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   OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13   

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https://dejure.org/2014,3640
OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2014,3640)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.02.2014 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2014,3640)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 13 U 86/13 (https://dejure.org/2014,3640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handelsvertreter mit Festvergütung - und der Ausgleichsanspruch

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Handelsvertreter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei länderübergreifenden Vermittlungsleistungen eines Handelsvertreters nach EuGVO

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - geosynthetische Tonabdichtungen -, internationale Zuständigkeit, HV mit Tätigkeitsgebiet in mehreren Mitgliedstaaten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche eines europaweit tätigen Handelsvertreters

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung durch das Unternehmen - Wann kriegt der Handelsvertreter Geld?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 814
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Soll ein Handelsvertreter seine Vermittlungsleistungen nach dem Handelsvertretervertrag in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbringen und hat er seine Tätigkeiten zur Erfüllung des Vertrags nicht tatsächlich überwiegend in einem dieser Mitgliedstaaten erbracht, so richtet sich die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVVO nach dem Sitz des Handelsvertreters (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2010 - Rs. C-19/09, NJW 2010, 1189).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 11. März 2010 (Rs. C-19/09, NJW 2010, 1189) entschieden, dass Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich EuGVVO (Verordnung (EG) Nr. 44/2001) dahin auszulegen ist, dass im Fall der Erbringung von Dienstleistungen in mehreren Mitgliedstaaten für die Entscheidung über alle Klagen aus dem Vertrag das Gericht zuständig ist, in dessen Sprengel sich der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung befindet.

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Der Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB ist als ein durch das Gesetz besonders ausgestalteter und modifizierter vertraglicher Vergütungsanspruch für eine vom Handelsvertreter bereits erbrachte Leistung anzusehen, der dem Handelsvertreter die restliche, durch Provisionszahlungen bis zum Vertragsende noch nicht abgegoltene Gegenleistung für einen auf seiner Vermittlungstätigkeit beruhenden Vorteil verschaffen soll, der in der Schaffung des Kundenstamms besteht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 259/09, NJW 2010, 3226, Rn. 15; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 89b Rn. 10; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Abschließend geklärt ist die Frage jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 203/10, NJW-RR 2012, 674, Rn. 54 m.w.N.).
  • EuGH, 03.05.2007 - C-386/05

    Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Es ist Sache des angerufenen nationalen Gerichts, anhand der ihm vorgelegten Beweismittel über seine Zuständigkeit zu befinden (vgl. EuGH, Slg. 2007, I-3699 = NJW 2007, 1799 = EuZW 2007, 370 Rdnr. 41 - Color Drack).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Denn dem Handelsvertreter steht jedenfalls ein auf § 242 BGB gestützter Auskunftsanspruch gegen den Unternehmer zu, wenn er einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB geltend machen will und in entschuldbarer Weise im Ungewissen über die Entstehung und den Umfang dieses Anspruchs ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG München, Urteil vom 10. Juni 2009 - 7 U 4522/08, VersR 2010, 344, zitiert nach juris, Rn. 12; Küstner, aaO, Kap. XVII Rn. 10).
  • OLG München, 10.06.2009 - 7 U 4522/08

    Beendigung eines Versicherungsvertretervertrages: Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Denn dem Handelsvertreter steht jedenfalls ein auf § 242 BGB gestützter Auskunftsanspruch gegen den Unternehmer zu, wenn er einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB geltend machen will und in entschuldbarer Weise im Ungewissen über die Entstehung und den Umfang dieses Anspruchs ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG München, Urteil vom 10. Juni 2009 - 7 U 4522/08, VersR 2010, 344, zitiert nach juris, Rn. 12; Küstner, aaO, Kap. XVII Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1974 - 23 U 170/73

    IPR, Vertragsstatut des HVV, anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem HVV,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
    Ohne Erfolg verweist die Beklagte in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1974 (NJW 1974, 2185), nach der Erfüllungsort für die Erteilung des Buchauszugs der Sitz des Unternehmers sein soll.
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    Allerdings begrenzte das Oberlandesgericht Oldenburg den Auskunftsanspruch - entsprechend den allgemeinen Prognosezeiträumen - auf die letzten 3 Vertragsjahre (OLG Oldenburg NJW-RR 2014, 814).
  • OLG Oldenburg, 02.03.2015 - 13 U 28/14

    - HAWART Sondermaschinenbau -, Abgrenzung HVV / Dienstleistungsvertrag

    Ein Stundenhonorar ist keine Provision, die Vorschriften der §§ 87 bis 87 c HGB gelten insoweit nicht (unter Bezugnahme auf OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13 - LS 16, 17, Juris Tz. 31 - geosynthetische Tonabdichtungen - ).
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