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   OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20   

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https://dejure.org/2020,58166
OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20 (https://dejure.org/2020,58166)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.12.2020 - 4 U 70/20 (https://dejure.org/2020,58166)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 4 U 70/20 (https://dejure.org/2020,58166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 130a Abs 6 S 1 ZPO, § 2 Abs 1 S 1 ERVV, § 5 Abs 1 ERVV
    Anforderungen an Hinweis zu eingereichtem elektronischem Dokument

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einer Kaskoversicherung Beweis der bedingungsgemäßen Entwendung eines versicherten Fahrzeugs Gescheiterte Verkaufsabsichten Aufklärungspflichten eines Versicherungsnehmers gegenüber einer Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Rostock - 10 O 120/18
  • OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    (2) Dagegen ist der höhere Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB erst ab dem 25.10.2017 geschuldet, soweit mit dem Zugang der Ablehnung einer Regulierung eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung einherging, welche eine Mahnung entbehrlich machte (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1989, Az.: IVa ZR 156/88, - zitiert nach juris -, Rn. 7 m. w. N.); für den Beginn des Zinslaufes ist unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens aus § 187 Abs. 1 BGB auf den Tag abzustellen, welcher dem Eintritt des verzugsbegründenden Ereignisses (erst) folgt (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1990, Az.: VIII ZR 296/88, - zitiert nach juris -, Rn. 25).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 248/97

    Zum Handelsvertreter im Nebenberuf

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    Er ist auch nicht gehalten, zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen, soweit dies nachträglich möglich geworden ist; denn eine ursprünglich zulässige Feststellungsklage wird nicht dadurch unzulässig, dass im Verlaufe des Rechtsstreits die Voraussetzungen für den Übergang zu einer Leistungsklage eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1998, Az.: VIII ZR 248/97, - zitiert nach juris -, Rn. 15 m. w. N.).
  • BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92

    Intubationsnarkose durch Assistentarzt

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    Unabhängig davon, dass eine mündliche Anhörung eines Privatsachverständigen zu seinem Gutachten nach § 411 Abs. 3 ZPO nicht möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.1993, Az.: VI ZR 175/92, - zitiert nach juris -, Rn. 14 m. w. N.) und ob seine Bestellung (auch) als Gerichtssachverständiger in Betracht kommt (vgl. Rauscher/Krüger-Zimmermann, a. a. O., § 404 Rn. 6 m. w. N.), hindert eine unzulässige oder fehlerhafte Beweiserhebung allerdings in der Regel nicht die Verwertung der hierbei gewonnenen Erkenntnisse; denn § 286 ZPO i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise vollständig zu berücksichtigen.
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    (2) Dagegen ist der höhere Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB erst ab dem 25.10.2017 geschuldet, soweit mit dem Zugang der Ablehnung einer Regulierung eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung einherging, welche eine Mahnung entbehrlich machte (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1989, Az.: IVa ZR 156/88, - zitiert nach juris -, Rn. 7 m. w. N.); für den Beginn des Zinslaufes ist unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens aus § 187 Abs. 1 BGB auf den Tag abzustellen, welcher dem Eintritt des verzugsbegründenden Ereignisses (erst) folgt (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1990, Az.: VIII ZR 296/88, - zitiert nach juris -, Rn. 25).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    Diese Regelung dient nämlich nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt; es ist deshalb nicht gehalten, auf den Vortrag einer Partei, weiteres erhebliches Vorbringen ergebe sich aus bei dem Prozessgegner verfügbaren Dokumenten, deren Vorlage anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2007, Az.: VII ZR 230/06, - zitiert nach juris -, Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    Stellt der redliche Versicherungsnehmer ein derartiges Verschwinden seines Fahrzeugs fest, kann nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine versicherte Entwendung geschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1995, Az.: IV ZR 279/94, - zitiert nach juris -, Rn. 9).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    Diesem Zweck der Aufklärungsobliegenheit entspricht es beispielsweise nicht, wenn es dem Versicherungsnehmer von vornherein abgeschnitten wäre, die Sanktion der Leistungsfreiheit durch eine Korrektur seiner Angaben zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2001, Az.: IV ZR 225/00, - zitiert nach juris -, Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    Auf der Grundlage der dem Versicherungsvertrag innewohnenden Verschiebung des Eintrittsrisikos und der damit verbundenen materiell-rechtlichen Risikozuweisung (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.1983, Az.: IVa ZR 19/82, - zitiert nach juris -, Rn. 11) hat er allerdings nur ein Mindestmaß an Tatsachen vorzutragen und nach Maßgabe von § 286 ZPO zu beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1998, Az.: IV ZR 302/97, - zitiert nach juris -, Rn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    Dieser Minimalsachverhalt, das so genannte äußere Bild eines Diebstahls (vgl. Prölss/Martin-Klimke, VVG, 30. Aufl., 2018, A.2.2.1 AKB 2015 Rn. 32), ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002, Az.: IV ZR 263/00, - zitiert nach juris -, Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
    (aa) Denn es ist nach dem oben unter Ziffer (1b aa) Gesagten nicht ersichtlich, dass eine Falschangabe des Klägers zu einer nach den Darlegungen der Beklagten selbst bestenfalls noch bis Anfang Dezember 2016 zu unterstellenden Verkaufsabsicht im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG, lit. E 2.2 Satz 1 AKB 2015 für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles bzw. für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers hätte ursächlich werden können (vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2010, Az.: 5 U 153/09, - zitiert nach juris -, Rn. 46).
  • LAG Hessen, 07.09.2020 - 18 Sa 485/20

    PDF-Dokument ohne eingebettete Schriften: Keine fristwahrende Berufung!

  • BGH, 12.11.2014 - XII ZB 289/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist:

  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

  • BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach

  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 61/04

    Obliegenheitsverletzung durch Verschweigen von Schäden am Fahrzeug

  • KG, 08.03.2007 - 23 U 65/06

    Kommanditgesellschaft: Verkauf eines Mietshauses als außergewöhnliches Geschäft

  • OLG Köln, 09.12.1997 - 9 U 31/97

    Kaskoversicherung Nachweis Anhörung Versicherungsnehmer Aufklärungsobliegenheit

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2002 - 5 U 427/01
  • OLG Oldenburg, 25.02.2022 - 1 Ss 28/22

    Zustellung einer Revisionsbegründung über das elektronische Anwaltspostfach;

    Ob vor Inkrafttreten des eine Einreichung bestimmter Schrift-sätze - unter anderem auch der Revisionsbegründung - zwingend in elektronischer Form anordnenden § 32d StPO ein einschränkendes Verständnis der Regelung des § 32a Abs. 6 StPO dahingehend, dass auch die nach damaliger Rechtslage grundsätzlich ausreichende Einreichung per Telefax im Rahmen der Nachreichung als zur Bearbeitung geeignet anzusehen ist, geboten war (so offenbar OLG Rostock, Beschluss vom 02.12.2020 - 4 U 70/20 , juris Rn. 6 f. zur identischen Vorschrift des § 130a Abs. 6 ZPO ), kann vorliegend dahinstehen.
  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 15 CS 22.1998

    Anordnung der Unterlassung des Baubeginns - Baugenehmigungsfiktion

    - ob der elektronische Zugang daran scheitert, dass sich die am 20. Juni 2022 elektronisch mitversandte pdf-Datei mit der Kopie des unterschriebenen Bescheids (aus welchen Gründen auch immer) vom vormaligen Bevollmächtigten der Antragstellerin als Empfänger technisch nicht öffnen ließ (hierzu unter divergierenden Blickwinkeln und Sachverhaltsvarianten vgl. Couzinet/Fröhlich in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 41 Rn. 79, 97 ff.; Tegethoff a.a.O. § 3a Rn. 13a, § 41 Rn. 41, 41a; Stelkens a.a.O. § 41 Rn. 93; Dietlein/Heinemann, NWVBl 2005, 53/55 f.; vgl. auch BGH, B.v. 8.3.2022 - VI ZB 25/20 - DVBl. 2022, 899 f.; U.v. 22.3.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20 - NJW 2021, 2206 ff.; OLG Rostock, B.v. 2.12.2020 - 4 U 70/20 - juris),.
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