Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14949
OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,14949)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - 3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,14949)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,14949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem mittlerweile beendeten Mandatsverhältnis über eine angestrengte Räumung sowie ein gescheitertes notarielles Vermittlungsverfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachRBerG); Beurteilung des Umfangs der Grundpflichten aus dem ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 140 ff.; ; ZPO § 141; ; ZPO § 148; ; ZPO § 448; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 554 Abs. 1; ; BGB § 554 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; BRAO § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 145 ff.; BGB § 280 Abs. 1
    Hohe Anforderungen an konkludenten Abschluss eines Anwaltsvertrages - Keine Mandatserweiterung bei beiläufigen Auskünften zu anderer Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.1985 - VI ZR 65/83

    Vertragliche Sorgfaltspflicht - Anwaltliche Sorgfaltspflicht -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Für einen Rechtsanwalt besteht zwar grundsätzlich die Verpflichtung, zunächst den Sachverhalt, den er beurteilen soll, genau zu klären (BGH VersR 1960, 911; VersR 1985, 363).

    Er ist nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen und Prüfungen darüber anzustellen, ob diese richtig sind (BGH VersR 1983, 659; VersR 1985, 363).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist für die hypothetische Betrachtung, ob eine Prozesspartei einen Rechtsstreit bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung gewonnen hätte, maßgebend, wie der Vorprozess nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Rechtsanwalt gerichteten Schadensersatzanspruch befasst ist, richtig hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 2001, 146; 2005, 3071).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- oder Rechtslage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen, und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH NJW 1988, 563, 566).
  • BGH, 17.03.1988 - IX ZR 43/87

    Kausalität des Beratungsverschuldens eines Rechtsanwalts bei einem nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein Mandant seinem bereits beauftragten Rechtsanwalt beiläufig eine neue Sache angetragen und hierzu Unterlagen überlassen hat, den konkludenten Abschluss eines Anwaltsvertrages angenommen (BGH NJW 1988, 2880, 2881).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist für die hypothetische Betrachtung, ob eine Prozesspartei einen Rechtsstreit bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung gewonnen hätte, maßgebend, wie der Vorprozess nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Rechtsanwalt gerichteten Schadensersatzanspruch befasst ist, richtig hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 2001, 146; 2005, 3071).
  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Er ist nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen und Prüfungen darüber anzustellen, ob diese richtig sind (BGH VersR 1983, 659; VersR 1985, 363).
  • OLG Frankfurt, 10.04.1986 - 22 U 29/85

    Beauftragter Rechtsanwalt; Amtlich bestellter Vertreter; Eigenhaftung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Der nach § 53 BRAO amtlich bestellte Vertreter ist Erfüllungsgehilfe (RGZ 163, 377; OLG Frankfurt VersR 1987, 1221).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten ist nur gerechtfertigt, wenn das Verhalten eines Beteiligten von dem anderen bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte eindeutig und zweifelsfrei als eine auf den Abschluss eines Anwaltsvertrages gerichtete Willenserklärung aufzufassen ist (BGH NJW 2004, 3630, 3631).
  • RG, 19.04.1940 - III 127/39

    Haftet ein Rechtsanwalt seiner Partei für ein Verschulden seines amtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Der nach § 53 BRAO amtlich bestellte Vertreter ist Erfüllungsgehilfe (RGZ 163, 377; OLG Frankfurt VersR 1987, 1221).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2011 - 5 U 46/09

    Rechtsanwaltsvertrag: Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung

    Der 3. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat die Berufung mit Urteil vom 8. Oktober 2008 (Az. 3 U 15/08) zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, der dortige Beklagte habe zwar seine Pflichten aus dem Vertrag mit der Klägerin in mehrfacher Hinsicht verletzt, diese Pflichtverletzungen führten aber nicht zu einem zurechenbaren Schaden, da der Grundstückseigentümer auch wegen der vertragswidrigen gewerblichen Nutzung zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht