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   OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19   

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https://dejure.org/2019,63732
OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19 (https://dejure.org/2019,63732)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.07.2019 - 3 W 38/19 (https://dejure.org/2019,63732)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 3 W 38/19 (https://dejure.org/2019,63732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1617a Abs 2 BGB, § 1617b Abs 1 BGB, § 35 PStV
    Wirksamkeit einer Namensbestimmung bei ungeklärter Identität des Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1617b ; PStG § 49 Abs. 2
    Zweifelsvorlage eines Standesamtes zur Verpflichtung der Beurkundung einer Namenswahl; Nicht nachgewiesene Namensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 08.08.2017 - 1 W 187/17

    Personenstandssache: Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes bei nicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19
    Für die Frage der Registereintragung bietet § 35 Abs. 1 PStV das Hilfsmittel des einschränkenden Zusatzes ("Identität nicht urkundlich nachgewiesen"), der den fehlenden Nachweis deutlich macht (KG Berlin, Beschluss vom 8. August 2017 - 1 W 187/17 -, Rn. 15, juris; BeckOK BGB/Pöcker, 50. Ed. 1.5.2019, BGB § 1617 Rn. 5).

    Muss jedoch ohnehin ein nicht nachgewiesener Name eingetragen werden, lassen sich die etwaigen durch die Bestimmung und Eintragung eines ungesicherten Namens drohenden Gefahren mit einer Beschränkung der Wahl nicht verhindern (KG Berlin, Beschluss vom 8. August 2017 - 1 W 187/17 -, Rn. 16, juris).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn auch der außer dem gewählten Namen allein noch zur Verfügung stehende Name des anderen Elternteils nicht nachgewiesen ist (KG Berlin, Beschluss vom 8. August 2017 - 1 W 187/17 -, Rn. 13 - 18, juris; BeckOK BGB/Pöcker, 50. Ed. 1.5.2019, BGB § 1617 Rn. 5).

  • OLG München, 27.06.2017 - 31 Wx 397/16

    Frage einer Folgebeurkundung im Geburtenregister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19
    Lägen aber vom Vater des Kindes nur eigene Angaben zur Staatsangehörigkeit und Identität vor, sei dessen Identität mithin ungeklärt, komme eine Namenserteilung nach § 1617 a Abs. 2 BGB nicht in Betracht (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 31 Wx 397/16 -, Rn. 9f., juris; Palandt/Götz BGB 78. Aufl. § 1617 a Rn. 7).

    Soweit - gemessen an diesen Maßstäben - auch die Identität der Mutter ungeklärt sei, rechtfertige dies keine abweichende Entscheidung, da anderenfalls die doppelte Ungewissheit günstigere Auswirkungen hätte als die nur einseitige (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 31 Wx 397/16 -, Rn. 9f., juris).

    Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 27. Juni 2017 - 31 Wx 397/16 - juris) nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu.

  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19
    Durch die trotz verbleibender Unklarheiten erfolgte Beurkundung wird neben dem staatlichen Ordnungsinteresse an der lückenlosen Registrierung feststehender Personenstandsfälle insbesondere auch dem Anspruch der Betroffenen auf Beurkundung Rechnung getragen, ohne dass zugleich dem Registereintrag eine über die vom Standesamt gewonnenen Erkenntnisse hinausgehende Beweiswirkung verliehen wird (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2021 - 3 W 34/21

    Personenstandssache: Nachweis der Identität somalischer Staatsangehöriger zur

    Die Tatsache, dass der Name des Kindesvaters nicht urkundlich nachgewiesen ist, steht nämlich der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Namensbestimmung nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2019 - 3 W 38/19 , bestätigt durch BGH Beschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19).
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