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OLG Rostock, 15.11.2010 - 1 W 47/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 4, 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG; §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 1, 18 Abs. 2 HGB; § 395 Abs. 1 FamFG
Verfahren zur Löschung wegen einer unzulässigen Eintragung; fehlende Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft einer eingetragenen Firma - Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 18 Abs 2 HGB, § 380 Abs 1 Nr 1 FamFG, § 395 Abs 1 FamFG, §§ 395 ff FamFG
Handelsregister: Befugnis der IHK zur Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsrecht der Industrie- und Handelskammer hinsichtlich der Amtslöschung einer GmbH; Anforderungen an die Firmenklarheit und Firmenunterscheidbarkeit
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NZG 2011, 1160
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1966 - II ZB 4/66
Anforderungen an die Firma einer GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Rostock, 15.11.2010 - 1 W 47/10
Nach bereits erfolgter Eintragung ins Handelsregister kann diese nur über die §§ 395 ff. FamFG beseitigt werden (BGHZ 46, 7 (9)). - BayObLG, 13.06.1997 - 3Z BR 61/97
Sachfirma der GmbH - Individualisierender Zusatz bei Verwendung einer Gattungs- …
Auszug aus OLG Rostock, 15.11.2010 - 1 W 47/10
Die Kombination "Camping" und "Akademie" ist eine reine Sachfirma mit beschreibendem Inhalt und mangels individualisierender Zusätze so allgemein gehalten, dass ihr keine Unterscheidungskraft zugesprochen werden kann (Beispiel für einen individualisierenden Zusatz BayOLG BB 1997, 1707 - DAS BAD GmbH...alles aus einer Hand).