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OLG Rostock, 17.03.2005 - 7 W 2/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 28
Vollzugsmacht an Mitarbeit genügt bei erheblicher Abweichung der tatsächlichen von der angenommenen Fläche nicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes; Vorliegen eines Eintragungshindernisses; Erhebliche Größenabweichung des vermessenen Grundstücks mit dem von den Vertragsparteien als Vertragsobjekt anerkannten Grundstücks; Erfordernis der Beibringung einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315; GBO § 29; GBO § 78
Zur Pflicht zur Genehmigung der beantragten Grundbucheintragung nach einer von einem Notariatsangestellten erklärten Auflassung durch die Vertragsparteien - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beurkundete Genehmigung der Auflassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 16.12.2004 - 2 T 327/04
- OLG Rostock, 17.03.2005 - 7 W 2/05
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06
Gebühr für eine Identitätserklärung
Hieraus wird im Übrigen zu Recht gefolgert, dass eine typische Vollzugsvollmacht nicht zur Abgabe von materiellen Willenserklärung befugt, die die tatsächlich nicht gegebene Identität zwischen Kauf/Auflassung und Grundbuchinhalt überhaupt erst herbeiführt (OLG Rostock OLGR 2005, 616f). - OLG Stuttgart, 15.03.2006 - 9 U 216/05
Finanzierter Immobilienkauf: Haustürwiderruf des Darlehensvertrages; Darlegungs- …
Diese Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, wobei es den Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.2.2005, 7 W 2/05).