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   OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss (OWi) 156 Z/05   

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https://dejure.org/2005,77295
OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss (OWi) 156 Z/05 (https://dejure.org/2005,77295)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2005 - 1 Ss (OWi) 156 Z/05 (https://dejure.org/2005,77295)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2005 - 1 Ss (OWi) 156 Z/05 (https://dejure.org/2005,77295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsunterbrechung: Betroffenenwechsel; Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Vorliegen einer Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens an den als Fahrer ermittelten ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung - Betroffenenwechsel

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung - Betroffenenwechsel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 53 (Ls.)
  • NZV 2006, 164 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 -(vgl. DAR 2004, 534 f) und 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (vgl. DAR 2005, 570 ff) gehindert (§ 121 Abs. 2 GVG).

    Das OLG Dresden hat demgegenüber mehrfach entschieden, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung habe, wenn entweder der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen in den Akten die Verantwortung für die Richtigkeit des beurkundeten Versendedatums übernommen habe oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden sei, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen habe (DAR 2004, 534; DAR 2005, 570, 571).

    (vgl. OLG Dresden DAR 2004, 534, 535).

    Entgegen der vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen Auffassung (DAR 2004, 534, 535) verlangt § 33 Abs. 2 Satz 1 OWiG nicht die Unterzeichnung der verjährungsunterbrechenden Anordnung oder Entscheidung.

    Denn das Oberlandesgericht Dresden stützt seine Entscheidung unter anderem darauf, dass die "bei der Akte befindliche Historie, aus der sich ergibt, dass die Sachbearbeiterin die entsprechenden Daten im EDV-Vorgang geändert und ihr Namenskürzel dort aufgeführt hat, (...) ihr schriftliches Handzeichen in den Akten nicht zu ersetzen" vermag (DAR 2004, 534, 535).

  • BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Im Übrigen ist auch bereits nach der bisherigen Rechtsprechung das Fehlen einer Unterschrift unter einer derartigen Individualverfügung unschädlich, sofern der geäußerte Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise festgestellt werden kann (vgl. BayObLG VRS 62, 58; DAR 2004, 531, 532).

    Entgegen der vom Bayerischen Obersten Landesgericht mit Beschluss vom 24. Mai 2004 (DAR 2004, 531, 532) vertretenen Auffassung betrifft die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden nicht (nur) den Fall, dass sich die Anordnung der Anhörung nicht aus dem Inhalt der Akten, sondern lediglich aus einer Änderung des EDV-Programmes ergibt.

  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99

    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung von Anhörungsbogen mit Hilfe eines Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellten, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich sei, könnten auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden (so auch OLG Köln NZV 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und anderer Obergerichte, dass der bei den Akten befindliche Ausdruck eine "Vorgangshistorie", in der das von der Behörde für das Bußgeldverfahren eingesetzte EDV-System zu jedem einzelnen Vorgang Aufzeichnungen anlegt, die durch den jeweiligen Sachbearbeiter nicht beeinflusst werden können, eine ausreichende Dokumentation für die Vornahme der verjährungsunterbrechenden Handlung darstellt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 29. April 1997 - 1 Ss (OWi) 19 Z/97 - zuletzt Senatsbeschluss vom 11. April 2005 - 1 Ss (OWi) 56 Z/05 - OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Frankfurt VRS 50, 220 m. w. N.).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 -(vgl. DAR 2004, 534 f) und 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (vgl. DAR 2005, 570 ff) gehindert (§ 121 Abs. 2 GVG).

    Das OLG Dresden hat demgegenüber mehrfach entschieden, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung habe, wenn entweder der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen in den Akten die Verantwortung für die Richtigkeit des beurkundeten Versendedatums übernommen habe oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden sei, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen habe (DAR 2004, 534; DAR 2005, 570, 571).

  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Im Übrigen ist auch bereits nach der bisherigen Rechtsprechung das Fehlen einer Unterschrift unter einer derartigen Individualverfügung unschädlich, sofern der geäußerte Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise festgestellt werden kann (vgl. BayObLG VRS 62, 58; DAR 2004, 531, 532).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Für den Eintritt der verjährungsunterbrechende Wirkung genügt es deshalb grundsätzlich, dass sich für Inhalt und Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung aus den Verfahrensakten konkrete Anhaltspunkte ergeben, damit die Entscheidung über die Frage, ob die Verjährung unterbrochen ist, nicht nur vom Erinnerungsvermögen des Ermittlungsorgans abhängt, das dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben hat (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Im Übrigen ist auch wertungsmäßig nicht nachzuvollziehen, warum für eine verjährungsunterbrechende Anordnung die Unterzeichnung erforderlich sein soll, wenn demgegenüber für den Bußgeldbescheid gemäß § 66 OWiG die einfache Schriftform genügt und darüber hinaus für die Feststellung seines wirksamen Erlasses auch eine für Außenstehende verständliche Dokumentierung in den Akten nicht erforderlich ist (BGHSt 42, 380, 383 ff).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05

    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Der Norm lässt sich für die Wirksamkeit der betreffenden Anordnung hinsichtlich der Verjährungsfrage nichts entnehmen (vgl. König DAR 2002, 526; DAR 2005, 572).
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung von Anhörungsbogen mit Hilfe eines Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellten, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich sei, könnten auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden (so auch OLG Köln NZV 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts hat mit seinem Beschluss vom 16. November 2005 (VRS 109, 443) die Auffassung vertreten, die von der Sachbearbeiterin bei der Zentralen Bußgeldstelle unter Verwendung des installierten Arbeitsprogramms und ihres individuellen Kürzels "o." veranlasste Versendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen habe die Verfolgungsverjährung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen.
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