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   OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20   

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OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20 (https://dejure.org/2021,40463)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.02.2021 - 6 UF 160/20 (https://dejure.org/2021,40463)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 6 UF 160/20 (https://dejure.org/2021,40463)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1186
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10

    Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird aus unterhaltsrechtlicher Sicht die zusätzliche Altersvorsorge beim Kindesunterhalt - solange der Mindestunterhalt gewahrt bleibt (BGH FamRZ 2013, 616; Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2016 - 6 UF 78/16 -, vom 25. Mai 2016 - 6 WF 52/16 - und vom 7. Mai 2015 - 6 UF 5/15 -) - in Höhe von bis zu 4 % des Bruttoeinkommens eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers anerkannt (BGH 2011, 1209; 2007, 793); das gilt unabhängig davon, ob eine solche Vorsorge bereits während des Zusammenlebens betrieben oder erst nach der Trennung aufgenommen worden ist (vgl. BGH FamRZ 2009, 1207).

    Diese Schuld ist - allemal auf der Ebene der Bedarfsermittlung - berücksichtigungswürdig, weil minderjährige Kinder sich grundsätzlich jedenfalls außerhalb des Mangelfalls diejenigen Kreditverbindlichkeiten entgegenhalten lassen müssen, die - wie hier vom Antragsgegner unbestritten dargelegt und belegt - in der Zeit des Zusammenlebens der Eltern zum Zwecke gemeinsamer Lebensführung - und nicht lediglich zur Wahrnehmung persönlicher Bedürfnisse des Unterhaltspflichtigen - eingegangen worden sind (BGH FamRZ 2019, 1415; 2014, 923; 2013, 616 und 1558; 2002, 536; 1986, 254; Wendl/Gerhardt, a.a.O., § 1, Rz. 1109 f.).

    Diese sind beim Kindesunterhalt (zur Abzugsfähigkeit beim Ehegattenunterhalt siehe BGH FamRZ 2012, 517) auch zugunsten eines gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigungsfähig, wenn hierdurch - wie hier - der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind nicht gefährdet wird (BGH FamRZ 2013, 616).

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Allerdings ist auch beim Verwandtenunterhalt (§ 1601 BGB) das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nur eingeschränkt zu berücksichtigen, wenn es auf einer überobligatorischen Tätigkeit beruht und eine vollständige Heranziehung des Einkommens zu Unterhaltszwecken gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstieße (BGH FamRZ 2013, 1558).

    Überobligatorisch ist eine Tätigkeit dann, wenn für sie keine oder nur eine eingeschränkte Erwerbsobliegenheit besteht und deshalb derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht daran gehindert ist, sie jederzeit zu beenden oder zu reduzieren (vgl. BGH FamRZ 2021, 186; 2017, 711; 2013, 1558; 2005, 1154).

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 599/13

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht bei Wechselmodell; Abgrenzung zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Die Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für seinen Unterhaltsbedarf erfährt nur dann eine Einschränkung, wenn er sich auf den jeweils gesetzlich festgelegten Mindestbedarf beschränkt, der nach heutiger Rechtslage in § 1612 a Abs. 1 Satz 2 BGB als Mindestunterhalt festgelegt ist; in dessen Höhe ist das Kind von einer Darlegung seines Unterhaltsbedarfs befreit (BGH FamRZ 2021, 181; 2019, 112 und 1415; 2015, 236).

    Soweit der Antragsgegner geltend macht, er sei im Jahr 2019 vom Regionalverband Saarbrücken für Betreuungskosten für den Antragsteller in Anspruch genommen worden, die im Jahr 2015 entstanden seien, kann der Antragsgegner diese jenem vorliegend - wie im Verhandlungstermin angesprochen - schon deshalb nicht entgegenhalten, weil es sich bei den Kosten dieser ersichtlich pädagogisch mitveranlassten Betreuung um Mehrbedarf handelt (BGH FamRZ 2018, 23; 2017, 437; 2016, 1053; 2015, 236; 2011, 1209; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2018 - 6 UF 23/18 -).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08

    Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird aus unterhaltsrechtlicher Sicht die zusätzliche Altersvorsorge beim Kindesunterhalt - solange der Mindestunterhalt gewahrt bleibt (BGH FamRZ 2013, 616; Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2016 - 6 UF 78/16 -, vom 25. Mai 2016 - 6 WF 52/16 - und vom 7. Mai 2015 - 6 UF 5/15 -) - in Höhe von bis zu 4 % des Bruttoeinkommens eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers anerkannt (BGH 2011, 1209; 2007, 793); das gilt unabhängig davon, ob eine solche Vorsorge bereits während des Zusammenlebens betrieben oder erst nach der Trennung aufgenommen worden ist (vgl. BGH FamRZ 2009, 1207).

    Hat der Unterhaltsschuldner dies nicht dargelegt, kommt ein fiktiver Abzug für eine zusätzliche Altersversorgung nicht in Betracht (BGH FamRZ 2020, 21; 2016, 887; 2012, 956; 2009, 1207 und 1391; 2007, 793; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2016 - 6 UF 126/15 bzw. 6 UF 84/15 -).

  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19

    Behandlung des Kinderzuschlags unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Die Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für seinen Unterhaltsbedarf erfährt nur dann eine Einschränkung, wenn er sich auf den jeweils gesetzlich festgelegten Mindestbedarf beschränkt, der nach heutiger Rechtslage in § 1612 a Abs. 1 Satz 2 BGB als Mindestunterhalt festgelegt ist; in dessen Höhe ist das Kind von einer Darlegung seines Unterhaltsbedarfs befreit (BGH FamRZ 2021, 181; 2019, 112 und 1415; 2015, 236).

    Soweit der Antragsgegner den Wohnkostenanteil, der in die Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet ist, als Grenze ansieht und seinen darüber hinausgehenden Mietaufwand einkommensmindernd berücksichtigt wissen will, verkennt er, dass diese Grundsätze nur für den - hier, siehe unten, nicht gegebenen - Mangelfall gelten (siehe dazu BGH FamRZ 2021, 181; 2016, 887); ansonsten ist der Mietaufwand allgemeiner Lebensbedarf, den der Unterhaltspflichtige aus den ihm nach Unterhaltszahlung verbleibenden Einkünften zu bestreiten hat (siehe dazu etwa Wendl/Gerhardt. a.a.O., § 1, Rz. 468 f.), zumal hier durchgehend (siehe unten) der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle - bei Weitem - gewahrt bleibt.

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2019 - 6 UF 76/18

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung krankheitsbedingter Mehraufwendungen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Ist ein Unterhaltsjahr abgeschlossen und vollständig dokumentiert, so ist auf der Grundlage dieser belegten Zahlen - und nicht auf der Basis derjenigen des Vor- oder Folgejahres - zu rechnen, während für ein laufendes, im Entscheidungszeitpunkt nicht abgeschlossenes Unterhaltsjahr - vorbehaltlich dargelegter Änderungen - das Vorjahresdurchschnittseinkommen fortgeschrieben werden kann (vgl. BGH FamRZ 2013, 935; Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2019 - 6 UF 76/18 -, NJW-Spezial 2019, 356, vom 12. Mai 2016 - 6 UF 12/16 - und vom 21. April 2016 - 6 UF 126/15).

    Denn nach ständiger höchstrichterlicher und Senatsrechtsprechung sind solche privaten Personen- und Sachversicherungen dem allgemeinen Lebensbedarf zuzuordnen und daher aus dem Selbstbehalt zu bestreiten (BGH FamRZ 2013, 868; 2010, 1535; Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2019 - 6 UF 76/18 -, NJW-Spezial 2019, 356, und vom 22. Mai 2014 - 6 UF 205/13 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2012 - 9 UF 94/11 -).

  • OLG Frankfurt, 15.01.2016 - 6 UF 126/15

    Anwendungsbereich der Absätze 1 und 2 des § 18 VersAusglG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Ist ein Unterhaltsjahr abgeschlossen und vollständig dokumentiert, so ist auf der Grundlage dieser belegten Zahlen - und nicht auf der Basis derjenigen des Vor- oder Folgejahres - zu rechnen, während für ein laufendes, im Entscheidungszeitpunkt nicht abgeschlossenes Unterhaltsjahr - vorbehaltlich dargelegter Änderungen - das Vorjahresdurchschnittseinkommen fortgeschrieben werden kann (vgl. BGH FamRZ 2013, 935; Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2019 - 6 UF 76/18 -, NJW-Spezial 2019, 356, vom 12. Mai 2016 - 6 UF 12/16 - und vom 21. April 2016 - 6 UF 126/15).

    Hat der Unterhaltsschuldner dies nicht dargelegt, kommt ein fiktiver Abzug für eine zusätzliche Altersversorgung nicht in Betracht (BGH FamRZ 2020, 21; 2016, 887; 2012, 956; 2009, 1207 und 1391; 2007, 793; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2016 - 6 UF 126/15 bzw. 6 UF 84/15 -).

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Der Kindesunterhalt kann daher in der - hier vorliegenden - Fallkonstellation des sogenannten Residenzmodells in der Regel aufgrund des vom Barunterhaltspflichtigen jeweils aktuell erzielten Einkommens ermittelt werden (vgl. BGH FamRZ 2021, 28; 2017, 437).

    Soweit der Antragsgegner geltend macht, er sei im Jahr 2019 vom Regionalverband Saarbrücken für Betreuungskosten für den Antragsteller in Anspruch genommen worden, die im Jahr 2015 entstanden seien, kann der Antragsgegner diese jenem vorliegend - wie im Verhandlungstermin angesprochen - schon deshalb nicht entgegenhalten, weil es sich bei den Kosten dieser ersichtlich pädagogisch mitveranlassten Betreuung um Mehrbedarf handelt (BGH FamRZ 2018, 23; 2017, 437; 2016, 1053; 2015, 236; 2011, 1209; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2018 - 6 UF 23/18 -).

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Liegt eine über- oder unterdurchschnittliche Unterhaltsbelastung mit mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten vor, soll durch eine Höher- oder Niedrigergruppierung in den Gehaltsstufen oder durch Bildung von individuell geschätzten Zu- oder Abschlägen eine den Besonderheiten des Falles angemessene Unterhaltsbemessung erreicht werden (BGH FamRZ 2014, 1536).

    Dies genügt schon nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an beachtlichen Sachvortrag, da es - worauf der Antragsteller mit Schriftsatz vom 6. Dezember 2017 zudem zutreffend hingewiesen hat - nicht Aufgabe des Tatrichters ist, sich wesentlichen Vortrag der Beteiligten aus den eingereichten Anlagen zusammenzusuchen (BGH FamRZ 2014, 1536).

  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 499/19

    Kindesunterhalt: Auskunftsverpflichtung des "unbegrenzt leistungsfähigen"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
    Der Kindesunterhalt kann daher in der - hier vorliegenden - Fallkonstellation des sogenannten Residenzmodells in der Regel aufgrund des vom Barunterhaltspflichtigen jeweils aktuell erzielten Einkommens ermittelt werden (vgl. BGH FamRZ 2021, 28; 2017, 437).

    Diese dient als Richtlinie, um ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes eine gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu ermöglichen, und ist vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden (BGH FamRZ 2021, 28; 2000, 358).

  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 213/19

    Vertretungsrecht des Obhutselternteils hinsichtlich Rückübertragungsvereinbarung

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

  • BGH, 28.07.2010 - XII ZR 140/07

    Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

  • BGH, 04.10.2017 - XII ZB 55/17

    Kindesunterhalt: Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungskosten des betreuenden

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 201/16

    Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit bei vom Unterhaltsschuldner an sein

  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 178/09

    Nachehelicher Unterhalt: Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11

    Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19

    Kindesunterhalt: Bemessung des neben Barunterhalt geschuldeten

  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16

    Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11

    Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren

  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 22/10

    Grundsicherung für ein unterhaltsberechtigtes Kind: Reichweite des Übergangs von

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 650/11

    Nachehelicher Unterhalt: Arbeitsplatzwechsel als ehebedingter Nachteil

  • BGH, 19.09.2018 - XII ZB 385/17

    Darlegungslast und Beweislast des Scheinvaters beim Unterhaltsregress für die

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZR 59/14

    Gewerberaummiete: Anforderungen an den Vortrag zu Mängelrügen des Mieters

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 62/07

    Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs eines nachehelich adoptierten Kindes und

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 67/19

    Genügen der Substantiierungspflichten einer Partei bei einem von ihr zur

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81

    Umzugskosten der unterhaltsberechtigten, geschiedenen Ehefrau als Sonderbedarf

  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 6 UF 84/15

    Änderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach Versterben eines

  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 9 UF 94/11

    Höhe des Unterhalts gegenüber minderjährigen Kindern

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel der Unterhaltsvorschusskasse:

  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

  • VG Gelsenkirchen, 18.06.2021 - 3 K 259/18

    Beihilfe, Kur, ambulant, Heilkur, ambulante Heilkur, Voranerkennung,

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