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   OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06   

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https://dejure.org/2007,12790
OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06 (https://dejure.org/2007,12790)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2007 - 13 U 94/06 (https://dejure.org/2007,12790)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2007 - 13 U 94/06 (https://dejure.org/2007,12790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz gegen eine Maklergesellschaft wegen fehlerhafter Beratung; Wirksames Zustandekommen eines formfreien Geschäftsbesorgungsvertrages; Begründung von Schutzpflichten zu Gunsten von Dritten durch einen schuldrechtlichen Vertrag; Nichtigkeit eines Vertrages ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 675; ; RBerG § 1; ; ZPO § 167; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 696 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei der Abwicklung eines Vorhabens nach dem Investitionsvorranggesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    Ferner besteht Drittschutz dann, wenn der Vertragspartner der schutzpflichtigen Partei an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich ein besonderes Interesse hat und nach dem bei Vertragsschluss zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsschutz in Anerkennung dieses Interesses auf den Drittem ausgedehnt werden soll (NJW 2004, 3035 ff; BGHZ 145, 187 ff = NJW 2001, 360 ff; NJW 2001, 514 ff).

    Ausschlaggebend ist, ob nach dem Vertragswillen der Beteiligten der Dritte in die Schutzpflichten des Vertrages einbezogen werden soll (vgl. Palandt/ Grüneberg a.a.O. Rn 17 a; BGH NJW 2001, 514 ff).

  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    Die rechtgeschäftliche Einbeziehung der Klägerin in den Schutz des beabsichtigten, aber nichtigen Vertrages hat ihre Einbeziehung in die vorgenannten gesetzlichen Schuldverhältnisse zur Folge (vgl. BGHZ 66, 51 ff = NJW 1976, 712 f).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    Dabei kann sich die Einbeziehung allein aus der objektiven Sachlage ergeben, weil der Vertragspartner der schutzpflichtigen Partei für das "Wohl und Wehe" des Drittem einzustehen hat (vgl. BGHZ 51, 91 ff = NJW 1969, 269; NJW 1970, 38 ff).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    Ferner besteht Drittschutz dann, wenn der Vertragspartner der schutzpflichtigen Partei an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich ein besonderes Interesse hat und nach dem bei Vertragsschluss zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsschutz in Anerkennung dieses Interesses auf den Drittem ausgedehnt werden soll (NJW 2004, 3035 ff; BGHZ 145, 187 ff = NJW 2001, 360 ff; NJW 2001, 514 ff).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (vgl. BGH ZIP 2005, 1599 ff; NJW 2002, 2879 f jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    Ferner besteht Drittschutz dann, wenn der Vertragspartner der schutzpflichtigen Partei an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich ein besonderes Interesse hat und nach dem bei Vertragsschluss zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsschutz in Anerkennung dieses Interesses auf den Drittem ausgedehnt werden soll (NJW 2004, 3035 ff; BGHZ 145, 187 ff = NJW 2001, 360 ff; NJW 2001, 514 ff).
  • BGH, 30.09.1969 - VI ZR 254/67

    Ersatzansprüche eines Unternehmers gegen einen anderen am Bau tätigen Unternehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    Dabei kann sich die Einbeziehung allein aus der objektiven Sachlage ergeben, weil der Vertragspartner der schutzpflichtigen Partei für das "Wohl und Wehe" des Drittem einzustehen hat (vgl. BGHZ 51, 91 ff = NJW 1969, 269; NJW 1970, 38 ff).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    In Fällen, in denen es um die Besorgung wirtschaftlicher Belange geht, die - wie regelmäßig - mit rechtlichen Vorgängen verbunden sind, ist zunächst auf den Kern und Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, das heißt darauf, ob sie überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH NJW 2000, 2108 f, NJW 1995, 3122 ff).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (vgl. BGH ZIP 2005, 1599 ff; NJW 2002, 2879 f jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
    In Fällen, in denen es um die Besorgung wirtschaftlicher Belange geht, die - wie regelmäßig - mit rechtlichen Vorgängen verbunden sind, ist zunächst auf den Kern und Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, das heißt darauf, ob sie überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH NJW 2000, 2108 f, NJW 1995, 3122 ff).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 21 U 56/08
    Eben dies eröffnet indes den Weg zu einem - vom OLG Saarbrücken a. a. O. nicht erörterten - Schadensersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGH ZIP 2005, 1599; OLG Brandenburg 13 U 94/06 Urt. v. 21.3.2007 [Juris-Rn. 30]).
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