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   OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23   

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OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23 (https://dejure.org/2023,11209)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23 (https://dejure.org/2023,11209)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 1 Ausl 23/23 (https://dejure.org/2023,11209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 79 Abs. 2 S. 3; IRG § 83b Abs. 2

  • rechtsportal.de

    IRG § 79 Abs. 2 S. 3; IRG § 83b Abs. 2
    Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit durch ständigen Wohnsitz des Verfolgten im Inland; Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 83b IRG anhand des ständigen Wohnsitzes; Fehlende Ermessensausübung der Generalstaatsanwaltschaft für OLG nicht nachholbar; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 419/19

    Fortdauer der Auslieferungshaft von über einem Jahr (Auslieferungsersuchen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
    a) Bei der Anordnung und Aufrechterhaltung der Auslieferungshaft sowie bei der Entscheidung über ihren fortdauernden Vollzug ist - wie auch im Rahmen der Untersuchungshaft - stets das Spannungsverhältnis zwischen dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit und den Bedürfnissen einer funktionierenden Strafrechtspflege und eines funktionierenden zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehrs zu beachten (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 419/19 -, juris).

    Den zur Durchführung der Auslieferung erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen muss daher der Freiheitsanspruch der betroffenen Person als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 419/19 - m.w.N.).

  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
    b) Dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-510/19 -, juris) nur eine weisungsunabhängige Behörde "vollstreckende Justizbehörde" im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Rb-EuHB sein kann, so dass die derzeit nach nationalem Recht bestehende Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaften als hierarchisch den Landesjustizverwaltungen zugeordneten Behörden nicht den Vorgaben des Rb-EuHB entspricht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. August 2022 - 4 ARs 13/21 -, juris), vermag hieran nichts zu ändern.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
    Bei der Auslegung des nationalen Rechts sind die Regelungen des Rb-EuHB harmonisierend heranzuziehen (EuGH, Urteil vom 17.7. 2008 in der Rechtssache C-66/08 Szymon Koz?owski -, juris; Ambos/König/Rackner, a.a.O., § 83b Rdnr. 992).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
    Im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensentscheidung muss die Bewilligungsbehörde in einen umfassenden Abwägungsprozess eintreten, in dem alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. März 2007 - 3 Ausl 52/06 -, juris).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21

    Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
    b) Dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-510/19 -, juris) nur eine weisungsunabhängige Behörde "vollstreckende Justizbehörde" im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Rb-EuHB sein kann, so dass die derzeit nach nationalem Recht bestehende Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaften als hierarchisch den Landesjustizverwaltungen zugeordneten Behörden nicht den Vorgaben des Rb-EuHB entspricht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. August 2022 - 4 ARs 13/21 -, juris), vermag hieran nichts zu ändern.
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
    Die hilfsweise angestellten Erwägungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 03. Mai 2023, wonach auch beim Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 83b Abs. 2 IRG kein Bewilligungshindernis nach § 83b Abs. 2 Nr. 1 IRG geltend zu machen sei, da die der Verfolgten vorgeworfenen Taten von erheblichem Gewicht seien und sie auch bereits in Deutschland und Frankreich einschlägig in Erscheinung getreten sei, vermag eine Entscheidung nach § 79 Abs. 2 IRG bereits deshalb nicht zu ersetzen, weil der bloße Verweis auf die Deliktsschwere und ein etwaiges delinquentes Vorleben der Verfolgten den Anforderungen an die im Rahmen der Entscheidung nach § 83b Abs. 2 IRG gebotene umfassende Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte, zu denen - neben weiteren Aspekten (vgl. hierzu: Meyer in: Ambos/König/Rackow, a.a.O., § 83b Rdnr. 997) - insbesondere auch die familiäre und soziale Einbindung der Verfolgten im Inland gehört (BT-Drucks. 16/2015, S. 33 f.; vgl. auch OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 1 AK 3/07 -, juris; Zimmermann in: Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 83b Rdnr. 45 m.w.N.; Böse in: Grützner/Pötz/Gazeas, a.a.O., § 79 Rdnr. 27), nicht gerecht wird.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10

    Auslieferung eines - vergleichbar nach § 63 StGB Unterzubringenden - bei Bestehen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
    Aus dieser Systematik ergibt, sich, dass eine verfolgte Person, die zum Zweck der Strafverfolgung ausgeliefert werden soll, jedenfalls dann im Vollstreckungsmitgliedstaat einen "gewöhnlichen Aufenthalt" im Sinne des § 83b Abs. 2 IRG hat, wenn sie - wie die Verfolgte - dort einen (ständigen) Wohnsitz begründet hat (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 1 AK 50/10 -, juris; Böse in: Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, a.a.O., § 83b Rdnr. 16; Meyer in: Ambos/König/Rackner, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83b Rdnr. 992).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 AR 25/19

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
    Die Begründung muss dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles bewusst war (OLG Dresden, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. März 2020 - 1 AR 25/19 -, juris).
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