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OLG Oldenburg, 18.06.1987 - 1 U 19/87 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 27 UrhG; § 13b Abs. 1 UrhWG; § 242 BGB
Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach dem Urheberwahrnehmungsgesetz (UrhWG) vor Erhebung einer Auskunftsklage über die Anwendbarkeit und Angemessenheit des von einem Prozessbeteiligten errichteten Tarifs; Beschaffung von Daten benötigt für die Berechnung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach dem Urheberwahrnehmungsgesetz (UrhWG) vor Erhebung einer Auskunftsklage über die Anwendbarkeit und Angemessenheit des von einem Prozessbeteiligten errichteten Tarifs; Beschaffung von Daten benötigt für die Berechnung der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 11.12.1986 - 5 O 718/86
- OLG Oldenburg, 18.06.1987 - 1 U 19/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1205
- ZUM 1987, 637
- afp 1987, 708
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83
GEMA-Vermutung I
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.06.1987 - 1 U 19/87
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5.6.1985 (NJW 1986, 1244 [BGH 05.06.1985 - I ZR 53/83] GEMA-Vermutung I) sieht der hier vom Senat vertretenen Auffassung zur Darlegungspflicht der Parteien vor allem aus zwei Gründen nicht entgegen: In der BGH-Entscheidung ging es um ein Auskunftsverlangen zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruches nach § 97 UrhG , während das Auskunftsbegehren im vorliegenden Fall die Bezifferung eines Vergütungsanspruches nach § 27 Abs. 1 UrhG vorbereite soll. - BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84
Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.06.1987 - 1 U 19/87
Nach allgemein anerkannter Rechtsprechung besteht, nach Treu und Glauben, § 242 BGB , ein Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, daß der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (BGH NJW 1986, 127, 128).
- BGH, 29.06.1989 - I ZR 179/87
"Gesetzliche Vermutung"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der …
Der Einwand der Revision, auch die Vermutung des § 13 b Abs. 2 Satz 1 UrhWahrnG setze als Vermutungsbasis voraus, daß die Klägerin hinsichtlich der jeweils wahrgenommenen Rechte über eine tatsächliche Monopolstellung verfüge, greift nicht durch (das OLG Oldenburg hat seine im Urteil vom 17.7.1986 - 1 U 40/86 vertretene Rechtsansicht, auf die die Revision sich beruft, inzwischen aufgegeben, vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 1205, 1206) [OLG Oldenburg 18.06.1987 - 1 U 19/87].