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   OLG Rostock, 15.02.1995 - 2 U 59/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5438
OLG Rostock, 15.02.1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten Bescheinigung über die Ausführung einer Holzschutzbehandlung; Vertragliche Nebenpflichen eines Bauunternehmers; Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Pflicht durch den Bauunternehmer; Einordnung einer Rechnung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Bescheinigung über Holzschutzbehandlung? (IBR 1995, 333)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1422
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Sofern eine entsprechende Pflicht eines Bauträgers besteht, handelt es sich um eine leistungsbezogene Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (OLG Köln, Urteil vom 06.08.1999 - 19 U 176/98 -, juris Rn. 2; Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04 -, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2010 - 10 U 119/09 -, juris Rn. 4; OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in: NJW 1995, 1422; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1994 - 5 U 196/93 -, juris Rn. 33; auch: Stretz in ibr-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Stand 22/2021, § 650n Rn. 20).

    Richtig ist, dass sich eine vertragliche Herausgabepflicht mittelbar aus der geschuldeten Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben kann (OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in NJW-RR 1995, 1422).

  • OLG Stuttgart, 25.01.2010 - 10 U 119/09

    Berufung im Werklohnprozess nach Errichtung einer Trinkwasseranlage:

    Wegen der Verletzung einer Nebenpflicht kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern, sondern ihm steht deswegen lediglich ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Werklohnforderung nach § 273 BGB zu (vgl. auch Kniffka, Anmerkung zum Urteil des OLG Rostock vom 15.2.1995, AZ: 2 U 59/94, IBR 1995, 333).
  • OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98

    Aushändigung der Unternehmerbescheinigung

    Der Fall ist vergleichbar der Pflicht zur Übergabe einer Bescheinigung über die Ausführung einer Holzschutzbehandlung (OLG Rostock, OLGR 1995, 56) und der Pflicht eines Abbruchunternehmers, dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die diesen in die Lage versetzen, den Entsorgungsnachweis zu führen (OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 278).
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