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   OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19   

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https://dejure.org/2020,5570
OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19 (https://dejure.org/2020,5570)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2020 - 6 U 19/19 (https://dejure.org/2020,5570)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 6 U 19/19 (https://dejure.org/2020,5570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 315 Abs. 2
    Anspruch aus einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Zusammenfassung einer Vertragsstrafe trotz Versprechens für "jeden Fall der Zuwiderhandlung"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kriterien für die Höhe einer Vertragsstrafe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06

    Vertragsstrafeneinforderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19
    Der durch mehrere Verstöße begründete Vertragsstrafenanspruch der Klägerin stellt jeweils einen vertraglichen Zahlungsanspruch und damit - entgegen ihrer Auffassung - keinen Schadensersatz dar, zu dessen Geltendmachung sie die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung nach §§ 280 Abs. 1, 249 ff. BGB verlangen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2008 - I ZR 88/06, Rn. 13, zit. nach juris).

    Da § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG einen Erstattungsanspruch allein für die Kosten einer Abmahnung vorsieht, käme allenfalls eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung in Betracht; sie scheidet indessen aus, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BGH, Urteil vom 08.05.2008 - I ZR 88/06, Rn. 14, zit. nach juris,).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19
    Liegen mehrere gleichartige, zeitlich nicht zu weit auseinanderliegende, auf Fahrlässigkeit beruhende Verstöße vor, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu prüfen, ob eine einzige Zuwiderhandlung vorliegt (BGH, Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 224/13 - Kopfhörer, Rn 29; Urteil vom 25.01.2001 - I ZR 323/98 - Trainingsvertrag, Rn 29; sämtl. zit. nach juris).
  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19
    Die von ihr in der Berufung neu eingeführten Verstöße gemäß ihrer Liste BK 1 nebst zugehörigem Sachvortrag sind nicht zu berücksichtigen.Soweit sich die Klägerin mit Blick auf den konkret erst in der Berufungsinstanz gehaltenen Vortrag zu diesen Einzelverstößen darauf berufen will, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulassung der Änderung oder Erweiterung einer Klage nicht nach den §§ 296, 530, 531 ZPO, sondern nach den §§ 263, 264, 533 ZPO bestimmt, trifft dies zwar nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - VIII ZR 247/15; Urteil vom 15.01.2001 - II ZR 48/99).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19
    Es ist abzustellen auf das Interesse der Parteien, nämlich einerseits auf das Interesse der Gläubigerin an einer wirksamen Abwehr zukünftiger Verstöße und andererseits auf das Interesse des Schuldners, durch die Unterlassungserklärung die durch die Erstbegehung indizierte Wiederholungsgefahr zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 168/05, Kinderwärmekissen, Rn 32, zit. nach juris).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19
    Liegen mehrere gleichartige, zeitlich nicht zu weit auseinanderliegende, auf Fahrlässigkeit beruhende Verstöße vor, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu prüfen, ob eine einzige Zuwiderhandlung vorliegt (BGH, Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 224/13 - Kopfhörer, Rn 29; Urteil vom 25.01.2001 - I ZR 323/98 - Trainingsvertrag, Rn 29; sämtl. zit. nach juris).
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19
    Die von ihr in der Berufung neu eingeführten Verstöße gemäß ihrer Liste BK 1 nebst zugehörigem Sachvortrag sind nicht zu berücksichtigen.Soweit sich die Klägerin mit Blick auf den konkret erst in der Berufungsinstanz gehaltenen Vortrag zu diesen Einzelverstößen darauf berufen will, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulassung der Änderung oder Erweiterung einer Klage nicht nach den §§ 296, 530, 531 ZPO, sondern nach den §§ 263, 264, 533 ZPO bestimmt, trifft dies zwar nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - VIII ZR 247/15; Urteil vom 15.01.2001 - II ZR 48/99).
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 8/85

    "Anwalts-Eilbrief"; Haftung des Schuldners eines strafbewehrten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19
    Eine Heranziehung von § 890 ZPO, der nur eine Haftung für eigenes Verschulden vorsieht, ist bei Vertragsstrafenversprechen nicht gerechtfertigt; denn die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO und die Verwirkung einer Vertragsstrafe sind insoweit nicht miteinander vergleichbar (BGH, Urteil vom 30.04.1987 - I ZR 8/85, Rn. 12 mwN, zit. nach juris).
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