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   OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21   

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OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21 (https://dejure.org/2022,51919)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2022 - 26 UF 1145/21 (https://dejure.org/2022,51919)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2022 - 26 UF 1145/21 (https://dejure.org/2022,51919)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Antragsgegner, Düsseldorfer Tabelle, Mindestunterhalt, Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund, Prozessuales Anerkenntnis, Anerkenntnisbeschluss, Geschuldeter Kindesunterhalt, Unterhaltsbeträge, Mehrbedarf, Rechtsmißbrauch, Abänderungsgrund, Abänderung ...

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  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 499/19

    Kindesunterhalt: Auskunftsverpflichtung des "unbegrenzt leistungsfähigen"

    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Die Lebensstellung minderjähriger Kinder richtet sich angesichts ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit nach der Lebensstellung beider Eltern (BGH FamRZ 2021, 28).

    In der Fallgestaltung eines Residenzmodells kann der geschuldete Kindesunterhalt in der Regel aufgrund des vom Barunterhaltspflichtigen erzielten Einkommens ermittelt werden (BGH FamRZ 2021, 28).

    An diesem hat sich der betreuende Elternteil grundsätzlich zu beteiligen, weil insoweit eine Befreiung vom Barunterhalt nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht eingreift (BGH FamRZ 2021, 28).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung FamRZ 2021, 28, ausgeführt, dass keine Bedenken dagegen bestehen, die Düsseldorfer Tabelle bis zum doppelten des in der bis dahin geltenden Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Höchstbetrages fortzuschreiben.

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    In dem anerkannten Tabellenbetrag von 272% des Mindestunterhalts ist bereits ein Wohnkostenanteil von 20% enthalten (BGH, Beschluss vom 11.01.2017, XII ZB 565/15), wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass unter Zugrundelegung des jeweiligen Existenzminimumberichts der Bundesregierung der dort ausgewiesene Wohnbedarf des Kindes sowie der Bedarf für Heizkosten zusammen einen Wohnkostenanteil von mehr als 24% des Tabellenbetrags der Düsseldorfer Tabelle ausmachen.

    Hortkosten sind regelmäßig Mehrbedarf des Kindes, da der Hortbesuch in der Regel pädagogisch veranlasst ist (BGH NZFam 2017, 171; BGH NZFam 2017, 1101).

    Erst danach sind die verbleibenden Einkommensbeträge ins Verhältnis zu setzen (BGH, Beschluss vom 11.01.2017, XII ZB 565/15; BGH FamRZ 2009, 962).

  • OLG Schleswig, 24.11.2011 - 10 UF 220/10

    Höhe des Kindesunterhalts bei besonders günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen

    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Die Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines minderjährigen Kindes darf gegenüber dem in gehobenen Vermögensverhältnissen lebenden Elternteil nicht dazu führen, die Lebensstellung des Elternteils anzuheben, bei dem das Kind lebt (OLG Schleswig FamRZ 2012, 990; OLG Düsseldorf MDR 2016, 1270).

    Allerdings sind Kosten für Urlaube teilweise bereits von Positionen abgedeckt, die in die Düsseldorfer Tabelle eingeflossen sind, nämlich von den Positionen Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen (Abteilung 11 RBEG) sowie Verkehr (Abteilung 7 RBEG), Freizeit, Unterhaltung und Kultur (Abteilung 9 RBEG, vgl. OLG Schleswig NJOZ 2012, 1345).

  • BGH, 11.04.2001 - XII ZR 152/99

    Bemessung des Kindesunterhalts bei hohem Einkommen der Eltern

    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Welche Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten auf dieser Grundlage zu befriedigen sind und welche Wünsche als bloße Teilhabe am Luxus nicht erfüllt werden müssen, muss unter Würdigung der besonderen Umstände der Betroffenen festgestellt werden (BGH FamRZ 2001, 1603).

    Vielmehr hat das Gericht zu überprüfen, inwieweit der geltend gemachte Bedarf für ein Kind dieses Alters auch unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils angemessen ist, denn geschuldet wird nach § 1610 Abs. 1 BGB nur der angemessene Unterhalt, der nach den Umständen des Einzelfalles - ggfs. nach § 287 ZPO - zu ermitteln ist (BGH FamRZ 2001, 1603).

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 65/07

    Kita-Kosten (ausgenommen Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf

    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Erst danach sind die verbleibenden Einkommensbeträge ins Verhältnis zu setzen (BGH, Beschluss vom 11.01.2017, XII ZB 565/15; BGH FamRZ 2009, 962).
  • BGH, 04.10.2017 - XII ZB 55/17

    Kindesunterhalt: Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungskosten des betreuenden

    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Hortkosten sind regelmäßig Mehrbedarf des Kindes, da der Hortbesuch in der Regel pädagogisch veranlasst ist (BGH NZFam 2017, 171; BGH NZFam 2017, 1101).
  • OLG Koblenz, 01.09.2020 - 13 WF 540/20
    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Werden bei gemeinsamer elterlicher Sorge Mehrkosten dadurch verursacht, dass der betreuende Elternteil in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind ohne Absprache mit dem anderen Elternteil handelt, kann dem barunterhaltspflichtigen Elternteil die Kostenlast auch nicht teilweise auferlegt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 1. September 2020, 13 WF 540/20; Staudinger/Klinkhammer, BGB (2018), Rn. 283 zu § 1610 BGB), es sei denn, die Zustimmungsverweigerung des mitsorgeberechtigten Elternteils erweist sich als rechtsmissbräuchlich (Staudinger/Klinkhammer a. a. O.).
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20

    Trennungsunterhalt: Ermittlung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs; konkreter

    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Sie durfte sich eine Wohnung nehmen, die ihrem bisherigen ehelichen Lebensstandard entsprach (BGH FamRZ 2021, 1965).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Die Wirksamkeit des Anerkenntnisses ist auch unabhängig davon, ob ein (Teil-) Anerkenntnisbeschluss ergangen ist (BGH FamRZ 2002, 88).
  • OLG Bamberg, 08.12.1983 - 7 WF 74/83
    Auszug aus OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21
    Fehlgeschlagene einseitige Erwartungen genügen als Abänderungsgrund nicht (OLG Bamberg, Beschluss vom 8. Dezember 1983, 7 WF 74/83; Vollkommer a. a. O., Rn. 12 zu § 323 a ZPO).
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