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   OLG Nürnberg, 01.10.1985 - 10 WF 2204/85   

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https://dejure.org/1985,3105
OLG Nürnberg, 01.10.1985 - 10 WF 2204/85 (https://dejure.org/1985,3105)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.10.1985 - 10 WF 2204/85 (https://dejure.org/1985,3105)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - 10 WF 2204/85 (https://dejure.org/1985,3105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 260, 261, 1379; ZPO § 93; FGG §§ 79, 163; KostO §§ 1, 2, 8
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; keine Veranlassung zur Klageerhebung bei Bereiterklärung des Auskunftsverpflichteten (§ 1379 BGB) zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; keine Pflicht zur Terminsbestimmung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veranlassung zur Klageerhebung; Auskunft über Endvermögen; Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Unterlassen der Terminbestimmung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 159
  • FamRZ 1986, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.1985 - 10 WF 2204/85
    Veranlassung zu der Klageerhebung gibt der Schuldner durch ein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluß auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH NJW 1979, 2040), wenn also der Gläubiger annehmen muß, er werde anders nicht zu seinem Recht kommen.
  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/16

    Anerkenntnis; Auskunftserteilung; eidesstattliche Versicherung

    Aus diesem Grund gibt derjenige, der seine Bereitschaft zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erklärt, die dazu erforderliche Terminsbestimmung aber dem Gläubiger überlässt, keine Veranlassung zur Klageerhebung (OLG Nürnberg, FamRZ 1986, 87 zur vergleichbaren Rechtslage unter Geltung der KostO ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 93 Rn. 38; Zöller/Herget, § 93 Rn. 6 Stichwort Eidesstattliche Versicherung).
  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15

    Pflicht zur Auskunftserteilung gegenüber Pflichtteilsberechtigten - sofortiges

    Aus diesem Grund gibt derjenige, der seine Bereitschaft zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erklärt, die dazu erforderliche Terminsbestimmung aber dem Gläubiger überlässt, keine Veranlassung zur Klageerhebung (OLG Nürnberg, FamRZ 1986, 87 zur vergleichbaren Rechtslage unter Geltung der KostO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 93 Rn. 38; Zöller/Herget, § 93 Rn. 6 Stichwort Eidesstattliche Versicherung).
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