Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32559
OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18 (https://dejure.org/2018,32559)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.2018 - 19 W 30/18 (https://dejure.org/2018,32559)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 19 W 30/18 (https://dejure.org/2018,32559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigungsanspruch - hälftiger Miteigentümer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 894 BGB, § 899 BGB, § 1011 BGB
    Grundbuchberichtigung: Berichtigungsanspruch eines hälftigen Miteigentümers eines Grundstücks gegen die Eintragung eines Nichtberechtigten als Eigentümer der anderen Miteigentumshälfte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 14/99

    Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18
    Zum Einen dehnt - ohne sich mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung und einschlägigen Kommentarliteratur explizit auseinanderzusetzen - das OLG Schleswig die Anspruchsberechtigung über den Kreis der wirklichen Rechtsinhaber (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2000, XI ZR 14/99, Rn. 9, juris) hinaus aus, wobei die von der Beschwerdeführerin zitierte Kommentierung im Palandt diese Ansicht jedenfalls in der aktuellen Auflage nicht stützt.
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18
    Der Bundesgerichtshof hat die analoge Anwendbarkeit der Vorschrift in dem dortigen Fall offengelassen (BGH, Urt. v. 07.06.1991, V ZR 175/90, BGHZ 115, 1, Rn. 30, juris).
  • OLG Schleswig, 16.12.1994 - 14 U 138/94

    Sittenwidriges Geschäft in Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18
    Aus der Auffassung des OLG Schleswig (Urt. v. 16.12.1994, 14 U 138/94, NJW-RR 1995, 900, beck-online), wonach dem Miteigentümer eines Grundstücks in einer sehr speziellen Konstellation ein Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB gegen einen zu Unrecht eingetragenen Miteigentümer bereits deshalb zusteht, weil dieser die Teilungsversteigerung gemäß § 180 ZVG betreiben könne, kann die Beschwerdeführerin bei der vorliegenden Fallkonstellation nichts für sich herleiten.
  • KG, 12.11.1987 - 16 U 1465/87

    Anforderungen an das Feststellungsinteresse; Verzicht auf das Miteigentum an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18
    In dem Fall des Verzichts durch einzelne Miteigentümer auf ihr Miteigentum an einem Straßengrundstück hat das Kammergericht (KG, Urt. v. 12.11.1987, 16 U 1465/87, beck-online), wie bereits in dem Beschluss des Senats vom 24.05.2018 ausgeführt, einen Anspruch der andere Miteigentümer gemäß § 894 BGB verneint und eine analoge Anwendung der Vorschrift nicht erörtert.
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13

    Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verstößt ein Gericht gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urt. v. 15.02.2018, I ZR 243/16, Rn. 7 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 17.09.2015, IX ZR 263/13, Rn. 7, juris).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 243/16

    Begründung der wettbewerblichen Eigenart einer Dienstleistung mit den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verstößt ein Gericht gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urt. v. 15.02.2018, I ZR 243/16, Rn. 7 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 17.09.2015, IX ZR 263/13, Rn. 7, juris).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18
    Aus der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Grundbuchberichtigungsanspruch (BGH, Urt. v. 09.02.2018, V ZR 299/14, juris) kann die Antragstellerin für ihr Begehren nichts herleiten.
  • KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22

    Verfahrenskostenhilfe bei Anwendung ausländischen Sachrechts; Zustimmung zur

    Diese Konstellation ist hier nicht gegeben, da die Antragstellerin an den für die Antragsgegner eingetragenen Miteigentumsanteilen gerade nicht mitberechtigt ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 19 W 30/18, BeckRS 2018, 24818 Rn. 11, 12, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht