinung (KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 19 mit Nachweisen auch zur Gegenansicht; Fischer, NZG 2014, 737, 738; Hellwig/Behme, AG 2009, 261, 266 f.) dahin aus, dass nur in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wählen können, als Delegierte wählbar sind und Aufsichtsratsmitglieder der Antragsgegnerin werden können.

    c) Der Senat hält es - in Übereinstimmung mit dem KG im Vorlageverfahren (ZIP 2015, 2172 Rn. 31 ff.) und dem OLG Frankfurt in einem ähnlich gelagerten Statusverfahren (AG 2016, 793 Rn. 10) - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht für offenkundig ausgeschlossen, dass die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften nach diesem Verständnis der Beschränkung auf inländische Arbeitnehmer mit den unionsrechtlichen Grundsätzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Diskriminierungsverbots unvereinbar sind.

    Hierfür gibt es zahlreiche Stimmen im deutschen Schrifttum (siehe nur die Zitate in KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 27).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2016 - 21 W 91/15

    Vorlagebeschluss zur Vereinbarkeit der Einschränkung des aktiven und passiven

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15
    Eine Aussetzung entsprechend § 21 FamFG ist zulässig, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt, die das Gericht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorlegen müsste und die bereits Gegenstand eines anderen Vorabentscheidungsersuchens im Rahmen eines anderen Verfahrens ist (vgl. BGH, IR 2012, 111 Rn. 4 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt, AG 2016, 793 Rn. 6 ff.).

    Es handelt sich um einen Statusstreit über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Fischer, NZG 2014, 737, 738; OLG Frankfurt, ZIP 2016, 2223 Rn. 10; im Ergebnis auch KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 30; vgl. Oetker in Erfurter Kommentar, 17. Aufl. § 99 AktG Rn. 2; Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 96 Rn. 30).

    c) Der Senat hält es - in Übereinstimmung mit dem KG im Vorlageverfahren (ZIP 2015, 2172 Rn. 31 ff.) und dem OLG Frankfurt in einem ähnlich gelagerten Statusverfahren (AG 2016, 793 Rn. 10) - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht für offenkundig ausgeschlossen, dass die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften nach diesem Verständnis der Beschränkung auf inländische Arbeitnehmer mit den unionsrechtlichen Grundsätzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Diskriminierungsverbots unvereinbar sind.

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

    Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15
    Eine Aussetzung entsprechend § 21 FamFG ist zulässig, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt, die das Gericht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorlegen müsste und die bereits Gegenstand eines anderen Vorabentscheidungsersuchens im Rahmen eines anderen Verfahrens ist (vgl. BGH, IR 2012, 111 Rn. 4 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt, AG 2016, 793 Rn. 6 ff.).
  • EuGH, 26.11.2014 - C-22/13

    Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15
    Nur bei offensichtlich fehlendem Zusammenhang zwischen der Vorlagefrage und den Gegebenheiten des Ausgangsverfahrens wäre die Vorlage unzulässig (vgl. EuGH, NZA 2015, 153 Rn. 48).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15
    Die Frage der Erforderlichkeit und Entscheidungserheblichkeit der Vorlage bzw. Vorlagefrage beantwortet das nationale Gericht auf der Grundlage der von ihm vorgenommenen Auslegung der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts (EuGH, NZA 2009, 1327 Rn. 38; Wißmann in Erfurter Kommentar, 17. Aufl. Art. 267 AEUV Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 20.02.2014 - 3 W 150/13

    Kein Statusverfahren bei Streit über Wahlrecht ausländischer Belegschaften für

    Auszug aus OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15
    Anders als im vom OLG Zweibrücken entschiedenen ähnlichen Verfahren (ZIP 2014, 1224) war der Antrag hier auch von Anfang an dahin gerichtet, die richtige Zusammensetzung sei eine nichtparitätische, und nicht etwa dahin, wie offenbar in jenem Verfahren, die acht Aufsichtsratsmitglieder aus der Arbeitnehmerschaft seien fehlerhaft gewählt, weil auch die EU-ausländischen Belegschaften hätten beteiligt werden müssen.
  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 5 O 85/17

    Stada Arzneimittel AG: Antrag im Statusfeststellungsverfahren wegen

    Entgegen der Auffassung der 16. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main in ihrem Beschluss vom 16.2.2015 - 3- 16 O 1/14 - (NZG 2015, 683 ) tritt die Kammer der herrschenden Auffassung (OLG München BeckRS 2017, 103458; KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 19 mit Nachweisen auch zur Gegenansicht; Fischer, NZG 2014, 737, 738; Hellwig/Behme, AG 2009, 261, 266 f.) bei, dass die Mitarbeiter ausländischer Tochtergesellschaften zur Erreichen der Schwellenwerte des MitbestG nicht mitzuzählen sind.
  • LG München I, 23.03.2018 - 38 O 14696/17

    Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

    Angesichts der damit verbundenen Rechtsunsicherheit ist das Territorialitätsprinzip demgemäß geeignet, die derzeitige Rechtslage zu rechtfertigen (vgl. OLG München AG 2017, 869, 870 = ZIP 2017, 476 = Der Konzern 2017, 208; LG Berlin ZIP 2015, 1291, 1295 = DB 2015, 1588, 1591; LG Frankfurt ZIP 2018, 128, 129; LG München I AG 2016, 49, 51 = ZIP 2015, 1929, 1931; Fischer NZG 2014, 737, 739).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 46/17

    Antrag im aktienrechtlichen Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

    Es liegt auch kein Fall der mittelbaren Diskriminierung vor (so schon LG Berlin, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 102 O 65/14 AktG -, Rn. 65, juris LG München I, Beschluss vom 27. August 2015 - 5 HKO 20285/14 -, Rn. 14, juris zur dortigen Verfahrensaussetzung in zweiter Instanz OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 31 Wx 321/15 -, Rn. 8, juris vgl. aber nunmehr bestätigt durch EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 -, Rn. 24 ff., 39, juris; vgl. zur Diskussion auch Spindler, in Spindler/Stilz, AktG 3. Aufl. § 96 Rn. 7).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 53/17

    Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

    Es liegt auch kein Fall der mittelbaren Diskriminierung vor (so schon LG Berlin, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 102 O 65/14 AktG -, Rn. 65, juris LG München I, Beschluss vom 27. August 2015 - 5 HKO 20285/14 -, Rn. 14, juris zur dortigen Verfahrensaussetzung in zweiter Instanz OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 31 Wx 321/15 -, Rn. 8, juris vgl. aber nunmehr bestätigt durch EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 -, Rn. 24 ff., 39, juris; vgl. zur Diskussion auch Spindler, in Spindler/Stilz, AktG 3. Aufl. § 96 Rn. 7).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 48/17

    GFT Technologies SE: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

    Es liegt auch kein Fall der mittelbaren Diskriminierung vor (so schon LG Berlin, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 102 O 65/14 AktG -, Rn. 65, juris LG München I, Beschluss vom 27. August 2015 - 5 HKO 20285/14 -, Rn. 14, juris zur dortigen Verfahrensaussetzung in zweiter Instanz OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 31 Wx 321/15 -, Rn. 8, juris vgl. aber nunmehr bestätigt durch EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 -, Rn. 24 ff., 39, juris; vgl. zur Diskussion auch Spindler, in Spindler/Stilz, AktG 3. Aufl. § 96 Rn. 7).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 47/17

    Hugo Boss: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

    Es liegt auch kein Fall der mittelbaren Diskriminierung vor (so schon LG Berlin, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 102 O 65/14 AktG -, Rn. 65, juris LG München I, Beschluss vom 27. August 2015 - 5 HKO 20285/14 -, Rn. 14, juris zur dortigen Verfahrensaussetzung in zweiter Instanz OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 31 Wx 321/15 -, Rn. 8, juris vgl. aber nunmehr bestätigt durch EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 -, Rn. 24 ff., 39, juris; vgl. zur Diskussion auch Spindler, in Spindler/Stilz, AktG 3. Aufl. § 96 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht