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   OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20   

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OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20 (https://dejure.org/2020,13669)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2020 - 19 Ver 1/20 (https://dejure.org/2020,13669)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 19 Ver 1/20 (https://dejure.org/2020,13669)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 11.12.2014 - C-440/13

    Croce Amica One Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Unabhängig von der Frage, ob ein Ermessen nach § 55 Abs. 1 SektVO auszuüben sei, sei zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof entschieden habe (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C 440/13 - Celex-Nr. 62011CJ0414 Croce Amica One, juris Rn. 38 ff.), dass nach der einschlägigen RL 89/665/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die RL 2007/66 geänderten Fassung im Nachprüfungsverfahren etwaige Ermessenserwägungen jedenfalls nur einer Rechtmäßigkeitskontrolle und keiner Zweckmäßigkeitskontrolle unterlägen.

    Es kommt hinzu, dass insbesondere die Annahme eines konkludenten Verzichts bereits mangels ausreichender Publizität dem im Vergabewesen allgemein und auch im unionsrechtlichen Zusammenhang anerkannten Transparenzgebot widersprechen müsste (vgl EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-440/13 - Celex-Nr. 620103CJ0440, juris Rn. 33 mwN).

    Eine Zweckmäßigkeitskontrolle ist danach aber unstatthaft und allenfalls durch - im vorliegenden Zusammenhang nicht gegebene - nationale Verfahrensvorschriften ergänzend festzulegen (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-440/13 - Celex-Nr. 62013CJ0440).

  • EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00

    Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Ein Rechtsakt der Union ist nur dann Teil der gemeinsamen Handelspolitik, wenn er speziell den internationalen Warenaustausch betrifft, weil er im Wesentlichen diesen Handelsverkehr fördern, erleichtern oder regeln soll und sich direkt und sofort auf ihn auswirkt (EuGH, Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713, Rn. 40 sowie Urteile vom 18.07.2013 - C-414/11 - Celex-Nr. 62011CJ0414, juris Rn. 51, vom 12. Mai 2005 - C347/03 - Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia und ERSA, Slg. 2005, I-3785 Rn. 75 und vom 8. September 2009 - C-411/06 - Kommission./.Parlament und Rat, Slg. 2009, I-7585, Rn. 71).

    Letzteres wäre nach den dazu vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kriterien zwar nur anzunehmen, wenn ein Rechtsakt der Union "speziell den internationalen Warenaustausch betrifft, weil er im Wesentlichen den Handelsverkehr fördern, erleichtern oder regeln soll und sich direkt und sofort auf ihn auswirkt" (EuGH, Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713 Rn. 40 sowie Urteile vom 12. Mai 2005 - C-347/03. Slg. 2005, I-3785 Rn. 75 und vom 8. September 2009 - C-411/06, Slg. 2009, I-7585 Rn. 71 zu internationalen Abkommen im Sinne von ex-Art. 133 EGV).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-411/06

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Ein Rechtsakt der Union ist nur dann Teil der gemeinsamen Handelspolitik, wenn er speziell den internationalen Warenaustausch betrifft, weil er im Wesentlichen diesen Handelsverkehr fördern, erleichtern oder regeln soll und sich direkt und sofort auf ihn auswirkt (EuGH, Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713, Rn. 40 sowie Urteile vom 18.07.2013 - C-414/11 - Celex-Nr. 62011CJ0414, juris Rn. 51, vom 12. Mai 2005 - C347/03 - Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia und ERSA, Slg. 2005, I-3785 Rn. 75 und vom 8. September 2009 - C-411/06 - Kommission./.Parlament und Rat, Slg. 2009, I-7585, Rn. 71).

    Letzteres wäre nach den dazu vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kriterien zwar nur anzunehmen, wenn ein Rechtsakt der Union "speziell den internationalen Warenaustausch betrifft, weil er im Wesentlichen den Handelsverkehr fördern, erleichtern oder regeln soll und sich direkt und sofort auf ihn auswirkt" (EuGH, Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713 Rn. 40 sowie Urteile vom 12. Mai 2005 - C-347/03. Slg. 2005, I-3785 Rn. 75 und vom 8. September 2009 - C-411/06, Slg. 2009, I-7585 Rn. 71 zu internationalen Abkommen im Sinne von ex-Art. 133 EGV).

  • VK Brandenburg, 21.01.2020 - VK 18/19

    Zurückweisungsrecht kann auch erst im Nachprüfungsverfahren ausgeübt werden!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 21. Januar 2020 - VK 18/19 - wird zurückgewiesen.

    die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Brandenburg - VK 18/19 - abzuändern und nach ihren Schlussanträgen zu erkennen.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Dass die Drittlandsklausel unabhängig davon nicht aus den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seit der Cassis-de-Dijon-Entscheidung anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - RS 120/78 - Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649 ff.) mit gemeinschaftsrechtlichem Primärrecht vereinbar ist, ist aber schon in der Vergangenheit nur sehr vereinzelt und - soweit ersichtlich - zuletzt gar nicht mehr vertreten worden (vgl. Zillmann, NZBau 2003, 480, 484 mit Fn. 42 i.V.m. Fn. 1; ausführlich dazu v. Bogdandy/Wernicke, EuZW 1993, 216, 220 ff.).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Es fehlt für das auch insoweit von der Antragstellerin begehrte Vorabentscheidungsverfahren jedenfalls an der erforderlichen Entscheidungserheblichkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juli 2006 - C-212/04 - Celex-Nr. 62004CJ0212, juris Rn. 43; Callies in Calliess/Ruffert/Wegener, aaO, Art. 267 AEUV Rn. 24 mwN).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebietet das Nachschieben von Angebotsausschlussgründen in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zwar eine sorgfältige Prüfung der nachträglich angeführten Gründe auf ihre etwaige Sachwidrigkeit hin (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13, juris Rn. 32 ff. zu einem Vergabeverfahren nach Regelungen der VOB/A).
  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Solche Gesichtspunkte könnten unabhängig davon, dass bereits vor Zuschlagserteilung ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen der Vergabestelle und den potentiellen Auftragnehmern besteht, nicht zu einer Änderung der beabsichtigten Zuschlagsentscheidung im Primärrechtsschutz führen, sondern allenfalls Sekundäransprüche auslösen, da andernfalls die mit Treu und Glauben zu begründende Bevorzugung eines Bieters unmittelbar zur Benachteiligung aller anderen Bieter führen müsste (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 13 Verg 9/19, juris Rn. 29 ff. mwN).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Ziel dieser Ermächtigung ist insofern die Garantie eines freien und gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Aufträgen für alle europäische Unternehmen sowie eine möglichst transparente Auftragsvergabe (EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - C-373/00 - Adolf Truley GmbH./.Bestattung Wien GmbH, juris Rn. 41 mwN).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
    Ein beigeladenes Unternehmen, das die durch § 162 GWB begründete Stellung als Beteiligte am Beschwerdeverfahren nutzt, indem es Schriftsätze einreicht, an einer mündlichen Verhandlung teilnimmt oder sich anderweitig in außergerichtliche Kosten verursachender Weise am Beschwerdeverfahren beteiligt, kann die Grundsätze in Anspruch nehmen, die für dieses Verfahren hinsichtlich der Kostentragung gelten (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2004 - X ZB 44/03, juris Rn. 41).
  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

  • EuGH, 18.07.2013 - C-414/11

    Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen

  • EuGH, 12.05.2005 - C-347/03

    DAS SICH AUS EINEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER

  • EuGH, 22.09.2016 - C-525/14

    Die Tschechische Republik hat dadurch gegen das Unionsrecht verstoßen, dass sie

  • EuGH, 18.11.2003 - C-216/01

    Budejovický Budvar

  • EuGH, 16.07.2015 - C-95/14

    UNIC und UNI.CO.PEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art.

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