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   OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13   

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https://dejure.org/2014,6188
OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13 (https://dejure.org/2014,6188)
OLG München, Entscheidung vom 31.03.2014 - 34 Wx 206/13 (https://dejure.org/2014,6188)
OLG München, Entscheidung vom 31. März 2014 - 34 Wx 206/13 (https://dejure.org/2014,6188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • notar-drkotz.de

    Wirksamkeit der bedingten Bewilligung der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der bedingten Bewilligung der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer bedingten Bewilligung ist zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Abgabe einer Löschungsbewilligung unter einem Vorbehalt ist nicht per se unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 976
  • Rpfleger 2014, 486
  • BauR 2014, 1832
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13
    Zweifelhaft ist dies, weil eine Übereinstimmung zwischen dem durch die Eintragung vorgemerkten Anspruch und dem Anspruch, dem die Vormerkung nach der Bewilligung nun dienen soll (vgl. BGH FGPrax 2012, 142, bei Rn. 20), nur äußerlich, nicht aber in der Sache besteht (nach BGH NJW 2008, 578/579 bei Rn. 15 muss der neu begründete Anspruch auf dieselbe Leistung wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet sein).

    Da die Vererblichkeit des Rückerwerbs nicht vereinbart ist und bereits nach dem Wortlaut der Klausel ausscheidet, kommt eine Aufladung der Vormerkung nicht in Betracht (vgl. BGH WM 2012, 1247).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13
    Vielmehr genügt die Eintragung der Extension durch einen entsprechenden Vermerk in der Veränderungsspalte (Amann MittBayNot 2000, 197/201; ders. DNotZ 2008, 520/528).

    Eine (Teil-) Löschung und Neueintragung wäre dann unnötiger Formalismus (vgl. BGH Rpfleger 2000, 153/155).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13
    Zweifelhaft ist dies, weil eine Übereinstimmung zwischen dem durch die Eintragung vorgemerkten Anspruch und dem Anspruch, dem die Vormerkung nach der Bewilligung nun dienen soll (vgl. BGH FGPrax 2012, 142, bei Rn. 20), nur äußerlich, nicht aber in der Sache besteht (nach BGH NJW 2008, 578/579 bei Rn. 15 muss der neu begründete Anspruch auf dieselbe Leistung wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet sein).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung einer Vormerkung zur Sicherung des

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13
    Eine Aufladung durch einen Vertrag mit einem Dritten scheidet mangels Anspruchskongruenz ebenso aus (BGH DNotZ 2012, 763).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13
    Bei der Auslegung ist, wie bei der von Grundbucheintragungen, auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rechtspr., etwa BGHZ 113, 374/378; Demharter § 19 Rn. 28 m. w. N.); außerhalb der Bewilligung liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08

    Auflassungsvormerkung: Anspruch auf Inhaltsänderung einer eingetragenen

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13
    Ist das Recht außerhalb des Grundbuchs erloschen, etwa weil der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch nachträglich erloschen ist, ist das Grundbuch unrichtig; in diesem Fall kann die Löschung der Vormerkung gemäß § 22 GBO verlangt werden (vgl. OLG Frankfurt DNotZ 2009, 130; Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 89 m. w. N.).
  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13
    Führt bei Grundbuchvollmachten die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG Rpfleger 1996, 332).
  • OLG München, 10.11.2016 - 34 Wx 275/16

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung bei Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs

    Dass die Löschungsbewilligung unter der Bedingung fehlender Zwischeneintragungen stand, hindert die Eintragung nicht, weil der Bedingungseintritt für das Grundbuchamt aus dem Grundbuch ersichtlich war (vgl. Senat vom 31.3.2014, 34 Wx 206/13 = Rpfleger 2014, 486).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2020 - 20 W 252/19

    Löschung einer Auflassungsvormerkung nach zwischenzeitlicher Teilung in

    Dies gilt auch im Falle verminderten Vormerkungsschutzes, insbesondere im Fall einer Verminderung des Anspruchsziels, etwa des Bezugs nur noch auf eine Teilfläche statt auf das gesamte Grundstück bei einer Auflassungsvormerkung (Assmann, in: BeckOGK, Std. 01.11.2020, § 883 BGB Rn. 80.1, § 885 BGB Rn. 15; Herrler, in: Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 885 Rn. 20; Kohler, DNotZ 2011, 808, 829; stillschweigend vorausgesetzt von OLG München NJW-RR 2014, 976, 978).
  • OLG München, 23.05.2014 - 34 Wx 135/14

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Voraussetzungen einer Zwischenverfügung bei

    Eine Bewilligung darf nicht unter einer Bedingung abgegeben werden (zuletzt Senat vom 31.3.2014, 34 Wx 206/13, bei juris; vgl. Demharter § 19 Rn. 31).
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