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   OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20   

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https://dejure.org/2020,81424
OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20 (https://dejure.org/2020,81424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2020 - 8 W 238/20 (https://dejure.org/2020,81424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 8 W 238/20 (https://dejure.org/2020,81424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2003 Abs 1 BGB, § 15 BNotO, § 68 Abs 2 FamFG, § 69 Abs 1 FamFG
    Beschwerde des Notars gegen seine Beauftragung mit der Inventarerrichtung durch das Nachlassgericht

  • notar-drkotz.de

    Notarbeauftragung mit Inventarerrichtung durch Nachlassgericht - Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde des Notars gegen seine Beauftragung mit der Inventarerrichtung durch das Nachlassgericht

  • rechtsportal.de

    Beschwerde des Notars gegen seine Beauftragung mit der Inventarerrichtung durch das Nachlassgericht

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2016 - 7 W 67/16

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Verzeichnisses über den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20
    Für die Aufnahme eines amtlichen Nachlassverzeichnisses, das auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten zu erstellen ist und das den Anforderungen des § 2314 BGB genügt, ist gemäß § 20 Abs. 1 BNotO jeder Notar zuständig, der von dem Erben - und nicht vom Nachlassgericht - frei auszuwählen und zu beauftragen ist (Weidlich, ErbR 2013, 134, 135 3a a.E.) und dessen Tätigkeit von dem Erben notwendigenfalls unter Ausschöpfung des Rechtsbehelfs nach § 15 Abs. 2 BNotO einzufordern ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - I-7 W 67/16 -, juris).

    Der oben zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 2016 - I-7 W 67/16 - ging voraus, dass die Erbin bei 27 Notaren erfolglos versucht hatte, ein Nachlassverzeichnis erstellen zu lassen.

  • OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13

    Gewaltschutzverfahren: Gerichtszuständigkeit für den Antrag auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20
    Hieran hat sich durch das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom 26.6.2013 nichts geändert (Zimmermann, FamRZ 2014, 11, 14).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20
    Da die Zurückweisung der Beschwerde keine weitergehenden Folgen als ihre Verwerfung hat und Interessen der Beteiligten nicht entgegenstehen, kann unabhängig von der Zulässigkeit der Beschwerde eine Sachentscheidung über sie ergehen (BGH NJW-RR 2006, 1346; Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 572 ZPO, Rn. 20; Ball in Musielak/Voit, 17. Aufl. 2020, ZPO § 572 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2019 - 3 Wx 102/19

    Streit über eine Erbfolge nach dem Erblasser

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2019 - I-3 Wx 102/19) ist dies grundsätzlich nicht der Fall, da nicht nachteilig in eine materielle Rechtsstellung des Notars eingegriffen werde (ebenso unter Berufung auf diese Entscheidung: Klinck in jurisPK-BGB 9. Aufl., § 2003, Rn. 9; Horn in Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 2003, Rn. 4).
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