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   OLG Rostock, 02.01.2013 - 3 W 81/12   

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https://dejure.org/2013,46301
OLG Rostock, 02.01.2013 - 3 W 81/12 (https://dejure.org/2013,46301)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.01.2013 - 3 W 81/12 (https://dejure.org/2013,46301)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Januar 2013 - 3 W 81/12 (https://dejure.org/2013,46301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 22 GBO, § 51 GBO, § 71 GBO, § 891 BGB, § 892 BGB
    Grundbuchverfahren: Löschung eines Nacherbenvermerks vor Eintritt des Nacherbfalls aufgrund Unrichtigkeitsnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts vor Löschung des Nacherbenvermerks aufgrund eines Unrichtigkeitsnachweises; Gewährung rechtlichen Gehörs zugunsten nicht vermerkter Ersatznacherben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts vor Löschung des Nacherbenvermerks aufgrund Unrichtigkeitsnachweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 04.11.1987 - 2 Wx 40/87

    Namentliche Benennung der Nacherben im Nacherbenvermerk notwendig; Nachweis der

    Auszug aus OLG Rostock, 02.01.2013 - 3 W 81/12
    Die namentliche Eintragung von Nacherben im Grundbuch bewirkt dagegen keinen öffentlichen Glauben dahingehend, dass ein Grundstückserwerber darauf vertrauen könnte, dass die aus dem Grundbuch ersichtlichen Nacherben die einzigen seien (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 04.11.1987 - 2 Wx 40/87 -, zitiert nach Juris), denn die Vermutungen des § 891 BGB gelten nicht für im Grundbuch mögliche Eintragungen, die keine Rechte betreffen.
  • OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

    Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks

    Die lediglich aus der durch den die Ersatznacherbfolge ausweisenden Nacherbenvermerk vermittelten Grundbuchposition hergeleitete Verpflichtung zur Anhörung von Ersatznacherben bei Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises hat im Wesentlichen Widerspruch gefunden (OLG Hamm vom 22.5.2014, 15 W 102/13 bei juris Rn. 13; Henn DNotZ 2013, 246; Bestelmeyer Rpfleger 2014, 641/646; Böhringer Rpfleger 2015, 57/60; auch Demharter § 51 Rn. 42; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 418 im Fall der Löschungsbewilligung; anders - jedoch kaum differenzierend - OLG Rostock vom 2.1.2013, 3 W 81/12 bei juris Rn. 14 f.).
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