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   OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18   

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OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18 (https://dejure.org/2019,20097)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.06.2019 - 2 U 218/18 (https://dejure.org/2019,20097)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 2 U 218/18 (https://dejure.org/2019,20097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 EnWG, § 46 Abs 2 S 2 EnWG, § 47 Abs 5 S 1 EnWG, § 19 Abs 1 GWB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 ; EnWG § 47 ; GWB § 19

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Neuvergabe einer Konzession für die Stromversorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was sind zulässige Auswahlkriterien bei der Vergabe eines Wegenutzungsvertrags?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren auch bei Ausschreibung von Wegenutzungsvertrag zulässig! (VPR 2019, 186)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Die Kommunen handeln bei Abschluss eines Konzessionsvertrages als Unternehmer (BGH, Beschluss vom 15. April 1986 - KVR 6/85, juris Rn. 14 - Wegenutzungsrecht; BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - KZR 2/96, juris Rn. 17 - Erdgasdurchgangsleitung) und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung über das Angebot von Wegenutzungsrechten in dem örtlich auf das Gemeindegebiet beschränkten Markt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 20 - Stromnetz Berkenthin).

    In Übereinstimmung mit § 19 GWB sind die Gemeinden gemäß § 46 Absatz 1 EnWG verpflichtet, über den Abschluss von Verträgen im Sinne von § 46 Absatz 2 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, diskriminierungsfrei zu entscheiden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 26 - Stromnetz Berkenthin).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 44 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Nach § 46 Absatz 1 Satz 1 EnWG ist die Gemeinde bei der Auswahl des Unternehmens den Zielen des § 1 Absatz 1 EnWG verpflichtet (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 36 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 49 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Derjenige soll als Netzbetreiber ermittelt werden, der nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung, seiner fachlichen Kompetenz und seinem Betriebskonzept am besten geeignet ist, beim Netzbetrieb eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 38 - Stromnetz Berkenthin).

    Wie sich aus § 46 Absatz 6 EnWG ergibt, dürfen jedoch nicht Eigenbetriebe bei der Konzessionsvergabe ohne sachlichen Grund bevorzugt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 33 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Beschluss vom 26.01.2016 - KZV 41/15, juris Rn. 22 - Energieversorgung Titisee-Neustadt).

    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 54 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 50 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 53 - Stromnetz Homberg).

    Beim Abschluss von Wegenutzungsverträgen gibt § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG vor, dass die Gemeinde bei der Auswahl des Unternehmens den Zielen des § 1 Absatz 1 EnWG verpflichtet ist, mithin die Auswahl zwischen den Anbietern daran auszurichten hat, welches Angebot unter der Zielsetzung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, am günstigsten ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 56 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 52 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Das Transparenzgebot erfordert in erster Linie, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 44 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt, dass die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 44 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gemeinde einen Spielraum hat, wie die erfüllten Kriterien zueinander zu gewichten sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 49 - Stromnetz Berkenthin).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der sichere Netzbetrieb mit den Teilaspekten "Zuverlässigkeit der Versorgung" und "Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen" mit mindestens 25 % der möglichen Gesamtpunktzahl zu gewichten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Wie dargestellt, folgt aus dem Diskriminierungsverbot das allgemeine Gebot, eine Auswahlentscheidung allein nach sachlichen Kriterien zu treffen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 36).

    Trotz Regulierung können erhebliche Unterschiede zwischen Bewerbern bestehen, insbesondere, weil in die Regulierung der Effizienzwert des Netzbetreibers einfließt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 87 - Stromnetz Berkenthin).

    Das Vorhalten eines Kundenbüros ist eine verbraucherfreundliche Maßnahme, die als Auswahlkriterium sachgerecht und anerkannt ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 90 - Stromnetz Berkenthin; Säcker, RdE 2015, 1 [6]).

    Ein vertraglich vereinbarter Übertragungsanspruch ist darauf angelegt, einen möglichst einfachen und günstigen Weg des Netzerwerbs durch die jeweilige Gemeinde oder ein von ihr ausgewähltes Unternehmen zu sichern und dient darüber hinaus gerade dazu, den Wettbewerb um das Netz zu fördern, weil ein neues, diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nach Ablauf des jetzt abzuschließenden Vertrags ohne weiteres von einem gemeindefremden Unternehmen gewonnen werden kann (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 78; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 82; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, juris Rn. 96).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 44 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Nach § 46 Absatz 1 Satz 1 EnWG ist die Gemeinde bei der Auswahl des Unternehmens den Zielen des § 1 Absatz 1 EnWG verpflichtet (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 36 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 49 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 54 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 50 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 53 - Stromnetz Homberg).

    Beim Abschluss von Wegenutzungsverträgen gibt § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG vor, dass die Gemeinde bei der Auswahl des Unternehmens den Zielen des § 1 Absatz 1 EnWG verpflichtet ist, mithin die Auswahl zwischen den Anbietern daran auszurichten hat, welches Angebot unter der Zielsetzung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, am günstigsten ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 56 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 52 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Das Transparenzgebot erfordert in erster Linie, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 44 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Gegen die Durchführung des Verhandlungsverfahrens spricht auch nicht, dass mündliche Angaben zu den Entscheidungskriterien ungeeignet sind, einen einheitlichen Informationsstand aller Bewerber zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 73 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt, dass die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 44 - Stromnetz Heiligenhafen).

  • LG Stuttgart, 27.09.2018 - 11 O 50/18
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.09.2018 - 11 O 50/18 - wird als unzulässig verworfen, soweit der Unterlassungsantrag auf die folgenden Rügen gestützt wird:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 27.09.2018, Az. 11 O 50/18, anzuordnen:.

    Der Berufungsbeklagten wird untersagt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft von 6 Monaten, zu vollstrecken an dem Oberbürgermeister der Berufungsbeklagten, auf der Grundlage der mit Verfahrensbriefen vom 06.12.2017, 16.02.2018, 01.03.2018 und dem vierten Verfahrensbrief vom 08.06.2018 bekannt gegebenen Verfahrensgestaltung sowie der bekannt gegebenen Auswahlkriterien und deren Gewichtung das Auswahlverfahren des am 27.12.2016 eingeleiteten Verfahrens über die Neuvergabe der Konzession für den Betrieb des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt N. fortzusetzen, bevor die Berufungsbeklagte nicht den im Tatbestand des Urteils des LG Stuttgart vom 27.09.2018, Az. 11 O 50/18, auf S. 6 unten bis S. 14 unten aufgeführten Rügen mit Ausnahme der.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 27.09.2018, Az. 11 O 50/18 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 54 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 50 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 53 - Stromnetz Homberg).

    Unzulässig ist lediglich die Anknüpfung an den örtlichen Betriebssitz, weil dadurch ortsfremde Konzessionsbewerber von vornherein ohne Sachgrund benachteiligt werden (BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 55 - Stromnetz Homberg).

    Das Gesetz orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Kaufpreis den Ertragswert des Versorgungsnetzes nicht erheblich übersteigen darf (BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 45 - Stromnetz Homberg; BGH, Urteil vom 16. November 1999 - KZR 12/97, juris Rn. 72 - Kaufering).

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Dabei handelt es sich um den äußersten Betrag, der aus der Sicht des Käufers unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten der Stromversorgung einerseits und der zu erwartenden Erlöse aus dem Stromverkauf andererseits für den Erwerb des Netzes kaufmännisch und betriebswirtschaftlich vertretbar erscheint (BGH, Urteil vom 16. November 1999 - KZR 12/97, juris Rn. 69 - Kaufering).

    Das Gesetz orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Kaufpreis den Ertragswert des Versorgungsnetzes nicht erheblich übersteigen darf (BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 45 - Stromnetz Homberg; BGH, Urteil vom 16. November 1999 - KZR 12/97, juris Rn. 72 - Kaufering).

    Demgegenüber besteht ein Spielraum bei der Vereinbarung der betriebswirtschaftlichen Methode zur Ermittlung des Ertragswertes (BGH, Urteil vom 16. November 1999 - KZR 12/97, juris Rn. 72 - Kaufering).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Eine solche Bewertung ist nicht zu beanstanden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 04. April 2017 - X ZB 3/17, juris Rn. 39, 46 - Postdienstleistungen).

    Zurecht weist das Landgericht auch darauf hin, dass der Gefahr, dass die Offenheit des vorgesehenen Wertungsschemas zu einer nicht hinreichend transparenten Vergabe führt, durch eingehende Dokumentation des Wertungsprozesses begegnet werden kann (BGH, Beschluss vom 04. April 2017 - X ZB 3/17, juris Rn. 52 - Postdienstleistung).

  • BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17

    Anspruch des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes auf Schadensersatz für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Dies gilt sowohl in Bezug auf eine Vermeidung solcher Störungen etwa durch öffentliche Informationen, Schulungsmaßnahmen und sorgfältige Planauskünfte als auch in Bezug auf die möglichst zeitnahe Beseitigung einer gleichwohl eingetretenen Versorgungsunterbrechung (BGH, Urteil vom 08. Mai 2018 - VI ZR 295/17, juris Rn. 23).

    Abweichungen von den vorgegebenen Referenzwerten führen mithin zu Einnahmeverlusten bei den Netzbetreibern (eingehend BGH, Urteil vom 08. Mai 2018 - VI ZR 295/17, juris Rn. 18 ff.).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Ob eine Behinderung unbillig ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Januar 2017 - 2 U 66/16, juris Rn. 84).

    Das insoweit fehlerhafte Auswahlverfahren indiziert eine unbillige Behinderung im Sinne von § 19 GWB (OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Januar 2017 - 2 U 66/16, juris Rn. 86).

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie hat die Auswahl des Konzessionsnehmers zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Nicht durchgreifend ist zunächst der Einwand der Klägerin, durch dieses Kriterium werde das Ziel der Preisgünstigkeit konterkariert, da sich die Preise in anderen Regionen erhöhen könnten (i.E. ebenso OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 91; OLG Frankfurt, Urteil vom 03. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), juris Rn. 57).

    Ein vertraglich vereinbarter Übertragungsanspruch ist darauf angelegt, einen möglichst einfachen und günstigen Weg des Netzerwerbs durch die jeweilige Gemeinde oder ein von ihr ausgewähltes Unternehmen zu sichern und dient darüber hinaus gerade dazu, den Wettbewerb um das Netz zu fördern, weil ein neues, diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nach Ablauf des jetzt abzuschließenden Vertrags ohne weiteres von einem gemeindefremden Unternehmen gewonnen werden kann (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 78; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 82; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, juris Rn. 96).

  • OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17

    Energienetzkonzessionen sind transparent zu vergeben!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
    Der Auftraggeber hat einen Entscheidungsspielraum, welche Bewertungsmethode er für geeignet hält und auswählt, solange sie nachvollziehbar und vertretbar ist (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), juris Rn. 126; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. September 2017 - 16 U 68/17 Kart, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - VII-Verg 15/16, juris Rn. 32).

    Ob und welche Bewertung jeweils gerechtfertigt ist, muss sich nicht notwendig schon im Vorhinein aus einem bis ins letzte Detail gehenden Bewertungssystem ergeben, sondern kann auch aus einer entsprechend ins Detail gehenden und belegten Begründung der Bewertungen im Rahmen etwa einer eingehenden Dokumentation des Wertungsprozesses hervorgehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 19. September 2017 - 16 U 68/17 Kart, juris Rn. 16).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 23/11

    Gebühren für die Wasserversorgung in den neuen Bundesländern: Anspruch des

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 20/07

    Kosten der Schutzschrift III

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 354/11

    Wasserversorgungsvertrag: Anspruch des Versorgungsunternehmens gegen den

  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • KG, 25.10.2018 - 2 U 18/18

    Verfahren über die Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz:

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 255/08

    Durch eine Verschiebung der Bauzeit infolge einer Zuschlagsverzögerung

  • BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08

    Endschaftsbestimmung II

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - Verg 15/16

    Rechtswidrigkeit der Bewertung der Schadstoffemission von Fahrzeugen

  • BGH, 11.03.1997 - KZR 2/96

    Vereinbarkeit der Einräumung von Leitungsrechten am kommunalen

  • OLG München, 04.04.2008 - Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Pflicht der Vergabestelle zu einem Hinweis in der

  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - Verg W 18/11

    Vergabenachprüfung: Verspätete Rüge der Unmöglichkeit der Abgabe eines

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 6/85

    Wegenutzungsrecht; Vereinbarung eines ausschließlichen Wegenutzungsrechts in

  • OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12

    Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge!

  • BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 217/56

    Kostenersatz bei Netzumstellungen

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 153/16
  • BSG, 11.12.2018 - B 2 U 166/18 B
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

  • OLG Koblenz, 30.10.2006 - 6 U 634/06

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlichen Verneinung der zur

  • OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19

    Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des

    Geht es um die unternehmerische Tätigkeit der Klägerin durch die Einräumung von Wegenutzungsrechten, kann sich der Anspruch der Beklagten allenfalls auf eine Gleichbehandlung mit anderen Unternehmern richten, bei Durchführung eines Vergabeverfahrens mithin auf die Teilnahme an ebendiesem und auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 06. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 59 ff.).
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Es bedarf daher keiner Vertiefung, dass sich der vom Beklagten hierfür herangezogenen Rechtsprechung des OLG Stuttgart (vgl. Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, ZNER 2019, 334, Rn. 78 nach juris) gar kein allgemeiner Grundsatz entnehmen ließe, dass im Verfahren nach § 47 Abs. 5 EnWG solche Rügen präkludiert seien, die gegenüber der Rüge nach § 46 Abs. 2 EnWG eine andere "Stoßrichtung" erhalten hätten.

    Es muss für die Gemeinde erkennbar sein, welcher Sachverhalt der Rüge konkret zugrunde gelegt wird und woraus die Rechtsverletzung abgeleitet wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, ZNER 2019, 334, Rn. 75 nach juris).

    Eine wirksame Rüge im Sinne des § 47 EnWG liegt nur vor, wenn der Antragsteller einen konkreten Rechtsverstoß beschreibt und begründet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, ZNER 2019, 334, Rn. 75 nach juris).

  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Insoweit wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass jede einzelne ausgebrachte Rüge als gesonderter Streitgegenstand zu behandeln sei (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 25.06.2018, 16 U 3/18; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019, Az. 2 U 218/18; ablehnend Schwittau, IR 2020, 88).

    Die Verletzung der Rügepflicht bewirkt, dass sich die Verfügungsklägerin weder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes noch im Hauptsacheverfahren auf die von ihr nicht rechtzeitig gerügten Rechtsverletzungen berufen kann (allg. Ansicht, vgl. OLG Brandenburg Urt. v. 18.8.2020, 17 U 1/19, BeckRS 2020, 22438 Rn. 61; OLG Stuttgart Urt. v. 6.6.2019, 2 U 218/18; KG, Urteil vom 24. September 2020, 2 U 93/19 EnWG, Rn. 183, juris; s.a. OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018, 16 U 3/18 Kart, Rn. 51, juris; Theobald/Schneider in Theobald/Kühling, Energierecht, 106. Erg.L., 2020, § 47 EnWG Rn. 19; Kment, Energiewirtschaftsgesetz, EnWG § 47 Rn. 10, beck-online).

    Der Auftraggeber hat einen Entscheidungsspielraum, welche Bewertungsmethode er für geeignet hält und auswählt, solange sie nachvollziehbar und vertretbar ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 06. Juni 2019, 2 U 218/18, Rn. 87, juris).

    Vor dem Hintergrund, dass bei der Konzessionsvergabe als Indikator eines zuverlässigen und damit auch sicheren Betriebs auf den SAIDI-Wert zurückzugreifen ist, der die durchschnittliche dem Netzbetreiber zuzurechnende Versorgungsunterbrechung abbildet (Theobald in: Theobald/Kühling, Energierecht, 107. EL 2020, § 46 EnWG Rn. 140; zur Ermittlung des SAIDI-Wertes Herrmann/Stracke/Westermann in Holznagel/Schütz, AnreizregulierungsR, 2. Aufl. 2019, § 20 ARegV Rn. 20; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019, 2 U 218/18 -, Rn. 131, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2019, 11 U 118/19 (Kart), juris Rn. 76; einschränkend aber zur Vergleichbarkeit bei unterschiedlichen Netzgrößen: OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019, U 678/19 Kart, juris Rn. 9), fehlt es aber im Auswahlvermerk an einer Auseinandersetzung damit, weshalb trotz des (viel) schlechteren SAIDI-Wertes der Streithelferin dieser 2 Punkte mehr gegebenen werden.

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

    Nach der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Geltendmachung der Rügen in Einzelanträgen jedenfalls unschädlich, wenn nicht gar im Interesse der Antragsklarheit geboten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 44).

    Dieser Anspruch richtet sich darauf, die Fortsetzung des Auswahlverfahrens ohne Abhilfe der begründeten Rügen zu unterlassen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - aaO, juris Rn. 47; BT-Drs.

    bb) Gemeinden wie die Verfügungsbeklagte handeln bei Abschluss eines Konzessionsvertrages sinngemäß als Unternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 GWB (so bereits BGH, Beschlüsse vom 15.04.1986 - KVR 6/85 (Wegenutzungsrecht), juris Rn. 14, vom 11.03.1997 - KZR 2/96 (Erdgasdurchgangsleitung), juris Rn. 17) und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung über das Angebot von Wegenutzungsrechten in dem örtlich auf das Gemeindegebiet beschränkten Markt (BGH - Stromnetz Berkenthin, aaO, Rn. 20; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - aaO, juris Rn. 48 ff.).

    Das gilt im Hinblick auf den vom Gesetzgeber mit dem "Wettbewerb um die Netze" vorrangig verfolgten Zweck eines Leistungswettbewerbs jedenfalls dann, wenn der Anteil von detaillierten Vorgaben, welche die Möglichkeiten der Bieter zur differenzierenden Darstellung ihrer Angebote beschneiden und daher tendenziell immer problematisch sind (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - aaO, juris Rn. 87; OLG Schleswig, Urteil vom 16.04.2018 - 16 U 110/17 Kart, juris Rn. 59 f.), ein so hohes Ausmaß wie vorliegend erreichen und dadurch über Gebühr den gesetzlich verlangten Leistungsvergleich einschränken.

  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19

    Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den

    Sie vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Verfügungsantrag bereits zu unbestimmt sei, weil er die einzelnen Rügen, die jeweils einen selbständigen Streitgegenstand darstellten, nicht separat zumindest kurz bezeichne, wie dies in der Instanzrechtsprechung - insbesondere OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart - jedenfalls teilweise verlangt werde.

    Nach der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Geltendmachung von Rügen im Sinne des § 47 Abs. 2 EnWG in Einzelanträgen zwar jedenfalls unschädlich, wenn nicht im Interesse der Antragsklarheit vorzugswürdig und in bestimmten anderen Sachverhaltskonstellationen geboten (OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 92).

    Gemeinden wie die Verfügungsbeklagte sind bei Abschluss eines Konzessionsvertrages wie Unternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 GWB zu behandeln (BGH, Beschlüsse vom 15. April 1986 - KVR 6/85 - Wegenutzungsrecht, juris Rn. 14 sowie vom 11. März 1997 - KZR 2/96 - Erdgasdurchgangsleitung, juris Rn. 17), denn sie haben eine marktbeherrschende Stellung über das Angebot von Wegenutzungsrechten in dem örtlich auf das Gemeindegebiet beschränkten Markt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, juris Rn. 20; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - aaO, juris Rn. 48 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 U 318/21

    Ausschreibungsverfahren bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde

    (2) Die Verwendung einer relativen Bewertungsmethode bei der Auswahl des Konzessionärs nach § 46 EnWG unterliegt dabei keinen grundlegenden Bedenken (vgl. nur Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 151/16 Kart, juris Rn. 127; KG, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19 EnWG, juris Rn. 112 ff mwN; siehe auch OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 87), sofern die Bieter erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt, welche Gesichtspunkte eines Angebots also als positiv bewertet werden.

    Dieser Sichtweise ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, Versorgungswirtschaft 2019, 51 [juris Rn. 76]; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 89) und der Literatur (Kment/Huber, EnWG, 2. Aufl., § 46 Rn. 88; Lüninghöner-Glöckner/Polat, IR 2017, 159, 160) widersprochen worden.

    Wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, würde mithin ein nach konzeptionellen Kriterien beabsichtigter Ideenwettbewerb konterkariert, wenn die Gemeinde gezwungen wäre, antizipierte Angebotsinhalte in eine abgestufte Rangfolge zu bringen oder eine Bewertungsskala nach Zielerreichungs- oder Erfüllungsgraden zu erstellen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 87).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2020 - 2 U 1/19

    Verfahren zur Vergabe einer Gasnetzkonzession; Voraussetzungen eines

    Zur Erfüllung des Begründungserfordernisses muss der Antragsteller einen konkreten Rechtsverstoß im Verfahren nach § 46 Abs. 1 bis 4 EnWG beschreiben und substantiiert begründen (KG, Urteil vom 25.10.2018 - 2 U 18/18 EnWG, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2019 - 6 U 109/18 Kart, zitiert nach juris, Tz. 140; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - 2 U 218/18, zitiert nach juris, Tz. 75; Czernek, EnWZ 2018, 99, 102).

    Es genügt nicht, pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens zu beanstanden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2019 - 6 U 109/18 Kart, zitiert nach juris, Tz. 140; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - 2 U 218/18, zitiert nach juris, Tz. 74).

    Konkretisierende Begründungselemente müssen wie auch eine detaillierte rechtliche Würdigung noch nicht in der textförmlichen Rüge enthalten sein (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2019 - 6 U 109/18 Kart, zitiert nach juris, Tz. 140; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - 2 U 218/18, zitiert nach juris, Tz. 75).

    Nach dem Inhalt des 1. Verfahrensbriefs und dem Inhalt der diesem beigefügten Unterlagen, auf den abzustellen ist, weil es sich bei diesen Dokumenten um die nach § 47 Abs. 2 Satz 2 EnWG für die Beurteilung maßgebliche Mitteilung handelt (vgl. KG, Urteil vom 25.10.2018 - 2 U 18/18 EnWG, zitiert nach juris, Tz. 31 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - 2 U 218/18, zitiert nach juris, Tz. 56), lässt das Verfahren der Suche nach einem Kooperationspartner das Konzessionsvergabeverfahren unberührt.

  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22

    Trennungsgebot - Einhaltung des Trennungsgebots im Gaskonzessionsverfahren -

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Berufungsgerichts, wonach jede einzelne Rüge einen eigenständigen Streitgegenstand bilde (OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2018, 2 U 218/18, BeckRS 2019, 14361, Rn. 12, 15).

    Die Streithelferin der Beklagten führt ergänzend aus, dass der Verfügungsantrag Ziff. 1 wegen eines Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unzulässig sei, weil im Antrag nicht genau bezeichnet sei, welche gerügten Rechtsverletzungen, denen die Beklagte nicht abgeholfen habe, zu unterlassen seien (OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019, 2 U 218/18, juris, Rn. 41).

    Eine solche Bestimmbarkeit lässt sich beispielsweise durch Kurzbezeichnungen der Rügen im Unterlassungsantrag erzielen, die eine Zuordnung zu den näheren Ausführungen in der Antragsschrift erlauben, oder durch einen Verweis auf ein anderes Dokument, welches ebenfalls diese Anforderungen erfüllt (OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18 -, Rn. 41, juris).

  • OLG Celle, 15.02.2024 - 13 U 43/22

    Konzessionsvergabe; Streitgegenstand; Kausalität von Wertungsfehlern;

    Abweichende Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 92 f.; Urteil vom 27. Januar 2021 - 6 U 95/20 Kart, juris Rn. 203 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 28; offen gelassen von OLG Dresden, Urteil vom 27. Januar 2021 - U 6/20 Kart, juris Rn. 4 f.; krit. Schwittau, IR 2020, 88).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 13/21
    "Darstellung des Konzeptes und der Maßnahmen, mit denen der Bieter sowohl im Rahmen der Planung als auch im Betrieb von Versorgungsanlagen, Gefährdungen Dritter sowie eigener Mitarbeiter vorbeugt (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12, BeckRS 2014, 5313 Rn 84; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - 2 U 218/18,BeckRS 2019, 14361 Rn 90)".

    Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, dass die Antragsgegnerin bei der Ausgestaltung der Kriterien von einem Erklärungshorizont und der verständigen Würdigung eines fachkundigen Bieters ausgehen durfte (BGH, Urt. v. 28.01.2020 - ENZR 116/18, Rn 16, zitiert nach juris), und dass der unbestimmte Begriff der "Ungefährlichkeit des Netzbetriebs" im Energierecht allgemein bekannt sei, zumal auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sowie des OLG Stuttgart (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12, BeckRS 2014, 5313 Rn 84; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019 - 2 U 218/18,BeckRS 2019, 14361 Rn 90) verwiesen wird und sich der Begriff der Ungefährlichkeit einer Anlage zudem in der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 13/727774, S. 114) findet.

  • OLG Schleswig, 07.03.2022 - 16 U 166/21

    Verfahren über die Neuvergabe der ausgelaufenen Konzessionsverträge für ein

  • LG Dortmund, 08.10.2019 - 13 O 10/19
  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22

    Konzessionsvergabe bei Interessenkollision - Weiterführung eines aufgehobenen

  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 17 U 1/21

    Aufhebung eines Wegenutzungsvertrags Stromversorgung Auswahlverfahren zum

  • LG Kiel, 26.06.2020 - 14 HKO 9/20
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