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   OLG Rostock, 03.08.2017 - 3 U 70/13   

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https://dejure.org/2017,69349
OLG Rostock, 03.08.2017 - 3 U 70/13 (https://dejure.org/2017,69349)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.08.2017 - 3 U 70/13 (https://dejure.org/2017,69349)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. August 2017 - 3 U 70/13 (https://dejure.org/2017,69349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 231 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 280 BGB, §§ 280 ff BGB
    Gewerberaummietvertrag: Änderung der Mietfälligkeit bei fortlaufend unpünktlicher Zahlung; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs und Auswechslung der Türschlösser; Mieteranspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns für die Restvertragslaufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2017 - 3 U 70/13
    War der Mieter nicht dabei, als der Vermieter die Räume beräumt hat, trifft den Vermieter aufgrund seiner nachvertraglichen Obhutspflichten die Beweislast, dass die plausiblen Angaben des Mieters zu den im Mietobjekt befindlichen Gegenständen und ihrem Wert nicht zutrifft (BGH, Urt. v. 14.07.2010, VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 = WuM 2010, 578).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15

    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2017 - 3 U 70/13
    So muss die Betriebskostenabrechnung den Mieter in für ihn nachvollziehbarer Weise darüber informieren, auf welche Weise und mit welchem Umlageschlüssel der auf ihn entfallende Kostenanteil ermittelt worden ist (BGH, Urteil v. 20.01.2016, VIII ZR 93/15, GE 2016, 253).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 191/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel in Kombination mit einer

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2017 - 3 U 70/13
    Eine widerspruchslose Zahlungsverspätung bietet keinen Anlass für den Mieter anzunehmen, der Vermieter werde hieraus künftig nichts herleiten, es sei denn, er hat dies über Jahre oder Jahrzehnte hingenommen (BGH, Urt. v. 04.05.2011, VIII ZR 191/10, NZM 2011, 579 = WuM 2011, 418; OLG Stuttgart, Urt. v. 25.03.2010, 13 U 136/09, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 13 U 136/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Kautionszahlung in Höhe von 6

    Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2017 - 3 U 70/13
    Eine widerspruchslose Zahlungsverspätung bietet keinen Anlass für den Mieter anzunehmen, der Vermieter werde hieraus künftig nichts herleiten, es sei denn, er hat dies über Jahre oder Jahrzehnte hingenommen (BGH, Urt. v. 04.05.2011, VIII ZR 191/10, NZM 2011, 579 = WuM 2011, 418; OLG Stuttgart, Urt. v. 25.03.2010, 13 U 136/09, zitiert nach juris).
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